GegenStandpunkt & Diskussion:
Edward Snowden deckt auf:
Demokratische Staaten bespitzeln den ganzen Globus
Verstößt staatliche Totalüberwachung gegen bürgerliche Freiheit?
Wann: Dienstag, 21. Januar 2014, 19.30 Uhr
Wo: Karlsruhe, Planwirtschaft, Werderstr. 28
Flyer | Plakat
Vom world wide web haben sich viele der digital natives einen gewaltigen Gewinn an privater und politischer Freiheit versprochen. Umfassende Transparenz sollte Herrschaft kontrollierbar und so ein Stück weit unmöglich machen.
Die Enthüllungen des ehemaligen Geheimdienstmitarbeiters Snowden haben gezeigt, dass mit dem Fortschritt der elektronischen Kommunikation alles und jeder für staatliche Überwachung transparent geworden ist.
Warum sind demokratische Staaten so scharf auf umfassende Überwachung ihrer Bürger?
Die staatlichen Stellen in Deutschland und den USA geben zu, dass die weitreichende Kontrolle und das Datensammeln die Freiheit der Bürger beschränken: „100 % Freiheit und 100 % Sicherheit sind leider nicht zu haben“! Angesichts von „Bedrohungen“, insbesondere durch „Terroristen“, sei Freiheit ohne Schutz und Sicherheit nichts wert, ja überhaupt nicht möglich.
Allerdings – beschränkt sich das Kontrollregime des Staates wirklich auf „terroristische Anschläge“ und „organisiertes Verbrechen“?
Die von Snowden aufgedeckten Praktiken der totalen Kontrolle prinzipiell aller Bürger und ständiger Ausbau und Perfektionierung der Überwachungstechniken weisen doch darauf hin, dass der Staat alle Bürger als Gefahrenquellen behandelt. Warum will er denn sonst über deren gesamte elektronische Kommunikation Bescheid wissen? Warum will er sich jederzeit Auskunft über ihre Ziele und Absichten beschaffen können – unabhängig davon, ob sie überhaupt welche haben, die gegen ihn gerichtet sind?
Wie passt dieses staatliche Misstrauen zur politischen Freiheit der Bürger, auf deren Gewährung die Demokratie so stolz ist?
Stolz sind Demokraten auch auf das Machtgefüge, das sie „Gewaltenteilung“ nennen: kein Zugriff auf Daten der Bürger ohne grundrechtsüberprüfte Gesetzgebung und durch sie ermächtigte Kontrollinstanzen wie das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages und Gerichte – dann aber immer! Die große Koalition hat sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass die Vorratsdatenspeicherung jetzt endlich gesetzlich geregelt werden muss. Dieses Gesetz soll die Rahmenrichtlinien umsetzen, die die EU-Kommission erlassen hat, damit in allen EU-Staaten gleichermaßen auf Vorrat gespeichert wird. Auf Antrag des EU-Generalanwalts wird demnächst der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden, wie die Pflicht der EU-Staaten zur allgemeinen Schnüffelei so formuliert werden muss, dass sie mit der Europäischen Grundrechtecharta konform ist. Justizminister Maas schlägt daher vor, das deutsche Gesetzgebungsverfahren bis zum Urteil des EuGH auszusetzen. Grüne und Linke Abgeordnete reden von einem Etappensieg für die Freiheitsrechte der Bürger…
Wenn schon vor dem EuGH-Verfahren feststeht, dass die EU-Staaten demnächst auch offiziell gesetzlich geregelt flächendeckend sämtliche Kommunikationsverbindungen aller Bürger ausspionieren dürfen, worin besteht dann die Bürgerfreiheit, die die rechtsprechende Gewalt schützt, indem sie die Überwachungsregeln grundrechtskonform und damit unanfechtbar macht?
Und worin besteht die Schranke für die Schnüffler im Staatsdienst, wenn andere Abteilungen des Staates deren Überwachungstätigkeit „kontrollieren“?