Bericht vom RZ-Prozess in FFM am 23. April – Ein unqualifizierter Sachverständiger hat das Wort

freiheit und glück für sonja und christian

Der Sachverständige Dr. Haag, der sich zur Vernehmungsfähigkeit von Hermann F. äußern soll, stand im Mittelpunkt dieses Prozesstages. Zuerst nahm er – schriftlich vorbereitet – zum Befangenheitsantrag der Verteidigung Stellung. Kernpunkt: psychische Auffälligkeiten könnte er auch ohne besondere traumatologische Fachkenntnisse beurteilen. Die Staatsanwaltschaft meinte, wenn der Sachverständige fachlich unqualifiziert wäre, sei dies kein Befangenheitsgrund. Die Verteidigung versuchte diesen tiefsinnigen Ausführungen noch etwas entgegen zu setzen, leider erfolglos.  


Die Kammer lehnt den Befangenheitsantrag ab und nach 12 Uhr konnte dann der Sachverständige seine Erkenntnisse vortragen. Hermann hatte sich geweigert, sich von diesem Arzt untersuchen zu lassen, aber das machte dem nichts aus.


Ein altes Gutachten und einige ärztliche Atteste reichten ihm, Hermanns uneingeschränkte Vernehmungsfähigkeit festzustellen. Hermann hätte zwar durch die Explosion ein schweres Trauma erlitten, zu einer posttraumatischen Belastungsstörung sei es aber nicht gekommen, weil sich in diesen Unterlagen nichts zu Schlafstörungen, Ängsten und Panikattacken gefunden hätte. Da er auch die Gefahr eines epileptischen Anfalls durch eine Vernehmung als sehr gering einstufte, kam er zu dem Schluss, dass Hermann voll vernehmungsfähig ist.


An diesem Tag blieb die Behauptung im Raume stehen, denn die Befragung des Sachverständigen wurde auf den 31.5.2013 vertagt.

 

Neuer Termin, der bisher noch nicht festgelegt war, ist nun der 31.Mai 2013. Bitte beachtet die Prozesstermine und lasst nicht nach, kritischer Teil der Öffentlichkeit zu sein.

 

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