Erfolg für Sambastas-Trommler - Amt und Polizei im Unrecht

Erstveröffentlicht: 
30.05.2012

Schlappe fürs Amt für öffentliche Ordnung und die Polizei: Die linksalternativen Trommler der Sambastas haben erfolgreich gegen die Beschlagnahmung ihrer Instrumente geklagt – und nicht nur in diesem Punkt Recht bekommen.

 

Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Die vom städtischen Ordnungsamtsleiter Walter Rubsamen telefonisch angeordnete Beschlagnahme der Trommeln und Ohrstöpsel der linksalternativen Sambastas beim deutsch-französischen Gipfel am 10. Dezember 2010 in Freiburg war ebenso rechtswidrig wie die Beschlagnahme selbst durch die Polizei. Und: Auch ein Platzverweis gegen eine der trommelnden Demonstrantinnen war nicht rechtens. Vier der Sambastas hatten sowohl gegen die Stadt, die die Beschlagnahme angeordnet hatte, als auch gegen das Land, dessen Polizei sie ausgeführt hatte, geklagt.

Fast vier Stunden hatte vor zwei Wochen die mündliche Verhandlung vor der vierten Kammer des Verwaltungsgerichts unter Vorsitz von Richter Christoph Sennekamp gedauert. Ausführlich hatten zwei der vier Kläger berichtet, wie die Trommelgruppe am Morgen des Gipfels, als sich Bundeskanzlerin Angela Merkel, Frankreichs damaliger Präsident Nicolas Sarkozy und zahlreiche Minister in der Innenstadt aufhielten, nahe des Martinstors eingekesselt und von den Polizisten in die Löwenstraße abgedrängt worden war. Lautes Trommeln – Messungen der Polizei ergaben Lärmwerte von mehr als 100 Dezibel – war für die Sambastas an jenem Tag ein Ausdruck ihres politischen Protests.

 

Rubsamen war zum Zeitpunkt des Telefonats nicht vor Ort


Diesen hatten sie zwar nicht ordnungsgemäß bei der Stadtverwaltung angemeldet; die Trommler waren aber in einer Zone aufmarschiert, der an jenem Tag explizit für Versammlungen vorgesehen war. In der Löwenstraße hatten Polizisten auf telefonische Anordnung von Ordnungsamtsleiter Rubsamen den trommelnden Demonstranten ihre Instrumente abgenommen. Hier habe "ein spezifisches Risiko für Ermessensfehler" vorgelegen, da die städtische Polizeibehörde, so das Gericht, ihre Entscheidung nur aufgrund rudimentärer Informationen aus zweiter Hand fällte; Rubsamen selbst befand sich zum Zeitpunkt des Telefonats gar nicht vor Ort, sondern in der Einsatzzentrale in der Polizeidirektion an der Heinrich-von-Stephan-Straße. Hinzu kommt: Die Anordnung zur Beschlagnahme hätte gemäß eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ohnehin schriftlich begründet werden müssen, somit war die Beschlagnahme auch aus formalen Gründen nicht rechtens.

Das Verwaltungsgericht entschied, dass auch eine nicht angemeldete Demonstration unter dem Schutz des Rechts auf Versammlungsfreiheit stehe. Diese sei bei der Ermessensentscheidung zur Beschlagnahme allenfalls ansatzweise berücksichtigt worden. Zwar seien Auflagen und Beschränkungen der Versammlungsfreiheit zulässig – zum Beispiel, wenn Passanten oder Polizisten sich übermäßigem Lärm nicht entziehen können –, in diesem Fall hätten sich Passanten zum Teil sogar auf die Trommler zubewegt, wie Filmaufnahmen belegten. Zudem hätte sich das Ordnungsamt bei der nachträglich verfassten Begründung für die Beschlagnahme gar nicht auf den Schutz der Polizisten berufen; kein einziger Polizist hatte hinterher Anzeige wegen Körperverletzung erstattet. Und die am Gipfel beteiligten Politiker selbst seien zu weit weg gewesen, als dass sie durch die Trommler hätten gestört werden können; ab dem Bertoldsbrunnen war die Kaiser-Joseph-Straße in Richtung Siegesdenkmal ohnehin für jedermann gesperrt.

Von Ohrstöpseln kann keine Gefahr ausgehen


Rechtswidrig war übrigens auch die Beschlagnahme der Ohrstöpsel der Trommler, da von diesen keinerlei Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausging, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung.

Auch den Platzverweis gegen eine Demonstrantin sah das Gericht als rechtswidrig an, weil er erst im Auto – die Polizei hatte die Demonstrantin vom Revier Nord zu ihrer Wohnung gefahren, um dort den Ausweis einzusehen – ausgesprochen wurde. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Politiker das Bad in der Menge längst beendet – somit sei nicht ersichtlich gewesen, ob und wie die in Gewahrsam Genommene den Gipfel noch hätte stören können.

Katja Barth von der Freiburger Kanzlei Huber & Kollegen, die Anwältin der Kläger, lobte das juristisch "sehr gründlich abgewogen Urteil". Im Rathaus wollte man sich gestern zu dem Urteil noch nicht äußern. "Wir nehmen es zur Kenntnis und respektieren es", sagte Edith Lamersdorf, Sprecherin der Stadt Freiburg. Man werde sich mit der Polizei zusammensetzen und schauen, ob es Auswirkungen auf künftige Einsätze bei Demonstrationen haben werde.

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