[S] Verfahren wegen Protesten gegen die „Einheitsfeiern“ 2013 eingestellt

Antikapitalistische Demonstration gegen die Einheizfeierlichkeiten

Erfolglose Fahndung nach Harry Potters Hauself

Im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Einheitsfeierlichkeiten 2013 in Stuttgart wurde nun ein Ermittlungsverfahren gegen zwei AktivistInnen aus Mangel an Beweisen eingestellt. Im Verlaufe des Verfahrens – das offensichtlich zum Ziel hatte, linke und gewerkschaftliche Strukturen zu durchleuchten – war es unter anderem zu einer Hausdurchsuchung bei einer Gewerkschaftssekretärin und DNA-Abnahmen bei beiden Beschuldigten gekommen.

 

Hintergrund des Verfahrens sind die Proteste gegen die Feierlichkeiten zum 3. Oktober 2013 in Stuttgart. Neben zwei Demonstrationen am „Tag der Einheit“ selbst, Veranstaltungen und einem Open-Air-Kino kam es unter anderem schon am 1. Oktober zu einem Flashmob gegen eine geschichtsrevisionistische Ausstellung im zentral gelegenen Jugendhaus Mitte. Die Ausstellungstafeln, die den „Alltag in der Diktatur“ darstellen sollten und mit abenteuerlichen Behauptungen aufwarteten wie der, es habe in der DDR „keine Liebe“ gegeben, wurden im Zuge der Aktion entwendet. Den beiden AktivistInnen wurde vorgeworfen, an dieser Aktion beteiligt gewesen zu sein.

 

Schon etwas mehr als 24 Stunden nach der Aktion im Jugendhaus Mitte offenbarte sich die gleichermaßen aggressive wie haltlose Ermittlungsstrategie der Stuttgarter Staatsanwaltschaft: Am frühen Morgen des 3. Oktober durchsuchte die Polizei auf Weisung des zur Genüge bekannten Staatsanwalts Stefan Biehl die Wohnung der betroffenen Gewerkschaftssekretärin und ihres Lebenspartners. Obwohl die gesuchten Vermummungsgegenstände – insbesondere „Hexen- und Clownskostüme“ – nicht gefunden wurden, beschlagnahmte die Polizei alle Computer, Handys und digitalen Datenträger inklusive gewerkschaftlicher Arbeitsmaterialien. Die Betroffene wurde anschließend obendrein unter dem Vorwand, es werde nur eine Erkennungsdienstliche Behandlung vorgenommen, mit ins Polizeirevier genommen, um dann doch bis in den Abend hinein festgehalten zu werden.

 

Grundlage für die Durchsuchung und Ingewahrsamnahme war einerseits die angebliche Zeugenaussage einer Jugendhaus-Mitarbeiterin und andererseits „geheime“ Polizeiakten, die zwar dem Haftrichter und der Staatsanwaltschaft, aber bis heute nicht der Verteidigung vorgelegt wurden. Unter anderem unter Berufung auf diese ominösen Akten wurde eine ganze Reihe für die Betroffene einschneidender Maßnahmen gerechtfertigt: Angefangen mit oben genannter Ingewahrsamnahme, die ihr gegenüber mündlich mit ihrer Täterschaft „bei einer ganz anderen Aktion“ begründet wurde, über die Nichtherausgabe ihrer privaten und dienstlichen Computer und Handys bis hin zur richterlich angeordneten DNA-Entnahme.

 

Rechte Richter und unliebsame GewerkschafterInnen


Geheime Akten blieben aber nicht die einzige Kuriosität im Verlauf der weiteren Ermittlungen. Ein Widerspruch gegen die Hausdurchsuchung wurde vom Landgericht mit einer ganz besonders entlarvenden Begründung abgelehnt: Die Angeschuldigte sei zwar nicht unmittelbar erkannt worden (diese Aussage war mittlerweile zurückgenommen worden), aber aufgrund der räumlichen Nähe zwischen dem Tatort und ihrem Wohnort in Filderstadt sei es wahrscheinlich, dass „die Zeugin die Beschuldigte irgendwoher kenne“ (sic!). Nun ist so ein Konstrukt für sich genommen schon völlig absurd und reichlich wirr – zumal Filderstadt etwa zehn Kilometer vom zentralen Jugendhaus Mitte entfernt liegt und gar nicht mehr zu Stuttgart gehört. Diese Argumentation träfe also auf alle knapp 600.000 StuttgarterInnen zu. Das Brisante an der peinlich dummen Begründung des Landgerichts liegt woanders: Die (falsche) Behauptung, die Beschuldigte würde in Filderstadt wohnen, tauchte einzig auf dem extrem rechten Internetportal „PI-News“ auf! Das Offensichtliche, nämlich dass sie von den Rechtspopulisten einen Fehler abgeschrieben hatten, fiel den drei (!) Richtern nicht mal auf, als sie ihr Textchen an eine völlig andere Adresse verschickten …

 

Dass es weniger um die Beteiligung an der beschriebenen Aktion als vielmehr um die generellen politischen Aktivitäten der Aktivistin ging, ist aus den Akten ersichtlich. Insbesondere ihr gewerkschaftliches Umfeld bei ver.di interessierte die politische Polizei: Gleich drei Gewerkschaftssekretäre gerieten in den Fokus der Ermittlungen. So wurde nicht nur nach Telefonaten und SMS mit der Beschuldigten zur Tatzeit gesucht, sondern auch festgehalten, wo sich ihre (Dienst-)Handys wann eingeloggt hatten, etwaige Vorstrafen wurden überprüft und ihre Privatadressen ermittelt. Und damit nicht genug: Auch ihre sonstigen Telefonkontakte wurden allesamt akribisch registriert und überprüft.

 

Darüber informiert, dass ihr dienstliches und privates Leben durchleuchtet wurde, wurden die betroffenen GewerkschafterInnen selbstverständlich nicht.

 

Ähnlich dumm – oder dreist – waren die Ermittlungsumstände im Fall des anderen betroffenen Aktivisten. Kurz nach dem 3. Oktober wurde er informiert, dass gegen ihn als Beschuldigten ermittelt werde und er seine DNA abzugeben habe. Nachdem er dies verweigerte, wurde er schließlich morgens in seiner Wohnung festgenommen und die DNA zwangsweise abgenommen.

 

Das „Indiz“, das diese Maßnahme in den Augen von Staatsschutz, Staatsanwaltschaft und mehreren Richtern rechtfertigte, ist an Absurdität eigentlich nicht zu übertreffen: Einer der Zeugen gab an, eine der an der Aktion beteiligten Personen hätte ausgesehen „wie der Hauself Dobby von Harry Potter“. Dass der Zeuge sich offensichtlich über die Beamten lustig machen wollte, störte diese nicht. Ernsthaft verglichen sie Bilder der Fantasy-Gestalt mit zahlreichen Aufnahmen bekannter linker Aktivisten. Letztlich genügte aber der Zusatz, der Gesuchte sei „blond“ gewesen, für die mehr als halbjährliche umfangreiche Ermittlung gegen den Betroffenen.

 

Stuttgarter Repressions-Alltag


Das Ermittlungsverfahren gegen die beiden AktivistInnen wurde jetzt zwar eingestellt, wirft aber dennoch ein Schlaglicht auf den Stand der Repression gegen die Stuttgarter Linke.

 

Diese Repression steht zum einen im unmittelbaren Kontext der Proteste gegen die Feierlichkeiten zum 3. Oktober. Die antikapitalistische Mobilisierung, die neben den nationalistischen Tönen der „Einheitsfeier“ vor allem deren Klassencharakter betonte und die Zumutungen des „real existierenden Kapitalismus“ kritisierte, war erfolgreich. Anders als bei vergleichbaren Anlässen beteiligte sich nicht nur ein relativ kleiner linker Szene-Kreis. Auch GewerkschafterInnen und Teile des Anti-Stuttgart-21-Spektrums waren involviert. Demzufolge war die Repression rund um das prestigeträchtige Fest auch nicht auf das beschriebene Verfahren beschränkt. So wurden beiden Demonstrationen nur Routen am Rande der Innenstadt zugestanden, es wurde mehrfach versucht, die antikapitalistische Demo anzuhalten und Leute, die Flyer auch nur in der Nähe des Festes verteilen wollten, wurden festgehalten, kontrolliert und ihr Material beschlagnahmt. Dennoch gelang es einigen AktivistInnen, auch auf dem Festgelände in Aktion zu treten und beispielsweise die Stände von Polizei und Bundeswehr zu stören.

 

Andererseits reiht sich das beschriebene Verfahren letztlich auch nur in den „Stuttgarter Repressions-Alltag“ ein. Schließlich zog ausnahmslos jede halbwegs größere politische Aktion (und ein großer Teil der kleineren Aktivitäten auf der Straße) in den letzten Jahren, eine Flut an Ermittlungsverfahren, Strafbefehlen, Geld- und Bewährungsstrafen sowie in regelmäßigen Einzelfällen auch Knast nach sich. Die Taktik, auch auf noch so unbegründeten Verdacht hin gegen AktivistInnen zu ermitteln und sie vor Gericht zu zerren, hat sich im Kampf gegen die antikapitalistische und revolutionäre Linke Stuttgarts schon länger durchgesetzt.

 

Neu ist lediglich, wie unverhohlen bekannte Linke persönlich eingeschüchtert und ihr Umfeld ausgeleuchtet werden sollen. Die Botschaft ist dabei offensichtlich: „Wir können dich jederzeit und ohne irgendwelche Beweise angreifen.“ Es ist Aufgabe von allen, die sich mit dem Bestehenden nicht abfinden wollen, dass diese Drohung nicht greift, sondern ein solidarischer und offensiver Umgang mit der Repression zur Normalität gehört.