15.12.2012 Staatsanwaltschaft eröffnet Ermittlungsverfahren gegen Opfer der Polizeiattacke von Göppingen – wegen Nötigung und Sachbeschädigung

Antifalogo

Wie bereits auf linksunten.indymedia mehrfach berichtet (1; 2), wurde am 6. Oktober 2012 in Göppingen während des Naziaufmarschs ein Gegendemonstrant von einem Zivilpolizisten gezielt mit dem Auto angefahren. Das Unfallopfer, das wie durch ein Wunder nur mit leichten Knieverletzungen und einem Schock davon kam, erhielt vor wenigen Tagen einen Brief von der Kriminalpolizei SHA. Gegen den Geschädigten wurde nun ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung und Sachbeschädigung eingeleitet.

 

Wir, die AASHA, die in engem Kontakt mit dem Geschädigten steht und ihm in diesem Vorfall Hilfestellung bietet, sehen in diesem nun eröffneten Ermittlungsverfahren eine erneute Attacke gegen das Opfer. Durch den Tatvorwurf der Nötigung und Sachbeschädigung versucht die Polizei das Opfer in die Täter-Rolle zu drängen und den Geschädigten gezielt einzuschüchtern.

Die Kriminalisierung von Opfern polizeilicher Gewalt und die bewusste Verdrehung von Sachverhalten gehört schon seit langem zur juristischen Taktik der Polizei. Durch die Konfrontation des Opfers mit diesen völlig haltlosen Tatvorwürfen wird auch in diesem Fall versucht, den fälschlicherweise Beschuldigten in die Defensive zu drängen, getreu dem Motto ‚Angriff ist die beste Verteidigung‘.

Wir sehen in diesem taktischen Manöver der Polizei den Versuch, von Ihrem krassen Fehltritt abzulenken und eine komplett konstruierte Anklage zu erheben. Diese Vorgehensweise wirft zudem auch ein bezeichnendes Licht auf die übrigen über 200 Ermittlungsverfahren gegen Demonstrationsteilnehmer – wieviel taktische Einschüchterungsversuche und Vertuschung polizeilicher Gewalttaten mögen hier wohl mit hinein gespielt haben?

 

Wir weisen die paradoxen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft entschieden zurück.
Für uns ist nun endgültig der Zeitpunkt gekommen, um an die breite Öffentlichkeit zu treten um die brutale Polizeiattacke und das dreiste Vorgehen der Polizei publik zu machen. Wir lassen uns weder einschüchtern noch kriminalisieren.

 

Helft mit, diese Flucht nach Vorne ins Leere laufen zu lassen. Machen wir diese Anklage zum Desaster. Wir suchen weiterhin Zeugen, die diesen gefährlichen Vorfall am 6. Oktober in Göppingen beobachtet haben und bitten euch, uns Zeugenberichte und weiteres Beweismaterial zukommen zu lassen.
--> aasha@riseup.net


Gegen Polizeigewalt!

Gegen die Kriminalisierung von Antifaschismus!
Antifaschismus ist und bleibt legitim!

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dass SHA "Schwäbisch Hall" bezeichnet und der zugehörige Blog unter http://aasha.blogsport.de/ zufinden ist.

 

Es wäre für die AASHA nicht unnütz, wenn sie ihre Blogadresse dazuschreiben oder zumindest mal irgendwo im ihren Namen voll ausschreiben würde. google findet zu AASHA nämlich auf den ersten Seiten auch nichts zur "Antifaschistischen Aktion Schwäbisch Hall".

Da fragt man sich doch, warum hat der Betroffene nicht nach dieser Bullenaktion sofort eine Strafanzeige erstattet?

Wenn ich von einem Bullen absichtlich angefahren werde, danach noch einige Meter auf der Motorhaube mitfahren darf, dann erstatte ich sofort Anzeige, notiere die Namen und Adressen der Umstehenden und fertig ist.

Hier wurde lediglich mit dem Geschehenen Propaganda gemacht, es folgten aber null Taten.

Es ist immer das gleiche Spiel. Es gibt Leute die lernen  es nie. Ich hatte u.a. nach Göppingen und im Zusammenhang mit anderen Aktionen der Bullen zu bundesweiten Aktionen aufgerufen. Das hat keinen von Euch "Kämpfern" interessiert. Im Gegenteil man musste sich noch dumm anmachen lassen, hier auf indy.

Also beim nächsten mal, gleich reagieren und was tun und nicht warten bis die Bullen aktiv werden.

nun ja. selbst ein anzeige zu stellen schützt ja nicht automatisch davor verfolgt zu werden. im schlimmsten fall werden die angezeigten dadurch erst aufmerksam und endecken handlungsbedarf. was nicht heißen soll, mensch solle besser den kopf in den sand stecken und nichts machen. eine lösung könnte sein zu warten bis die naheligenden sachen, die sie einem vorwerfen könnten, verjährt sind, und erst dann selbst anzeigen. für straftaten im amt gelten nämlich andere verjährungsfristen!