Das 129a Verfahren in Magdeburg

Das 129a-Verfahren in Magdeburg

In der linken Szene und darüber hinaus wird oft über die §§129 gesprochen, aber es gibt nur wenig reale Erfahrungen damit. Magdeburg ist eine der wenigen Städte, in denen es bereits Erfahrungen mit dem Vorwurf der Gründung einer terroristischen Vereinigung gibt:


Im November 2002 wurden zwei Aktivisten in U-Haft gesteckt, da ihnen die Verantwortung für zwei fehlgeschlagene Brandanschläge im März des selben Jahres gegeben wurde. Um den Vorwurf eine „terroristische Vereinigung“ gegründet zu haben, aufrechtzuerhalten, wurde auch ein dritter Aktivist inhaftiert und angeklagt. Zwei der Aktivisten wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Beinahe die gesamte linke Szene der Stadt wurde im Rahmen des Verfahrens durch Vorladungen etc. einzuschüchtern versucht.
Es wurde dabei kollektiv die Aussage verweigert.

Am 24. März findet im Falkenbüro eine Infoveranstaltung über den §129a-Prozess in Magdeburg statt. Die ReferentInnen haben den Solikreis für die Angeklagten mitorganisiert und waren von den Repressionsmaßnahmen selbst betroffen. Sie werden über den Verlauf des Prozesses, die Abwehrmaßnahmen und über die politischen Erfahrungen, die im Prozess gemacht wurden, berichten.

 

Samstag, 24. März 2012 // 19 Uhr

Falkenbüro, Wagenburgstr. 77

Stuttgart Ost

(Bus 40 - Haltestelle Tunnel Ostportal)

 

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