Tod im Arrest: Polizist im Jallow-Prozess zu 10.800 Euro Strafe verurteilt

Prozees gegen Ourys Mörder
Erstveröffentlicht: 
13.12.2012

Der Afrikaner Ouri Jallow starb vor knapp acht Jahren bei einem Feuer in einer Dessauer Arrestzelle. Das Landgericht Magdeburg hat deshalb nun einen Polizisten zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt - mehr als von der Staatsanwaltschaft gefordert.

 

Hätte der Feuertod des Asylbewerbers Ouri Jallow in einer Dessauer Arrestzelle verhindert werden können? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Landgericht Magdeburg fast zwei Jahre lang - und stand am Ende vor einer schwierigen Entscheidung in dem hochumstrittenen Fall: Der angeklagte Polizist wurde am Donnerstag zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt. Das Gericht sprach Andreas S. wegen fahrlässiger Tötung schuldig. Es wertete zugunsten des Angeklagten, dass er Jallow nicht hätte retten können.

 

Der aus dem westafrikanischen Sierra Leone stammende Jallow war am 7. Januar 2005 bei einem Brand in einer Polizeizelle gestorben. Er soll dort eigenhändig mit einem Feuerzeug eine Matratze entzündet haben, obwohl er an Armen und Beinen gefesselt war. Jallow starb binnen zwei Minuten durch die heißen Rauchgase an einem sogenannten Inhalationshitzeschock. Er war auf das Polizeirevier gebracht worden, weil er unter Alkohol- und Drogeneinfluss zwei Frauen belästigt haben soll. Beamte hatten ihn mitgenommen, weil sie seine Identität nicht eindeutig feststellen konnten.

Der Prozess am Landgericht Magdeburg war bereits der zweite, der sich mit dem Tod Jallows befasste. In einem ersten Verfahren vor dem Landgericht Dessau war der angeklagte Polizist Andreas S. im Dezember 2008 freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hob den Freispruch später aber wegen erheblicher Lücken in der Beweisführung wieder auf. Seit dem 12. Januar 2011 wurde der Fall in Magdeburg erneut verhandelt.

 

Andreas S. musste sich zunächst wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Von diesem Vorwurf rückte die Staatsanwaltschaft im Laufe des Verfahrens jedoch ab. Er habe sich nicht beweisen lassen, so Oberstaatsanwalt Christian Preissner.

 

Zweifel bei der Nebenklage


S. soll den Feueralarm laut Anklage zunächst zweimal ausgeschaltet haben, ohne der Sache auf den Grund zu gehen. Als dann schließlich doch die Zelle geöffnet wurde, sei Jallow bereits tot gewesen. In seinem Plädoyer hatte Preissner eine Geldstrafe in Höhe von 6300 Euro für den Beamten gefordert. Der damalige Dienstgruppenleiter hätte die Pflicht gehabt, selbst in die Zelle zu schauen, weil Jallow mit den Fesseln rasselte. S. hätte ohne Zögern auf den Feueralarm in der Gewahrsamzelle reagieren müssen, so der Oberstaatsanwalt: "Das wäre seine Pflicht gewesen."

 

Die Verteidigung sprach dagegen von einem Unglücksfall und der Verkettung unglücklicher Umstände. Sie hatte einen Freispruch für S. gefordert. Ihm sei keine Straftat anzulasten. Die Anwälte bezeichneten das Urteil als unangemessen. Sie wollen die Entscheidung über eine Revision auch davon abhängig machen, ob ihr erkrankter Mandant die Kraft habe, gegen den Schuldspruch vorzugehen.

 

Während des Prozesses in Magdeburg waren erneut zahlreiche Zeugen und Sachverständige gehört worden. Unter anderem stellten Brandexperten durch Versuche in der Dessauer Polizeizelle das Geschehen nach, um herauszufinden, ob Jallow die Matratze selbst hätte anzünden können.

 

Die Nebenklage, die die Mutter und den Bruder Jallows vertritt, bezweifelt dies. Er müsse beim Brandausbruch bereits bewusstlos gewesen sein, argumentierte sie. Aus ihrer Sicht könnte auch ein Dritter das Feuer entzündet haben. Die Staatsanwaltschaft sah für diese Theorie dagegen keine Hinweise. Den Antrag, ein ergänzendes Brandgutachten einzuholen, lehnte das Gericht ab.

Die Nebenklage bemängelte auch, dass es nach 59 Verhandlungstagen in Dessau und 66 Prozesstagen am Magdeburger Landgericht keine Gewissheit gebe, was in der Zelle passiert sei. Es gebe noch zahlreiche offene Fragen. Schon die Festnahme sei rechtswidrig gewesen.

 

Mit einer Mahnwache vor dem Gericht erinnerte am Donnerstag eine Initiative an den Tod Ouri Jallows. Auf Plakaten war zu lesen: "Das war Mord". Auf den Stufen zum Gerichtsgebäude stellten Mitglieder der Initiative weiß-rote Kreuze auf. Pro Asyl bezeichnete das Verfahren als "ein rechtsstaatliches Desaster". Während des Prozesses zutage getretene Widersprüche hätten gezeigt, "dass die These von der Selbstentzündung nicht haltbar ist", so die Flüchtlingsorganisation.