Fürth: Skandalurteil gegen Antifaschisten

Antifa Logo

Am 25.11.2011 wurde gegen einen Fürther Antifaschisten wegen Sachbeschädigung beim Amtsgericht Fürth ein Prozess geführt. Der berüchtigte Amtsrichter Gerd Engelhardt verurteilte den Jugendlichen zu zwei Wochen Dauerarrest und übertraf damit die Forderung von Staatsanwaltschaft erheblich.

 

Dem Angeklagten wird vorgeworfen am 19.7.2011 gegen 01:30 Uhr mit einer Spraydose mehrere Stromkästen mit dem Konterfei von Carlo Guiliani, der bei den Anti G8-Protesten 2001 in Genua von einem Polizisten erschossen wurde, besprüht zu haben. Eine Zivilstreife der Polizei wurde auf den Beschuldigten aufmerksam, der auf einem Fahrrad unterwegs war und wollten ihn kontrollieren. Nach Aussage der festnehmenden Polizisten hat der Fahrradfahrer nicht sofort angehalten, woraufhin sie mit ihrem Dienstwagen Gas gaben und diesen gegen eine Hauswand steuerten. Dabei klemmten sie das Fahrrad zwischen Hauswand und Auto ein. Der junge Antifaschist schleuderte dabei über den Fahrradlenker und zog sich beim Sturz mehrere Prellungen und Schürfwunden zu. Das Fahrrad wurde durch das Manöver so arg beschädigt, dass es unbrauchbar ist. Ebenso war das Polizeiauto stark beschädigt.

Der Fahrer des Polizeiautos gab zu Protokoll, dass er „von der Bremse abgerutscht“ sei. Die Glaubwürdigkeit dieser Aussage muss hier in Frage gestellt werden, da anzunehmen ist, dass die Polizeibeamten mit allen Mitteln versuchten den Tatverdächtigen zum Anhalten zu zwingen. Es ist skandalös, dass wegen einer vermuteten Sachbeschädigung schwere Verletzungen in Kauf genommen werden. Obwohl mehrere Polizeibeamte vorgeladen wurden, die nichts zur Klärung des Sachverhalts beitragen konnten, wurde der Beamte, der den Dienstwagen gefahren hat nicht zum Prozess geladen.
Nach der Festnahme wurde das Zimmer des vermeintlichen Sprayers durchsucht, wobei keine Utensilien die im direkten Zusammenhang mit dem Tatvorwurf stehen, gefunden wurden.

Die Staatsanwaltschaft forderte 60 Arbeitsstunden und die Übernahme der Prozesskosten seitens der Staatskasse. Richter Engelhardt übertraf die Forderung der Staatsanwaltschaft immens und verurteilte den Beschuldigten zu 2 Wochen Dauerarrest und die Übernahme der Verfahrenskosten, da er der Meinung ist, „wer sich einen Anwalt leisten kann, kann auch die Prozesskosten begleichen“. Letztendlich wurde der Antifaschist nur aufgrund von Indizien und nicht aufgrund stichfester Beweise verurteilt.

Der Vorsitzende Engelhardt geriet in der Vergangenheit immer wieder mit äußerst fragwürdigen Urteilen in die Kritik. Er übertrifft stets die Forderungen der Staatsanwaltschaft und verhängt juristisch fragwürdige Strafen, wie das Verbot sich an Demonstrationen gegen Nazis zu beteiligen. Diese Urteile wurden in den Berufungsprozessen immer gemildert oder endeten mit einem Freispruch. Auch im aktuellen Fall wird Berufung eingelegt.
Zeigen wir auch bei der nächsten Verhandlung unsere Solidarität mit dem Angeklagten.
Betroffen ist einer – gemeint sind wir Alle!