Ex-NPDler Florian S. wird für Gegenangriff auf Antifa nicht bestraft

Erstveröffentlicht: 
31.01.2014

Freispruch für Vollgas-Notwehr

Von Christian Rath

 

Ein Ex-NPDler wird von Antifa-Aktivisten attackiert, fährt daraufhin mit seinem Auto in die Gruppe der Angreifer und verletzt einen 21-Jährigen schwer. Notwehr oder nicht? Das Landgericht Freiburg hat Florian S. heute erneut freigesprochen.

Das Landgericht Freiburg hat den Ex-NPDler Florian S. vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Die Richter konnten nicht ausschließen, dass er beim Gegenangriff auf fünf Antifa-Aktivisten in Notwehr handelte - obwohl er kurz zuvor Gewaltphantasien gegen Linke geäußert hatte. Es gelte der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten", so der Vorsitzende Richter Arne Wiemann.

S. war im Oktober 2011 von fünf vermummten Linken auf einem Parkplatz bei Freiburg gestellt worden. Der Rechtsextremist saß im Auto, sah die Gruppe und fuhr mit Vollgas auf sie zu, statt in die naheliegende andere Richtung wegzufahren. Ein 21-jähriger Schüler wurde erfasst und erlitt Gehirnblutungen.

Bundesweites Aufsehen

Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt. Doch schon in einem ersten Prozess hatte das Landgericht Freiburg S. im Juli 2012 freigesprochen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob den Freispruch im April 2013 aber wieder auf. Nun sprach eine andere Kammer des Landgerichts Freiburg S. erneut frei.

S. habe auf die Angreifer zufahren dürfen, das Recht müsse dem Unrecht nicht weichen, so die Richter. Er habe dabei auch Vollgas geben dürfen, um Schläge und Pfefferspray-Attacken der Linken durch das geöffnete Seitenfenster zu vermeiden.

"Endlich mal die Klinge fressen lassen"

Die entscheidende Frage war, ob S. sich bei seinem Gegenangriff von einem Verteidigungswillen leiten ließ. Dagegen sprach, dass sich S. erst wenige Tage zuvor auf Facebook eine Notwehr-Situation herbeigewünscht hatte, um straflos Linke töten zu können: "Ich warte ja nur darauf, dass einer mal angreift! dann kann ich ihn endlich mal die Klinge fressen lassen!"

Doch die Richter relativierten diese Äußerungen. Es sei etwas anderes, am Computer zu prahlen, als elementar bedroht zu werden. "Wir sind zwar nicht davon überzeugt, dass der Angeklagte Verteidigungswillen hatte, können es aber auch nicht ausschließen", sagte Richter Wiemann. "Deshalb war der Angeklagte freizusprechen."

Die Nebenkläger überlegen noch, ob sie erneut Revision zum BGH einlegen.