Verurteilung wegen »Schotter«-Aufruf

Erstveröffentlicht: 
22.05.2013

Lüneburg (dpa/nd). Wegen eines Aufrufs zum sogenannten Schottern hat das Amtsgericht Lüneburg den LINKEN-Bundestagsabgeordneten Diether Dehm zu einer Geldstrafe von 2250 Euro verurteilt.

 

In der Unterzeichnung des Internet-Aufrufs zum massenhaften Herauswühlen von Schottersteinen entlang der Castor-Strecke (»Schottern«) sah die Richterin am Dienstag eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten. Sie folgte der Staatsanwaltschaft und verurteilte Dehm zu 15 Tagessätzen von jeweils 150 Euro. Dehm kündigte an, für einen Freispruch bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen zu wollen. Mit dem »Schottern« wollten AKW-Gegner Castor-Transporte nach Gorleben stoppen.

In einem weiteren Prozess wurde der Sprecher der Kampagne »Castor Schottern«, Mischa Aschmoneit, am Dienstag zu 40 Tagessätzen von jeweils 20 Euro verurteilt. Die Richterin erklärte, dass ein Sprecher der Kampagne höher bestraft werden müsse als jemand, der lediglich den Aufruf unterzeichnet habe.