Grün dürfen auch andere

Erstveröffentlicht: 
15.07.2012

Die GRÜNE ALTERNATIVE gewinnt Prozess gegen die Grünen, die Harmonie aber ist dahin

Zwischen den Grünen und der Grünen Alternativen Freiburg (GAF) besteht keine Verwechslungsgefahr – das Landgericht Freiburg wies diese Woche eine Klage der Partei um die Verwendung des Begriffs „Grün“ zurück. Die GAF wiederum kann gute Nachrichten derzeit brauchen – in der Gruppe bröselt es weiter.


Ungefähr zeitgleich zur Verkündung des Urteils im Namensstreit am Mittwoch hat es die Grüne Alternative Freiburg in die überregionalen Medien geschafft, Spiegel-Online und die Süddeutsche berichteten – allerdings von der anderen Geschichte: der von Tina Gröbmayr, die als angehende Anwältin dem Pflichtverteidiger des Neonazis Florian S. bei dessen Arbeit assistieren wollte. Gröbmayr allerdings war auch Vorstand in der politischen Gruppe Grüne Alternative Freiburg – und dort sah man es als nicht zum Selbstverständnis passend, dass sich ein Mitglied der deutlich linken Gruppierung an der Verteidigung eines Neonazis beteiligen sollte (Der Sonntag berichtete).


Zwei Vorstände waren wegen dieser Tatsache zurückgetreten, ein dritter, weil er das Vorgehen seiner GAF-Kollegen nicht mehr nachvollziehen konnte. Diese Woche kam es dann auch zum

Bruch mit Tina Gröbmayr. In einer Pressemitteilung erneuerte die GAF bereits geäußerte Argumente und warf der zuletzt recht medienpräsenten Gröbmayr nun auch vor, in einem Interview

rechtsradikale Delikte verharmlost und links mit rechts gleichgesetzt zu haben. „Was uns beschäftigt“, erklärt GAF-Stadträtin Monika Stein, „ist, dass unsere damalige Sprecherin sich an diesem Prozess beteiligt, den wir als Gruppe politisch bewerten, und wie sie dafür in der Öffentlichkeit auftritt.“


Die 27-jährige Anwältin hat den Vorwürfen mittlerweile widersprochen und auch endgültig ihren Austritt erklärt. Die erneuten Angriffe gegen sie könne sie nicht nachvollziehen, schon gar nicht, dass sie in der Öffentlichkeit statt im privaten Gespräch geführt worden waren, schrieb sie – nun ebenfalls per Pressemitteilung. Jetzt komme es zur Trennung. „Die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass Anspruch und Wirklichkeit unserer ursprünglich gemeinsamen grün-alternativen Agenda in den Bereichen Rechtsstaatsverständnis, Demokratieverständnis sowie Transparenz und Basisdemokratie zu weit auseinanderklaffen.“


Während die GAF intern an ihrem Zerwürfnis laboriert, kann sie gleichzeitig einen Sieg feiern: Das Landgericht Freiburg hat diese Woche eine Klage der Partei Bündnis 90/Die Grünen abgewiesen.

Die hatte, vertreten durch ihren Landesverband, sich darüber beschwert, dass die GAF unter ihrem Volltitel Grüne Alternative Freiburg möglicherweise mit den Grünen verwechselt werden könnte. „Die segeln unter falscher Flagge“, hatte Jochen Hefer, Freiburger Kreisvorsitzender und gleichzeitig Anwalt der Grünen in dieser Sache, vergangenes Jahr gesagt. Losgesegelt war die Grüne Alternative nach der Kommunalwahl 2009, gegründet von den Stadträten Monika Stein und Coinneach McCabe, die gerade erst unter großem Krach bei den Grünen ausgetreten waren – deren

konservativen Kurs hatten sie nicht mehr mit tragen wollen. Vergangenes Jahr dann hatten die Grünen die Klage erhoben und damit auch parteiintern eine Abwägung getroffen – die Verwechslungsgefahr hielten sie für größer als die Gefahr, dass ihnen die Klage als arrogante Machtdemonstration ausgelegt würde. Oder sollte der Streit um den Parteiaustritt auch eine Rolle gespielt haben? – Namensrecht gilt nicht – Gebracht hat es alles nichts.


Schließlich agierte die GAF nur innerhalb der Freiburger Lokalpolitik, und dort sei „eine Verwechslungsgefahr und eine Zuordnungsverwirrung für einen durchschnittlich informierten und verständigen Bürger nicht gegeben“, so begründete das Landgericht das Urteil. „Auf eine Verletzung des Namensrechts können sich die Grünen daher nicht berufen“, heißt es weiter. Und das Parteiengesetz sehe zwar einen weiteren Namensschutz vor, es gelte aber nur für richtige Parteien auf Landes- und Bundesebene. Die Grünen wollen nun erst mal die Urteilsbegründung genau

prüfen.