[FR] Verwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme der Wagen von „Sand im Getriebe“

Erstveröffentlicht: 
23.05.2014

Anhänger der Wagenburg „Sand im Getriebe“ für rechtmäßig erklärt. Zwei der Wagenburgbewohner hatten Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Beschlagnahme und Räumungsverfügung der Stadt Freiburg gestellt.

 

Bereits am letzten Freitag hat das Freiburger Verwaltungsgericht die Beschlagnahme der Wagen und Die Stadt Freiburg hatte die Beschlagnahme damit begründet, dass nur so die Besetzung in der Oberrieder Straße und künftige illegale Sondernutzungen von öffentlichem Raum zum Zwecke des Wohnens tatsächlich unterbunden werden könnten. Dieser Argumentation folgte das Gericht und wies daher den Antrag ab. Das Verwaltungsgericht hat in der ausführlich begründeten Entscheidung ausdrücklich festgestellt, dass „die sich anbahnende Spirale von rechtswidriger Besetzung eines (Straßen-)Grundstücks durch die Wagenbesitzer und anschließender Räumung durch die Polizei, die mit einem erheblichem Personal- und Sachaufwand einhergeht, nur durch Wegnahme der Fahrzeuge unterbrochen bzw. beendet werden konnte.“


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