Leutheusser-Schnarrenberger hält an Zwangseinweisungen bei Geringfügigkeiten fest!

Gustl Mollath ist aus der Psychiatrie entlassen. Aber noch Tausende sind noch rechtswidrig und gegen ihren Willen in geschlossenen Anstalten untergebracht und sind von Zwangseinweisungen bedroht. 

 

 Es geht heutzutage schnell, dass ein Mensch, der irgendwie auffällig ist, in die Psychiatrie kommt. Da reicht das  Anschwärzen beim Amtsarzt(SpDi) durch Ehepartner/in oder  Dritte, um jemand per Unterbringung in eine psychiatrische Klinik „bequem loswerden“.  Es ist unstrittig, dass bestimmte gefährliche Personen eingesperrt werden müssen, aber das Instrument der Zwangseinweisung werden oft von Gerichten nur noch durchgewunken- ohne Überprüfung des ärztlichen Gutachtens. Dabei sind solche Maßnahmen nur für Mörder und Sexualverbrecher vorgesehen, bei denen Wiederholungsgefahr besteht! Heute zu Tage wird man schon wegen Bagadeldelikten in  die Psychiatrie eingewiesen.


Der Fall Gustl Mollath löst allmählich eine Grundsatzdebatte über das Zusammenwirken von Gerichten, Ärzten, Gutachtern und psychiatrischen Anstalten aus. Mollath wurde im August 2006 in Bayern unter Berufung auf den § 63 Strafgesetzbuch verurteilt und in die Psychiatrie eingewiesen. Dort saß er  7Jahre, am gestrigen Tage wurde Mollath vom OLG-Nürnberg frei gesprochen und wurde um 17:54 Uhr aus der Forensik entlassen. Das Gericht sah damals als erwiesen an, dass Mollath seine Ehefrau gewürgt und die Autoreifen ihres Bekannten zerstochen habe und dies als Beweis einer psychischen Erkrankung. Er selbst sieht sich als Opfer eines Komplotts, weil er auf Schwarzgeldgeschäfte der Hypovereinsbank hingewiesen hat, in die seine Frau verwickelt war. Während das Landgericht Regensburg am Mittwoch (24.07.2013) die Einweisung in eine geschlossene Anstalt vor sieben Jahren noch bestätigt hat, da angeblich bei der Verurteilung damals nur kleinere Fehler gemacht wurden, hat das OLG-Nürnberg gestern, am 06.08.2013, zügig die Einweisung aufgehoben und die sofortige Entlassung von Gustl. Mollath.


Der § 63 des StGB wird auch von Gerichten in NRW regelmäßig angewandt, um als gemeingefährlich geltende Menschen zwangseinzuweisen. „Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist“, heißt es im Gesetz. Bundesweit steigt die Zahl der Zwangseinweisungen seit 25 Jahren an. Einweisungsgründe sind unter anderem schwere psychische Störungen, Selbstmordgefahr bei Süchtigen oder die Bedrohung anderer. Auch über das Betreuungsrecht sowie mit dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) werden Menschen zwangseingewiesen. Viele psychisch Kranke weisen sich auch selbst ein - einige bereuen es später. Insgesamt soll die Zahl der Zwangseingewiesenen allein im Jahr 2007 in NRW bei 20.000 Fällen gelegen haben.


Vor dem Druck des Falles Mollath hat die zuständige Bundesjustizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP, kündigte nunmehr Mitte Juli gegenüber der Süddeutschen Zeitung strengere Regeln für die Einweisung von Straftätern in die Psychiatrie an. Nur ein Manöver vor der Bundestagswahl und im bayerischen Landtagswahlkampf? Die Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat keine Glaubwürdigkeit. Schließlich habe sie erst Anfang 2013 eine Neuregelung der Zwangsbehandlung von psychisch Kranken durchgesetzt. Nach  § 1906 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) kann der Betreuer jetzt schon eine Zwangseinweisung veranlassen, wenn dies dem Wohl des Betreuten dient.


Sieht man sich den Vorschlag der Ministerin an, soll lediglich der Rhythmus der Überprüfung geändert werden. Künftig soll nach vier Monaten überprüft werden - statt erst nach einem Jahr. Danach sollen weitere Prüfungen nach acht Monaten und einem Jahr folgen. Die Dauer der Unterbringung soll begrenzt werden.


Aber Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält daran fest, dass schon geringfügige Anlassdelikte für eine Unterbringung ausreichen. Und darin liegt die eigentliche Gefahr. Konkret bedeutet dies, Geringfügigkeiten reichen aus, jemandem zwangsweise in die Psychiatrie unterzubringen, zum Beispiel: Anrempeln im vollen Bus oder U-Bahn, b.zw. beim Apfel klauen erwischt zu werden, eine Beleidigung auszusprechen und jemand die Redewendung zu sagen:“ Ich haue dir eins auf´s Maul“, das würde schon ausreichen. Der Bundesgerichtshof hatte in mehreren Fällen klagenden Zwangsbehandelten Recht gegeben. Das bedeutet, für geringfügige Straftaten, die normalerweise mit einer Geldstrafe (Tagessätze) geahndet werden, verschwindet ein Mensch unter dem Vorwand der psychischen Erkrankung über Jahre hinten den Gittern der Forensik/Psychiatrie.


Psychiatriekritiker bezweifeln, dass die derzeit praktizierte Zwangspsychiatrie überhaupt etwas mit Medizin zu tun hat. Ihrer Meinung nach ist die Zwangspsychiatrie eine Institution für soziale Kontrolle, die unerwünschtes Verhalten außerhalb der Strafjustiz sanktionieren soll. Ein typisches Merkmal der Folter sei der Geständniszwang. Im Falle der Zwangspsychiatrie sei dies vor allem der Versuch, mittels brutaler Methoden zum Beispiel: bohrende Fragen zu stellen zu den Kindheitserfahrungen oder den Erlebnissen in Beziehungen u.s.w  , um die sogenannte Krankheitseinsicht herbeizurufen. Unter Einsatz von Freiheitsentzug, Zwangsfixierung und Zwangsmedikamentation von Psychopharmaka werde der Wille des Eingewiesenen gebrochen und er  gezwungen, sich der Diagnose und Behandlung zu unterwerfen. Das sei aus medizinischer Sicht keine Hilfe, sondern eine Traumatisierung!


Der Sonderberichterstatter des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte, Juan E Méndez, erklärte in der 22. Sitzung des „Human Rights Council” am 4. März 2013 Zwangsbehandlung in der Psychiatrie zu Folter, bzw. grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung. Er forderte, dass alle Staaten ein absolutes Verbot aller medizinischen nicht einvernehmlichen bzw. Zwangsbehandlungen verhängen sollten.


Es gibt aber auch Politiker, die am System der Zwangspsychiatrie erhebliche Zweifel haben. So sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion Martina Bunge in einem Interview mit der Ärztezeitung, der gesamte Bereich der Zwangseinweisungen und Zwangsbehandlungen müsse auf den Prüfstand. Während Baden-Württembergs Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) psychiatrische Zwangsbehandlung propagiert, weißt ihr Rheinland-Pfälzischer Kollege Sozialminister Alexander Schweitzer (SPD) darauf hin, dass freiheitsentziehende Maßnahmen wie Beruhigungsmittel, Bettgitter oder Bettgurte gravierende Eingriffe in die Menschenrechte darstellen, die in der Regel keine positiven Wirkungen haben und auch nicht vor vermeintlichen Gefahren schützen.

Zeige Kommentare: ausgeklappt | moderiert

Es ist unstrittig, dass bestimmte gefährliche Personen eingesperrt werden müssen,

NEIN! Verdammte Scheiße das ist es nicht!

Das System des wegsperrens von Menschen die gegen einen moralischen und ethischen gesellschaftlichen "Konsens" verstoßen, bringt absolut gar nichts da es nicht die Ursachen für ein solches Verhalten untersucht und versucht diese zu ändern, seien sie psyschologischer oder gesellschaftlicher Natur.

Das einsperren von Menschen die nicht in die Gesellschaft "passen" ist nur der einfachste Weg sich diesen "Problemen" zu entledigen und ist ein weiteres Zeichen des unterdrückerischen Systems.

 

Eine Kritik an Zwangseinweisungen bringen wollen aber gleichzeitig die Zwangseinweisungen bei "bestimmte[n] gefährliche[n] Personen" für legitim erachten, da läuft doch schon grundlegend etwas falsch.

Welcher Mensch hat das Recht diese Kriterien zu definieren und einem anderen Menschen einzusperren?

Und was ist das bitte für eine scheiß Definition, "bestimmte gefährliche Personen"?

Welche Personen, was sind da die angesetzen Kriterien und wie werden diese Personen dann weiterhin betreut wenn sie erst einmal eingesperrt sind?

 

 

Freiheit für ALLE gefangenen Menschen!

 

 

 

Fünf ist Rechtsaußen

willst du wirklich, dass die ppar Nazis, die im Knast sitzen, jetzt raus kommen? Auch Beate Zschäpe? Ich nicht!

Ich will auch nicht, dass Vergewaltiger mit Wiederholungsrisiko aus dem Knast entlassen werden. Ebensowenig wie KindermörderInnen oder Menschen, die andere Leute krankenhaus geschlagen haben. Alle die von mir Genannten sind zweifelsfrei gefährlich.

Du sagst, dies ändere nichts an den Ursachen, und damit hast du absolut recht. Es ist eine reine Symptombekämpfung, auf fdie zum Schutz mancher Menschen vorerst noch nicht verzichtet werden kann. Um die Ursachen zu bekämpfen, wäre eine Revolution natürlich eine gute Sache, aber die scheint ja nicht gerade vor der Tür zu stehen. Doch auch dann werden nicht alle Menschen schlagartig ihre schlexchten Angwohnheiten aus kapitalistischer Zeit ablegen und friedlich werden. Nazis zum Beispiel könnten dann versuchen, durch willkürliche Sprengstoffanschläge eine konterrevolutionäre Stimmung zu schaffen. Wolltest du die ernsthaft fei rumlaufen lassen, damit sie noch mehr unschuldige Menschen umbringen. Ich würde so etwas für verantwortungslos halten und nicht für besonders radikal.