Racial Profiling, also die Methode äußere Merkmale (wie Hautfarbe oder Gesichtszüge) als Entscheidungsgrundlage für polizeiliche Maßnahmen (wie eine Personenkontrolle) zu verwenden, ist in Deutschland weit verbreitet. Laut den Zahlen einer europäische Studie (Erhebung der EU zu Minderheiten und Diskriminierung, EU-MIDIS) werden beispielsweise türkisch aussehende Menschen sowie auch Menschen aus dem ehemaligen Jugoslawien mehr als doppelt so häufig von der Polizei angehalten als Personen der Mehrheitsbevölkerung.
Beide Gruppen werden fast doppelt so häufig als die Mehrheitsbevölkerung nach ihren Ausweispapieren gefragt und auch Durchsuchungen finden ungefähr doppelt so oft statt. Weitaus häufiger als die Mehrheitsbevölkerung klagen die Befragten über respektlose Behandlung durch die Polizeikräfte.(1) Auch in Freiburg gehört diese rassistische Praxis zum Standartrepertoire der Polizei.
Die Methode des Racial Profiling wurde vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz als illegal eingestuft, da sie gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes verstößt.(2) Das Deutsche Institut für Menschenrecht veröffentlichte im Juni 2013 eine Studie nach der „rassistische Personenkontrollen“ durch § 22 Abs. 1 BPolG gedeckt seien. Seitdem wird die Abschaffung dieser Norm gefordert.(3) Die Polizei hält jedoch weiterhin an dieser Methode fest, der Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, bezeichnete das Urteil gar als „schöngeistige Rechtspflege“(4). Inzwischen kritisierten sogar die Vereinten Nationen Deutschland für die weite Verbreitung der Anwendung von Racial Profiling.(5)
In Folge der tendenziösen Berichterstattung der Badischen Zeitung über den vermeintlichen Anstieg der Kriminalität und die von der Redaktion herbei konstruierte Verbindung zur gestiegenen Anzahl „unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge“ in Freiburg, klagen die Betroffenen über einen merkbaren Anstieg der Kontrollen. Es scheint als würde die Freiburger Polizei in der ganzen Stadt vermehrt Menschen kontrollieren, welche sie aufgrund des Alters und der Hautfarbe der Gruppe der „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge“ zuordnet.
Falls ihr eine solche Kontrolle beobachtet ist es deshalb wichtig nicht einfach wegzuschauen und weiterzulaufen, sondern sich einzumischen! Fragt die PolizeibeamtInnen nach dem Zweck der Kontrolle, erfragt ihren Namen und Dienstnummer, sprecht mit der kontrollierten Person und fragt sie nach ihrem Empfinden. Sendet uns eine E-Mail mit Datum, Zeit und Ort der Kontrolle. Weitere Ratschläge für Opfer und Zeugen von Kontrollen gibt es auf der Webseite der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt. Auf dieser Karte sind ebenfalls nützliche Tips festgehalten:
Vorlage: Was tun bei rassistischen Kontrollen
Druckt sie aus und informiert eure Freund*innen.
1) vgl. Agentur der Europäischen Union für Grundrechte 2010, S. 30ff.
2) Urteil als pdf: www.anwaltskanzlei-adam.de/download.php…
3) “Die Untersuchung hat (…) aufgezeigt, dass § 22 Abs. 1 a Bundespolizeigesetz grund- und menschen rechtlich nicht haltbar ist. Insbesondere verstößt die Bestimmung gegen Abs. 3 GG, da die Bundespolizei bei den Personenkontrollen Menschen nach unveränderlichen äußerlichen Merkmalen auswählt. Dass die Bundespolizei im Rahmen von § 22 Abs. 1 a BPolG diskriminierende Personenkontrollen vornimmt, dass es zu grund- und menschenrechtswidrigem Verhalten kommt, liegt vor allem in der Norm selbst begründet. Die Norm ist darauf angelegt, dass die Bundespolizisten und Bundepolizistinnen anhand von Pauschalverdächtigungen selektiveund damit rassistische Personenkontrollen vornehmen.”
Die Studie ist HIER downloadbar als .pdf.
4) www.fr-online.de/meinung/auslese-ein-po…
5) www.antidiskriminierungsstelle.de/Share…
Oder beteiligt euch an der Kampagne „Racial Profiling kostet – Racial Profiling costs – Le contrôle au faciès coûte cher“:
…nicht nur die Menschen, die diskriminierende Polizeimethoden erfahren, sondern in Zukunft auch diejenigen, die sie durchführen. Mit diesem Ziel geht die Kampagne „Stop Racial Profiling“ in die nächste Runde.
Die Wahrnehmung von Racial Profiling in der Öffentlichkeit wächst, seitdem der Fall eines Schwarzen jungen Mannes auf der Zugstrecke Koblenz – Frankfurt/Main bekannt geworden ist, der gegen eine Form des Racial Profiling – selektive Personenkontrollen – geklagt hatte. Erst in der Berufung hatte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz die erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben und die Maßnahme als Grundgesetzwidrig eingestuft. Als Folge dieser Entscheidung wurde die Bundespolizei verpflichtet, sich bei dem Kläger zu entschuldigen.
Das Rassismus nicht nur in den Köpfen der Menschen, sondern auch im Handeln des Staates fortbesteht, hat Ende Juni 2013 auch das Deutsche Institut für Menschenrechte in Studie“Racial Profiling” – Menschenrechtswidrige Personenkontrollen nach § 22 Abs. 1 a Bundespolizeigesetz. Empfehlungen an den Gesetzgeber, Gerichte und Polizei festgestellt. „Offene Grenzen für die drinnen, umso härtere Abwehr nach außen und diskriminierende Kontrollen gegen alle, die vorgeblich nicht „zu uns“ gehören“, kommentierte Andrea Dernbach im Tagesspiegel.
Es gibt eine Vielzahl von traumatisierenden Vorfällen, die sich tagtäglich hinter schalldichten Türen auf Polizeirevieren ereignen. Von offizieller Seite wird meist von “bedauerlichen Einzelfällen durch Polizeibeamt_innen” gesprochen. Genau an diesem Punkt setzt die geplante Kampagne mit der Vorlage eines Beschwerdebriefes an die Bundespolizei an.
Racial Profiling dokumentieren.
Das System ist simpel: Einfach die von einer für KOP aktiven Strafrechtlerin formulierten Protokollvorlage ausfüllen und an die Bundespolizei senden – eine Kopie geht an KOP(Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt). Ziel der Aktion ist es, eine Briefwelle an die Bundespolizei auszulösen. Als Behörde kann sie mehrmalig auftretene Beschwerden nicht einfach ignorieren. Damit wird ein doppelter Zweck erfüllt: Einerseits werden Menschen durch die Briefe auf einem niedrigschwelligen Niveau handlungsfähig gemacht. Andererseits wird so das strukturelle Problem des Racial Profiling sichtbar und dokumentierbar.Wem Racial Profiling widerfährt oder wer es beobachtet ist ab jetzt aufgerufen, seine Stimme zu erheben.
Die Vorlage des Briefes für diejenigen, die Racial Profiling erfahren haben, findet Sie hier.
Die Vorlage für Zeugen_innen von Racial Profiling hier.
Bitte leiten Sie diese Information weiter.
Die Pressemitteilung zum Weiterleiten, finden sie hier.
in english
…not only those who are confronted with discriminatory methods of policing, but also those who engage in such practices. By setting this goal, the campaign „Stop Racial Profiling“ continues.
The public´s awareness of racial profiling is on the rise. This is a consequence of the racial profiling case of a young Black German man travelling by train from Koblenz to Frankfurt/Main. The aforementioned man sought legal action against the use of racial profiling (selective passport controls). Only after filing an appeal, the Higher Administrative Court of Rheinland Pfalz reversed the lower court´s initial ruling. The police practice of racial profiling was declared unconstitutional in October 2012. As a result of this decision, the Federal Police officially apologized to the plaintiff.
There are numerous traumatizing incidences that occur day in and day out behind sound -proof doors of police stations. The officials, however, speak of „isolated unfortunate incidents“. For that reason, this sample letter to the Federal Police will provide them with information to the contrary.
document racial profiling
The approach is simple: Just fill out the sample letter drafted by a lawyer working with KOPand send it to the Federal Police – Please mail one copy to KOP (Campaign for victims of racist police violence, see address below). The goal is to cause a wave of letters to the Federal Police reflecting actual events. As an official state institution, they cannot simply ignore repeated complaints. Thus, two goals are being achieved: Firstly, people are proactive in deterring this kind of victimization. Secondly, the structural nature of racial profiling becomes visible and documentable.
As of now, all those who experience racial profiling or witness this practice are called to raise their voice.
The sample letter in german can be found here.
The sample letter for witnesses here.
Please forward this information.
Pressrelease in english.
en français
non seulement ceux et celles qui subissent les mesures policières discriminatoires mais à l’avenir aussi ceux et celles qui les appliquent, tel est l’objectif que la campagne «stop racial profiling» (stop le contrôle au faciès) s’est fixé pour sa prochaine étape.
L’opinion publique a été sensibilisée à ce que représente la pratique policière du contrôle au faciès depuis que le cas d’un jeune Noir qui avait été contrôlé par la police – au faciès – lors d’un voyage en train entre Coblence et Francfort-sur-le-Main et qui, par la suite, a porté plainte contre cette forme de profilage racial, a connu un certain écho médiatique. Le tribunal administratif supérieur de la Rhénanie-Palatinat (Rheinland-Pfalz) a finalement annulé le jugement de première instance et reconnu anticonstitutionnel la mesure en question. Suite à cette décision, la police fédérale allemande (Bundespolizei) a dû s’excuser auprès du plaignant.
Dans les commissariats de police, à huis clos, se produisent quotidiennement des incidents traumatisants. Les déclarations officielles parlent alors de cas isolés et de déviances exceptionnelles de la part des agents de police impliqués. C’est justement sur ce point que la nouvelle campagne souhaite intervenir.
Documentation d’incidents de contrôle au faciès
L’idée est bien simple: Il suffit de remplir le formulaire rédigé par une experte en code pénal afin de faire une déposition (voir ci-dessous) et l’envoyer à la Bundespolizei; n’oubliez pas d’envoyer une copie à KOP. L’action a pour but de faire monter la pression sur la Bundespolizei qui elle, en sa qualité d’autorité publique, ne peut se permettre d’ignorer un grand nombre de plaintes fréquentes. Cela permet aux personnes concernées d’entrer facilement en action tout en rendant visible les structures racistes sous-jacentes aux contrôles d’identité au faciès.
Chacune et chacun qui subit le contrôle au faciès ou qui en devient témoin est désormais appelé à élever sa voix contre cette pratique discriminatoire.
Vous trouvez le modèle de lettre en allemagne type ici.
Le modèle de lettre de témoin ici.
Merci de divulguer cette information.
Communiqué de presse enfrancais.
Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP).
Ansprechpartner_inen: Biplab Basu, Helga Seyb, Tel. +49 179 5441790,
info@kop-berlin.de,
Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD)
Ansprechpartner:Tahir Della, Tel. +49 152 54217327, isdbund.vorstand@isd-bund.org,
Weitere Informationen gibt es bei der Kampagne „Stop Racial Profiling“ (www.stoppt-racial-profiling.de/)