Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung

Ich denke das kann ein paar von uns betreffen.

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung tritt am 1. August in Kraft

 

bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/presse/pressemitteilungen/2013-03/mehr-schutz-bei-beitragsschulden.html

 

keine Ahnung was dahinter steckt. Hab das nur zufällig gefunden.

Zeige Kommentare: ausgeklappt | moderiert

Vor ein paar Jahren wurde es den Krankenkassen verboten, säumige BeitragszahlerInnen rauszuschmeißen. Bis dahin endete Dein Versicherungsschutz einen Monat nach dem letzten bezahlten Beitrag. So sollte eigentlich verhindert werden, dass Leute ohne Krankenversicherung dastehen. Die Krankenkassen haben darauf reagiert, indem sie die nicht bezahlten Beiträge zu einem irren Zinssatz auflaufen lassen haben, was natürlich eine noch größere soziale Härte bedeutet, denn wenn Du die Krankenkasse nicht mehr zahlen kannst, hast Du ja vermutlich eh schon keine Kohle und jetzt noch zusätzlich nen Schuldenberg an der Backe. Dieser Zinssatz wurde jetzt beschränkt und rückwirkend werden die Beitragsschulden sogar teilweise gestrichen, dafür ist das Gesetz da.

Eine kleine Ergänzung: Säumnissgebühren wurden nicht direkt von den Krankenkassen eingeführt, sondern wurden 2007 im Rahmen der Gesundheitsreform von CDU/CSU/SPD im Paragraph 24 Absatz 1a des Sozialgesetzbuchs auf monatlich 5% des ausstehenden Betrags gesetzlich festgeschrieben, für zB. freiwillig Versicherte, wenn du also deine Beiträge selber zahlen musst (für alle anderen Versicherten lag die Gebühr bei 1% monatlich, als 12% im Jahr, nach Paragraph 24 Absatz 1). Aufsummiert waren das dann jährlich 60% deiner ausstehenden Beiträge, die du an Säumnissgebühren bezahlen musstest, plus von der Krankenkasse festgelegte Mahngebühren bei Nichtzahlung.

 

http://www.buzer.de/gesetz/7088/al6482-0.htm

 

"Mit Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) am 1. April 2007 wurden nach § 24 Abs. 1a SGB IV auf Beiträge nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 KVLG 1989 die länger als einen Monat säumig sind, 5 Prozent nach den o.g. Regelungen berechnet. Diese Regelung wurde mit dem am 1. August 2013 in Kraft getretenen Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung wieder abgeschafft." (wikipedia) 

 

https://de.wikipedia.org/wiki/S%C3%A4umniszuschlag

 

So wie es nun scheint (durch die Gesetzesänderung) können noch ausstehende Säumnissgebühren rückwirkend aufgehoben werden, was die eigenen Schulden bei der Krankenkasse drastisch reduziert, und von daher auf jeden Fall wargenommen werden sollte. Die Krankenkassen werden nicht von sich aus auf Versicherte zugehen und müssen wohl (wie leider immer) dazu aufgefordert werden.

 

Vielleicht macht es deshalb Sinn einen Musterbrief zur Aufhebung der Säumnissgebühren online zu veröffentlichen (zb hier auf linksunten), der dann von Betroffenen runtergeladen und um die persönlichen Angaben ergänzt werden kann, und dann ab an die Krankenkasse damit.