Hamburg erste Abschiebung von Lampedusa?

Erstveröffentlicht: 
04.06.2014

Innensenator Michael Neumann hatte der Kirche einen Abschiebeschutz zugesagt, solange der Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung läuft. Jetzt bricht er sein Versprechen. von Christoph Twickel

 

 

Wer sich freiwillig meldet, wird nicht abgeschoben, solange noch ein Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung läuft: Das war die Zusicherung, die Innensenator Michael Neumann gegenüber Bischöfin Kirsten Fehrs im Oktober 2013 gegeben hatte, um die Lampedusa-Flüchtlinge, die in der Obhut der Nordkirche waren, dazu zu bewegen, mit der Ausländerbehörde zu kooperieren.

 

Abdullah M., 24 Jahre, gehörte zu denen, die auf diese Zusicherung setzten. Am 6. November vergangenen Jahres offenbarte er den Behörden seine Identität und stellte einen Antrag auf Bleiberecht – so wie es der Innensenator gefordert hatte. "Ich habe drauf vertraut, dass ich bleiben kann, bis mein Fall entschieden ist", sagt der junge Mann mit Baseballkappe, der aus Ghana kommt. Dennoch plant die Ausländerbehörde jetzt die "Aufenthaltsbeendigung", wie es in einem internen Papier heißt, das  ZEIT ONLINE vorliegt. Will heißen: Abdullah M. soll abgeschoben werden.

 

Ein Repräsentant der Gruppe Lampedusa in Hamburg erklärte gegenüber der Redaktion: "Ja, Abdullah M. gehört zu unseren Leuten." Die über 300 Flüchtlinge, die im Winter 2012/2013 in Hamburg ankamen und zunächst in Obdachlosenheimen wie dem Pik As Quartier fanden, geben an, als Gastarbeiter in Libyen gearbeitet zu haben und vor dem Krieg nach Europa geflüchtet zu sein.

 

Der Ghanaer M., der als Teenager wegen eines Familienkonflikts aus seiner Heimat geflohen war, hatte in Libyen als Schweißer gearbeitet – unter anderem für die deutsche Firma Bilfinger Berger. Soldaten des Gaddafi-Regimes hätten ihn zuerst zwei Wochen in einem Camp an der libyschen Küste festgehalten und dann mit Hunderten anderer Afrikaner in ein überfülltes Schiff gezwungen. Er habe zwei Jahre in verschiedenen italienischen Lagern verbracht, bevor er von den Behörden mit einer temporären EU-Ausreisegenehmigung ausgestattet und zur Ausreise gedrängt worden wäre.

 

Am 2. Februar 2013 kam er in Hamburg an – also deutlich innerhalb der Frist bis Ende April, die die Innenbehörde festgesetzt hat, um die Gruppe der Lampedusa-Flüchlinge zu definieren, die in den Genuss der Regelung kommen, die gegenüber der Kirche zugesichert wurde. Zunächst argumentierte die Ausländerbehörde, Abdullah M. fiele nicht unter diese Regelung, da er Ende Mai 2013 am Düsseldorfer Flughafen bei der Einreise in eine Ausweisekontrolle geraten sei. Tatsächlich konnte er aber eine Bestätigung des Pik As vorlegen, dass er von Februar bis April 2013 in der Obdachlosenunterkunft übernachtet hatte. Nunmehr lautet das Argument für eine Abschiebung, dass Abdullah M. einen "Kurzaufenthalt außerhalb Deutschlands" außerhalb der "festgesetzten Frist" unternommen habe. Die Abschiebungsverfügung gegen Abdullah M. könnte zum Präzedenzfall werden – um ihre italienischen EU-Aufenthaltspapieren zu erneuern, sind viele Lampedusa-Flüchtlinge während der vergangenen Monate nach Italien gereist – und denen, denen man das nachweisen kann, droht nunmehr ebenfalls die "Aufenthaltsbeendigung", wie es auf Behördendeutsch heißt.

 

Die Ausländerbehörde folgt im Falle Abdullah M. einer "Abschiebungsanordnung" des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge. Im Klartext heißt das: In der Behörde fühlt man sich offensichtlich nicht an die Abmachung mit der Nordkirche gebunden, die im vergangenen Herbst die Wogen im Lampedusa-Konflikt glätten sollte. Sprecher von Lampedusa in Hamburg hatten die Abmachung seinerzeit als ungenügend kritisiert, weil sie "keinerlei rechtliche Sicherheit und auch keine Lebensperspektive" gebe. Ein Sprecher der Nordkirche erklärte gegenüber ZEIT ONLINE, man gehe "selbstverständlich davon aus, dass die Zusage der Innenbehörde weiterhin gilt, dass Betroffene den Rechtsweg beschreiten können und so lange in Hamburg geduldet werden". Von der Innenbehörde gibt es noch keine Stellungnahme.