[S] Antifaschistische Solidarität statt rechte Hetze

Repression

Im September 2013 versuchte die rechte Kleinstpartei "Pro Deutschland" im Rahmen einer bundesweiten Kundgebungstour auch in Stuttgart Station zu machen. Mehrere hundert Menschen verhinderten die (als Provokation) geplante rechte Kundgebung vor dem Linken Zentrum Lilo Herrmann mit Blockaden der Zufahrtswege zum Kundgebungsort. Die wenigen angereisten Pro Deutschland Sympatisanten schafften es mit ihrem Kundgebungsmobil nicht in den Stuttgarter Süden und mussten unverrichteter Dinge wieder abziehen. Wie zu erwarten nimmt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft die erfolgreichen Proteste wieder einmal als Anlass um gegen engagierte AntifaschistInnen vorzugehen. Neben vielen Strafbefehlen wegen angeblichem Widerstand, Nötigung oder gar versuchter Körperverletzung stehen nun auch die ersten Verfahren vor dem Stuttgarter Amtsgericht an. Am 28. April steht eine AntifaschistInnen vor Gericht der vorgeworfen wird sich bei der Räumung einer Blockade mit den Beinen gegen die Laufrichtung gestellt zu haben.

Letztlich hat es bei den Bundestagswahlen 2013 für Pro Deutschland keinen nenneswerten Stimmanteil gegeben und die Partei ist mit der Gründung der rechtspopulistischen "Alternativen für Deutschland" (AfD) noch weiter in der Bedeutungslosigkeit versunken. Dennoch zeigen gerade die Entwicklungen rund um diese neue rechte Kraft in der BRD die Anknüpfungsfähigkeit rechter und rassistischer Positionen in Teilen der Gesellschaft. So gilt der Einzug der AfD in das Europaparlament bei den anstehenden Wahlen am 25. Mai 2014 als unumstritten. Und auch auf Kommunalebene sind für die rechten Kräfte Teilerfolge nicht unwahrscheinlich. Gerade deswegen ist es richtig und notwendig sich der rechten Hetze entgegenzustellen und die öffentliche Präsenz der dahinterstehenden Aktuere weitestmöglich einzuschränken. Unsere Solidarität gilt denen, die sich in diesem Kontext engagieren.

Kommt zur antifaschistischen Prozessbeobachtung!
Montag, 28.04.2014 | 10 Uhr (Treffpunkt 9.45 Uhr) | Amtsgericht Stuttgart (Hauffstraße 5 / U-Bahnhaltestelle Neckartor), Sitzungssaal 2 (EG)