Gegen Kriminalisierung und politische Justiz! Aufruf zu Solidarität mit einem Aktivisten, der zur DNA-Abnahme gezwungen wird. Der polizeiliche und juristische Repressionsapparat schlägt wieder einmal zu. Am Mittwoch, den 16.4.2014 soll ein Göttinger Antifaschist seine DNA abgeben. Vorgeladen ist er für 10 Uhr in der Polizeiwache Jheringstraße. Wir rufen dazu auf, sich solidarisch zu zeigen und den Aktivisten zur DNA-Entnahme zu begleiten. Treffpunkt ist am Mittwoch, den 16.4. um 9.30 Uhr Otto-Frey-Brücke vor der Bullenwache (stadteinwärts).
Anlass der DNA-Entnahme ist die unbändige Daten-Sammelwut von Polizei und Justiz, sowie ihr Wille, politisch aktive Menschen zu kriminalisieren und einzuschüchtern. Die Drohung ist auch ganz klar an die Adresse linker Zusammenhänge gerichtet. Denn auch in diesem Fall geht es nicht um ein offenes Ermittlungsverfahren o.ä., bei dem eine Täter*in gesucht wird. Die (Nicht-)Beteiligung des Antifaschisten an verschiedenen Aktionen ist längst geklärt. Was nun kommt, findet präventiv statt: Die DNA wird für mögliche zukünftige Ermittlungen eingesammelt und in die bundesweite Datenbank des BKA eingepflegt. Zunächst für immer.
Gesetzlich ermöglicht wird diese Kriminalisierungsstrategie durch eine Novellierung des Paragraphen 81g Absatz 1 der Strafprozessordnung (StPO) aus dem Jahr 2005. Dort heißt es zur forensischen DNA-Analyse: „Ist der Beschuldigte einer Straftat von erheblicher Bedeutung oder einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verdächtig, dürfen ihm zur Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren Körperzellen entnommen und zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters sowie des Geschlechts molekulargenetisch untersucht werden, wenn wegen der Art oder Ausführung der Tat, der Persönlichkeit des Beschuldigten oder sonstiger Erkenntnisse Grund zu der Annahme besteht, dass gegen ihn künftig Strafverfahren wegen einer Straftat von erheblicher Bedeutung zu führen sind.“ Und weiter: „Die wiederholte Begehung sonstiger Straftaten kann im Unrechtsgehalt einer Straftat von erheblicher Bedeutung gleichstehen.“
Nochmal in aller Deutlichkeit: Ist jemand der wiederholten Begehung einer Straftat lediglich verdächtig (!), kann für mögliche (!) zukünftige (!) Straftaten DNA abgenommen und gespeichert werden. Alles, was die Polizei leisten muss, um an die DNA zu kommen, ist eine Begründung zu formulieren, die vom Gericht akzeptiert wird. Dazu kann über die „Persönlichkeit“ des Beschuldigten psychologisiert oder über „sonstige Erkenntnisse“ spekuliert werden.
Genau damit beschäftigt sich die Politische Polizei jedoch ohnehin die ganze Zeit, wenn sie Leute observiert, bei Demos rumschnüffelt oder Spitzel einschleust. Immer geht es auch um Gewohnheiten der Aktivist*innen, ihre Aktionsformen und Organisierungen. Ziel ist immer die Spaltung unserer Bewegungen, Einschüchterung – und nicht zuletzt versuchte Erniedrigung, wenn wie in diesem Fall eine*r zur Polizei muss um dort mit einem Wattestäbchen im Mund rumgewischt zu bekommen. Betroffene von DNA-Abnahme sollen gezwungen werden, ihre politischen Aktivitäten einzustellen. Denn taucht irgendwann später in irgendwelchen Zusammenhängen die eigene DNA auf, wird dies von Gerichten fast sicher als Beweis an einer Teilnahme und des Hergangs gewertet. Die Fehler, die hier aufgrund statistischer Ungenauigkeiten zu Lasten von Verdächtigen passieren, sind von Polizei und Justiz kalkuliert.
Wir lassen uns von dieser Strategie nicht einschüchtern. Wir sind solidarisch mit Aktivist*innen, die kriminalisiert werden. Wir bleiben politisch aktiv, wie es unsere Kräfte zulassen und die Verhältnisse erfordern.
Weg mit §81g StPO!
DNA-Sammelwut der Polizei stoppen.
Gegen Kriminalisierung und politische Justiz!