Rechte Morde in Leipzig

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Eine aktuelle Zusammenfassung der rechten Morde in Leipzig seit 1990. Gerade auch als Information für die kommende Demonstration “Remembering means fighting! - Für ein aktives Gedenken an alle Opfer rechter Gewalt!” am 26.10.2013 in Leipzig. Bundesweit zählen Journalist_innen mehr als 150 rechts motivierte Morde seit 1990, offiziell werden von der Bundesregierung lediglich 63 anerkannt. Für Leipzig ergeben aktuelle Recherchen sechs rechts motivierte Morde und weitere drei Verdachtsfälle. Damit steht Leipzig bundesweit nach Berlin an zweiter Stelle.


Die offiziell anerkannten Morde


Der aus Syrien kommende Asylsuchende Achmed B., 30 Jahre alt, wird am 23. Oktober 1996 von zwei jungen Nazis, Daniel Z. (20) und Norman E. (18), erstochen. Nachdem die Täter stundenlang faschistische und rassistische Parolen grölend durch die Stadt gezogen sind, betreten sie am Abend ein Gemüsegeschäft in der Leipziger Südvorstadt. Zunächst beschimpfen sie die Verkäuferinnen als „Türkenfotzen“ und „Türkenschlampen“ und drängen sie an eine Wand. Als Achmed B. seinen Kolleginnen zur Hilfe kommen will, wird er angegriffen. Nachdem es ihm gelingt, die beiden Angreifer aus dem Geschäft herauszubewegen, sticht einer der beiden auf Achmed B. ein.

Der Mord mit rassistischem Hintergrund wird von Vertreter_innen der Stadt zum Teil verharmlost. So behauptet der damalige Oberbürgermeister Hinrich Lehmann-Grube: „ein rechtsextremes Potenzial ist mir hier nie begegnet“ und Leipzigs „Ausländerbeauftragter“ Stojan Gugutschkow pflichtet ihm bei: „Es hätte auch irgendeinen Deutschen treffen können“. Z. und E. werden wegen „Mordes aus niedrigen Beweggründen“ angeklagt. Etwa ein Jahr später fällen die Richter des Landgerichts Leipzig das Urteil: Daniel Z.wird zu neuneinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt, sein Mittäter Norman E. erhält wegen Beihilfe viereinhalb Jahre Gefängnis. Laut Staatsanwaltschaft gebe es „keine Anhaltspunkte für einen fremdenfeindlichen Hintergrund“, stattdessen handle es sich um eine „spontane Tat“.

Erst 15 Jahre nach der Ermordung von Achmed B., wurde die Tat als rassistisch motiviert anerkannt.

Der aus Portugal kommende Zimmermann Nuno L., 49 Jahre alt, wird am 4. Juli 1998 von acht Neonazis verprügelt. Nachdem das deutsche Fußballteam bei der Weltmeisterschaft der Männer gegen die Auswahl aus Kroatien verloren hat, ziehen acht Nazis los, um ihren Frust an „Ausländern“ abzulassen. Als sie auf Nuno L. treffen, tritt einer der Gruppe mehrmals mit Stahlkappenschuhen gegen dessen Kopf. Am 29. Dezember stirbt Nuno L. in Portugal an den Spätfolgen seiner Verletzungen.
Das Landgericht Leipzig wertet die Tat im September 1999 als Körperverletzung mit Todesfolge. Der Haupttäter wird zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, die Mitangeklagten – alle im Alter von 18 bis 20 Jahren – bekommen Bewährungsstrafen. Der Vorsitzende Richter im Prozess, Norbert Göbel, ließ die Witwe von Nuno L. damals auf den Kosten der Nebenklage sitzen, den Tätern wurden nicht mal die Prozesskosten auferlegt und einen Haftantrittstermin kam erst auf überregionalen medialen Druck zustande.
Erst zehn Jahre nach dem Urteil benennt die Bundesregierung Nuno L. offiziell als Opfer rechter Gewalt.

Der 19-jährige Kamal K. wurde in der Nacht des 24. Oktobers in der Nähe des Hauptbahnhofes von den zwei Neonazis Daniel K. (28) und Marcus E. (32) ermordet. K. und E. zogen bereits den gesamten Abend über durch verschiedene Leipziger Kneipen, tranken, provozierten und suchten immerzu Stress. In der C.-W.-Müller-Anlage gegenüber des Hauptbahnhofes trafen die beiden Nazis später auf Kamal K. Dieser sprach Daniel K. und Marcus E. an, da beide auf einen Freund von Kamal K. einredeten. Daniel K., bekleidet mit einen Kapuzenpullover mit der Aufschrift „Kick off Antifascism“, griff Kamal K. als erstes an und besprühte ihm mit Pfefferspray, machte ihn somit unfähig sich zu wehren, und ermöglichte es damit E., auf Kamal K. einzustechen und ihn damit zu töten.
Ein rassistisches Motiv sieht die Staatsanwaltschaft trotzdem nicht. Es lägen bislang „keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine ausländerfeindliche Motivation der beiden Angeschuldigten vor“, erklärten die Strafverfolger. Das Landgericht Leipzig verurteilte Marcus E. wegen Mord aus niedrigen Beweggründen zu 13 Jahren Haft und Daniel K. wegen gefährlicher Körperverletzung zu 3 Jahren Haft. Gegen Marcus E. wurde vom Gericht zudem eine Sicherungsverwahrung verhängt.
Damit folgte das Gericht im Hinblick auf Marcus E. der Nebenklage, die vor Gericht die Interessen der Familie des Ermordeten vertrat. Mit dem Urteil würdigt das Schwurgericht des Landgerichtes das offensichtlich rassistische Motiv der beiden Täter.

Die nicht-anerkannten Morde

Am 28. Mai 1994 wird der 43-jährige Klaus R. in einem Mietshaus in Leipzig-Lindenau von sechs Neonazis zu Tode geprügelt. Das spätere Opfer und die Täter wohnen zu diesem Zeitpunkt im selben Haus, in dem die Neonazis eine Wohnung besetzt halten. Nach einem Streit mit Klaus R. treten die Täter mit Stiefeln auf ihren Nachbarn ein und schlagen ihn mit Boxhandschuhen.
1995 verurteilt das Leipziger Landgericht den 18-jährigen Hauptangeklagten wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung zu fünf Jahren Haft. Die fünf Mittäter kommen mit niedrigeren Haft- und Bewährungsstrafen davon.

Bernd G., 43 Jahre alt, wird in der Nacht zum 8. Mai 1996 in Leipzig-Wahren auf offener Straße von drei Neonazis zusammengeschlagen und niedergestochen. Nachdem die Täter auf ihn eingetreten, einen Ziegelstein auf seinen Kopf geschmissen und 36 Mal auf ihn eingestochen haben, stirbt der 43-Jährige schließlich an einem Genickbruch. Die Leiche bringen die Täter per Auto zu einem Steinbruch in Ammelshain und versenken sie im Wasser. Blut und Kleidungsstücke von Bernd G. bleiben am Tatort zurück, doch die Anwohner_innen kommen nicht auf die Idee, die Polizei zu benachrichtigen.
Während die homosexuelle Orientierung des Opfers medial und polizeilich bekannt ist, spielen beim Prozess die politischen und homophoben Hintergründe der Täter keine Rolle. Zwar seien die Angeklagten der rechten Szene zuzuordnen, der Urteilsbegründung des Leipziger Landgerichts zufolge ist Bernd G. jedoch „aus Lust und Laune an körperlicher Mißhandlung” gestorben. Nach einem Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird der Haupttäter wegen Mordes zu vierzehneinhalb Jahren und seine Komplizen zu zehn und acht Jahren Haft verurteilt.

Der Obdachlose Karl-Heinz T., 59 Jahre alt, wird am 23. August 2008 im Zentrum Leipzigs von dem Neonazi Michael H. mehrfach verprügelt. Etwa zwei Wochen später, am 6. September, stirbt er im Krankenhaus an seinen Verletzungen.
In der Nacht nach einer Nazi-Demo unter dem Motto „Todesstrafe für Kinderschänder“, organisiert von den neonazistischen „Freien Kräften“, ziehen zwei junge Männer durch den Park hinter der Leipziger Oper. Dort finden sie den auf einer Bank schlafenden Karl-Heinz T.. Michael H. sagt ihm, dass er „nicht hier schlafen“ solle, versetzt ihm einen Fausthieb und springt ihm ins Gesicht. Der Täter – ununterbrochen von einem Kumpel begleitet – verlässt den Tatort für eine halbe Stunde, um sich mit Freunden zu treffen. Dann kehrt er zurück, um den 59-Jährigen erneut zu verprügeln. Die Ärzte stellen bei dem Opfer später massive Kopfverletzungen, Prellungen am ganzen Körper, Brüche im Gesicht, eine Halswirbelfraktur und Hirnblutungen fest.
Am 27. März 2009 verurteilt das Leipziger Landgericht den 18-jährigen Neonazi wegen „heimtückischen Mordes“ zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren und drei Monaten. Wegen Reifedefiziten erhält er eine Jugendstrafe. Sein Kumpel wird nicht angeklagt. Der Staatsanwalt erklärte in seinem Plädoyer, das Opfer habe nichts getan, „außer im Park nachts zu schlafen“. Sein Mörder habe den Mann „zum bloßen Objekt degradiert“. Von polizeilicher Seite wird der Vorfall als „normale Straftat unter Alkoholeinfluss“ eingestuft. Auch in diesem Prozess war Göbel Vorsitzender Richter und beachtete selbst den von der Verteidigung des Täters erbrachten Hinweis nicht, ein rechtes bzw. sozialdarwinistisches Motiv in der Tat zu untersuchen. Doch nicht nur Göbel, sondern auch die von einer Studentin alarmierten Polizist_innen des nah gelegen Innenstadtreviers, zeigten, was sie von wohungslosen Menschen halten. Anstatt die Studentin mit ihrem Anliegen ernstzunehmen und Karl Heinz T. zur Hilfe zu kommen, benötigten sie mehr als eine Stunde für die etwas mehr als 200m zum Tatort.

Die Verdachtsfälle

Eine bisher namentlich nicht bekannte Person, wohl aber 35-jähriger, wird am 1. Juni 1991 gegen 19:00 Uhr am Leipziger Hauptbahnhof aus der Straßenbahnlinie 17 gestoßen. Zuvor soll es beim Warten auf die Straßenbahn zu Handgreiflichkeiten mit dem späteren Täter gekommen sein. Nach dem Einsteigen attackiert der Täter den Mann so schwer mit Stiefeltritten, dass er aus der Bahn stürzt und sich lebensgefährlich verletzt und wenige Tage später, wohl am 11. Juni, an seinen Verletzungen stirbt. Der Täter wird als Skinhead beschrieben, der Springerstiefel sowie ein Shirt mit Reichsadler-Aufdruck trug. Zudem soll er stark tätowiert gewesen sein, so auch im Gesicht. Laut Angaben der LVZ soll der Täter auch identifiziert und zur Fahndung ausgeschrieben worden sein. Weitere Angaben sind bisher nicht bekannt.

Der 43-jährige Wohnungslose Horst K. wurde am 30. Dezember 1995 von zwei Jugendlichen, Steffen S. (20) und Marlon S. (20), in einer Straßenbahn angezündet. Beide steigen gegen 21:00 Uhr in einen Anhänger der Linie 15 an der Haltestelle Plovdiver Str./Jupiterstr. (Grünau) zu. Als sie den schlafenden Horst K. erblicken, soll Marlon S. seinen Freund Steffen S. mit dem Satz „Zünde ihn einfach mal an!“ animiert haben, diesen anzuzünden. Daraufhin zündete Steffen S. Horst K. mit einem Feuerzeug an, der sofort Feuer fing. An nächsten Haltestelle wechselten beide in den Triebwagen, um zu sehen, wie K. brannte. Steffen S. fand dies „cool“. Als die Notbremse ausgelöst wurde flüchteten beide. Horst K. verstarb auf dem Weg ins Krankenhaus an seinen Verletzungen. 40% der Körperoberflächen erlitten Brandverletzungen zweiten und dritten Grades.
Im Prozess wurde ein politisches Motiv ausgeschlossen, da beiden „spontan handelten.“ Steffen S. Wurde zu einer Jugendstrafe von achteinhalb Jahre Haft wegen Mordes, Marlon S. Zu einer Jugendstrafe von einem Jahr Haft auf Bewährung wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt.

Am Abend des 4. Oktober 2003 wird der 16-jährige Schüler Thomas K. durch den jungen Neonazi René M. (18) in Wahren erstochen. M. lockte Thomas K. auf dessen Heimweg in ein Gebüsch und stach mit einem Küchenmesser mehrmals auf diesen ein. K. schaffte es noch, die Polizei und einen Krankenwagen telefonisch zur Hilfe zu rufen. Jedoch verstarb Thomas K. wenig später im Krankenhaus. René M., der zur Hauptverhandlung am Landgericht Leipzig im Mai 2004 in Bomberjacke erschien, erzählte stolz, er sei von seinen Kumpels aus der rechten Szene „gut umerzogen“ worden und habe einfach einen „aufklatschen wollen“, da ihm die Gespräche der Clique von K. über Drogen nicht gefallen hätten. M. wurde wegen Mordes zu einer Haftstrafe von zehn Jahren Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt.


 

Der Jingle zur Demonstration findet sich HIER

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Die vollen Namen würden interessieren. Die Opfer verdienen, dass man sich ihrer erinnert - dazu ist der Name eine unentbehrliche Information. Die Mörder verdienen keinen Schutz, die Nennung der vollständigen und unveränderten Namen ist auch hier sinnvoll.

Die Mörder von Achmed Bachir heißen Daniel Zinsmeyer und Norman Eisenschmidt. Zinsmeyer erhielt eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren wegen Mordes, Eisenschmidt wegen Beihilfe zum Totschlag eine Jugendstrafe von vier Jahren. Nach seiner Freilassung ist Zinsmeyer vor allem durch ein Alkoholproblem sowie durch Kleinkriminalität aufgefallen: Diebstahl, hat seine Frau gewürgt und geschlagen und Polizisten als "Judenschweine" beschimpft.

 

Über den Mord an Nuno Lourenço ist mir nur bekannt, dass der Haupttäter der damals 21-jähriger Andreas Sch. aus Böhlen war.

 

Die Mörder von Kamal Kilade heißen Daniel Kappe und Marcus Eckardt. Eckardt bekam 13 Jahre plus Sicherungsverwahrung. Kappe erhielt drei Jahre.

 

Den Nachnamen von Klaus R. kenne ich leider nicht.

 

Bernd G. hieß Bernd Grigol, er wurde ermordet von David Däbritz, Rainer Schmidt und Michael Langbein. Schmidt erhielt lebenslänglich, Langbein und Däbritz acht bzw. vier Jahre. Der Neonazi René Lehr, in dessen Wohnung sich die Täter vorher betranken, ist heute noch aktiv, pflegt Kontakte zu Nazis aus Grimma und geht gelegentlich auf Naziaufmärsche.

 

Karl-Heinz Teichmann wurde vom Neonazi Michael H. ermordet.

 

Auch ich würde mich freuen, wenn die fehlenden Informationen hier ergänzt werden könnten.

Wir ändern Artikel nicht eigenmächtig, aber die Namen stehen ja in deinem Kommentar.

Ich habe mich etwas missverständlich ausgedrückt. Mit "hier" meinte ich auch die Kommentarspalte und nicht den Artikel ;-)

schön was du noch alles zusammen tragen konntest. weißt du auch wo Rene Lehr zu finden ist? Das wäre ja auch nochmal ne spannende Frage.

 

es ist immer gut zu wissen was diese täter von damals heute so machen und wo sie anzutreffen sind.

Rene Lehr wohnt meines Wissens in Grimma. Mehr weiß ich momentan nicht.