Aderlass in der NPD-Spitze

Erstveröffentlicht: 
07.04.2014

Berlin – Zweieinhalb Monate vor der Europawahl hat NPD-Generalsekretär Peter Marx das Handtuch geworfen. Der Hamburger Landesvorsitzende Thomas Wulff wurde vom Parteivorstand seines Amtes enthoben.

 

Marx erklärte seinen Amtsverzicht am Wochenende bei einer Vorstandssitzung in Berlin. Er war szeneintern unter anderem im Zusammenhang mit der Diskussion über die Ex-Pornodarstellerin Ina G. in die Kritik geraten. G. war zeitweise für die NPD aktiv, wurde inzwischen aber in der Partei zur „unerwünschten Person“ erklärt. Fotos, die per Facebook kursierten und auch auf einschlägigen Internetseiten veröffentlicht wurden, zeigten Marx bei einer feucht-fröhlichen Geburtstagsparty, an der auch G. sowie eine Stripperin teilnahmen und bei der ein Geburtstagskuchen in Penisform kredenzt wurde. In Ungnade war Marx auch beim Parteinachwuchs von den Jungen Nationaldemokraten (JN) gefallen. Marx, auch NPD-Landesvorsitzender an der Saar, soll Versuche ausgebremst haben, eine JN-Gruppe in seinem Bundesland aufzubauen.

 

Noch am Donnerstag hatte er geklagt, es sei „eine Unverschämtheit, wenn sich Vorstandsmitglieder an die Medien wenden, um dadurch von mir einen Rücktritt einfordern zu wollen“. Wer Parteiinterna in der Öffentlichkeit behandele – und das „auch noch zu Beginn der heißen Wahlkampfphase“ – handele „in höchstem Maß parteischädigend“. „Spiegel online“ zufolge sagte er vor der Sitzung: „Ich bleibe Generalsekretär, ich sehe keine Mehrheit für meine Abwahl.“ Nach der Sitzung berichtete die NPD, Marx habe erklärte, „dass er sich persönlich nichts hat zu Schulden kommen lassen, sein Amt jedoch aus Verantwortungsbewusstsein zur Verfügung stellt, um der Partei die Möglichkeit zu eröffnen, diese Debatte zu beenden und sich den wichtigen anstehenden Aufgaben zuwenden zu können“.

 

Am Samstag hatte der NPD-Vorstand den Hamburger Landeschef Wulff seines Amtes enthoben. Gegen ihn war bereits vor Monaten ein Ausschlussverfahren gestartet worden. Wulff habe, so die NPD, „wiederholt und schwerwiegend gegen die Grundsätze und Ordnung der Partei verstoßen“. Der Vorstand stützte sich auf Paragraf 8c der NPD-Satzung. Er erlaubt es, einen „Beschuldigten“ mit sofortiger Wirkung von der Ausübung seiner Mitgliedsrechte auszuschließen und seiner Parteiämter zu entheben, „wenn eine schwere Schädigung der Partei durch schnelles Eingreifen verhindert werden muss und zu erwarten ist, dass im Schiedsgerichtsverfahren gegen den Beschuldigten auf Ausschluss erkannt werden würde“. Wulff, der wohl bekannteste Vertreter des offen neonazistischen Flügels in der NPD, hatte sich trotz des laufenden Ausschlussverfahrens im März zum Landesvorsitzenden in Hamburg wählen lassen. (bnr.de berichtete) (ts)