Samstag: TATORT-Kurdistan-Block auf der Newroz-Demo in Düsseldorf

Plakat zum TATORT Kurdistan Block

Aktuelles zur bundesweiten Demonstration in Düsseldorf am kommenden Samstag +++ Aufruf +++ Hinweise zu verbotenen Fahnen, Symbolen, Parolen +++ Mobitrack +++ Flyer, Plakate und Banner

 

Aufruf zum TATORT-Kurdistan-Block auf der Newroz-Demo am 19. März 2011 in Düsseldorf

Vor knapp einem Jahr wurde die Kampagne Tatort Kurdistan ins Leben gerufen. Sie hat zum Ziel, die Verantwortung und die Rolle deutscher Unternehmen und der Bundesregierung sichtbar zu machen, sei es in Form von wirtschaftlicher und militärischer Zusammenarbeit oder auch bei der Repression gegen kurdische Migrant_innen in der BRD. Am 01. September 2010, dem internationalen Antikriegstag, erreichte die Kampagne mit Demonstrationen, Kundgebungen und Flashmobs in 18 Städten einen ersten Höhepunkt. Nun rufen wir zur Teilnahme am Tatort-Kurdistan-Block auf der Newroz-Demonstration am 19. März 2011 in Düsseldorf auf.

 

Deutsche Waffen, deutsches Geld

Waffenlieferungen, wie die Schenkungen tausender Panzer und anderer Waffen aus den NVA Beständen der ehemaligen DDR in den 1990er Jahren, die bei der Zerstörung von 4000 kurdischen Dörfern im Einsatz waren, gehören nicht der Vergangenheit an. Die Zerstörung der kurdischen Siedlungsgebiete hat mehrere 100 000 Menschen in die Flucht getrieben, die jetzt in den Slums der Großstädte oder in Flüchtlingscamps unter menschenunwürdigen Bedingungen leben.
Die Türkei ist mit 15,2 % (2004-2008) noch immer wichtigster Abnehmer deutscher Rüstungsexporte. Neben den 289 Leopard II Panzern, die von 2006 – 2008 in die Türkei geliefert wurden, sind nach wie vor Schusswaffen z.B. G3- und neuerdings HK33 Gewehre und MP5 Maschinenpistolen (in Lizenz in der Türkei gebaut) gegen Kurd_innen im Einsatz. An der Fortführung des mörderischen Krieges in Kurdistan mit deutschen Waffen, verdienen deutsche Rüstungskonzerne wie die Düsseldorfer Rheinmetall AG Milliarden.

 

Gemeinsam gegen Repression

Nach Deutschland gekommene kurdische Flüchtlinge und Migrant_innen werden immer wieder in ihre Herkunftsländer abgeschoben, obwohl ihnen dort oftmals Haftstrafen und Folter drohen. Auch aufgrund von Auslieferungsanträgen werden immer wieder kurdische Aktivist_innen inhaftiert. Das bedeutet häufig monatelange Haft bis zu einer Entscheidung der zuständigen Oberlandesgerichte, ob die Betroffenen ausgeliefert werden oder nicht. Aber auch in Deutschland werden Kurd_innen aufgrund des seit 1993 geltenden PKK-Verbots für ihre politische Tätigkeit kriminalisiert und mit Gefängnisstrafen belegt. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs gegen einen kurdischen Aktivisten soll zukünftig sogar der Paragraph 129b des Strafgesetzbuches »Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung im Ausland« gegen PKK-Mitglieder angewandt werden, was eine massive Verschärfung der Repression bedeuten würde. Gleichzeitig findet in Stuttgart ein Prozess gegen 18 kurdische Jugendliche statt, denen ein Überfall auf ein Versammlungslokal türkischer Faschisten vorgeworfen wird. Auffällig hart ist hier die Vorgehensweise der Behörden, die sich in Hausdurchsuchungen, Anwerbe- und Spaltungsversuchen, Einschüchterung der Angehörigen und des Alltagsumfeldes und nicht zuletzt in der mittlerweile 7-monatigen Untersuchungshaft der Jugendlichen ausdrückt.

 

Hoch die internationale Solidarität
Deutschland leistet eine tatkräftige Unterstützung in der Bekämpfung der kurdischen Bewegung – sowohl hier als auch in Kurdistan. Es liegt deshalb in unserer Verantwortung als Linke in der BRD, diese Unterstützung zu sabotieren und so unserer Solidarität einen praktischen Ausdruck zu verleihen. Gleichzeitig denken wir, dass angesichts der globalen Dimension von Krieg und Kapitalismus, auch unser Widerstand nur eine Relevanz entwickeln kann, wenn er eine internationalistische Perspektive zurückgewinnt.

 

Gemeinsam gegen Repression – Bleiberecht für alle, PKK-Verbot aufheben!
Krieg dem Krieg – Rüstungsproduktion und Waffenlieferungen stoppen, Bundeswehr auflösen!
Hoch die internationale Solidarität – Für Frieden und Freiheit in Kurdistan!


Datum: 19.März 2011
Zeit: 9.00 Uhr
Ort: Cecilienallee, Ecke Klever Str., Düsseldorf

 


 

Fahnen, Symbole, Parolen und das PKK-Verbot


Das diesjährige Newroz-Fest steht bevor und damit auch die traditionellen Demonstrationen wie jene am 19. März in Düsseldorf.


So sicher, wie Kurdinnen und Kurden mit ihren Freund_innen das Neue Jahr willkommen heißen und den historischen Ursprung dieses Festes in Erinnerung rufen wollen, so sicher stehen auch die Debatten zwischen den Veranstaltern von Demonstrationen und der Polizei hinsichtlich der behördlichen Auflagen auf der Agenda. Die stetig wiederkehrenden Fragen nach der Zulassung bzw. Zulässigkeit des Zeigens bestimmter Fahnen und Symbolen sowie das Rufen von Parolen sorgen seit Existenz des Betätigungsverbots der PKK im Jahre 1993 wahlweise für Unverständnis, Verunsicherung oder Enttäuschung und Wut.

 

Hierzu hat sich das Bundesministerium des Innern (BMI) auf Nachfrage im März 2009 u. a. wie folgt geäußert:

„Die Verwendung von Kennzeichen der KCK unterfällt dem Kennzeichenverbot nach Ziffer 9 des Tenors der Verbotsverfügung des BMI vom 22.11.1993 gegen die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK).


[…] Die Verbotsverfügung vom 22.11.1993 gegen die PKK erstreckt sich im Ergebnis auf die KCK (einschließlich ihrer Kennzeichen) unter welcher Bezeichnung die PKK aktuell auftritt. […]“

 

Diese Aussage macht deutlich: An der Praxis, alles unter das Verbot zu subsumieren, wird festgehalten. Der Bundesregierung ist dabei völlig gleichgültig, ob die kurdische Bewegung grundlegende Veränderungen in organisatorischer, ideologischer oder struktureller Hinsicht vorgenommen hat. Ob KADEK, KONGRA-GEL oder KCK – es wird an der Position festgehalten, dass es sich bei den jeweiligen Organisationen lediglich um Umbenennungen handelt und als die Fortsetzung bzw. als ein Ersatz der PKK zu werten seien. Diese Sichtweise bezieht das Verbot der Symbole dieser neuen Organisationen quasi automatisch mit ein.

 

Dennoch wurde und wird das Fahnen- und Symbolverbot durch die Polizeipräsidien der verschiedenen Städte bzw. Bundesländer unterschiedlich gehandhabt. Zum Beispiel das Zeigen der Fahne mit dem Abbild Abdullah Öcalans: Eine Stadt lässt das nahezu ohne Einschränkungen zu, die andere schreibt eine gewisse Anzahl von Fahnen pro einer bestimmten Zahl von Demonstrierenden vor, wieder eine andere genehmigt sie nur mit dem Zusatz „Freiheit für Abdullah Öcalan“.

 

Ist hier eine gewisse Durchlässigkeit gegeben, zeigen sich die Polizeipräsidien bei dem Verbot von Symbolen der PKK, ERNK, KADEK, KONGRA-GEL oder KCK nicht flexibel. Mit Verweis hierauf wird ein polizeiliches Vorgehen gegen Demonstrierende oder kurdische Veranstaltungen gerechtfertigt und ist häufig die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz die Folge. Das gilt auch bei Durchsuchungen von Räumen kurdischer Vereine oder selbst in Fällen der Durchsuchung von Privatwohnungen. Beispielhaft sei folgender Fall genannt: ein Polizist entdeckte beim Blick von außen durch das Fenster eines Vereins inkriminierte Fahnen im Innern. Prompt führte dieses „Vergehen“ zur Einleitung eines Verfahrens. Oder: Im Zuge der Durchsuchung der Privatwohnung einer kurdischen Familie wurde ein Bild von Abdullah Öcalan an der Wohnzimmerwand festgestellt und daraus geschlussfolgert, dass es sich hier um PKK-Anhänger handeln muss. Unter anderem damit wurde die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines Familienmitglieds abgelehnt.

 

In der Vergangenheit hat es auch immer wieder Fälle gegeben, in denen die Polizei bei Demonstrationen gegen Personen vorgegangen sind, die Fahnen mit Symbolen getragen haben, die – wie sich später in Klageverfahren herausstellte – nicht verboten waren. In der Situation selbst sind polizeiliche Einsatzleiter in der Regel nicht bereit, sich mit Demonstrierenden über solche Fragen auseinanderzusetzen. Die Anwesenheit eines Anwalts/einer Anwältin auf Aktionen und Veranstaltungen wird deshalb empfohlen. Anderenfalls sollte nach Auseinandersetzungen – dazu gehören Beschlagnahmungen, vorübergehende Festnahmen, ED-Behandlungen etc. – auf jeden Fall anwaltliche Unterstützung gesucht werden. Häufige enden Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz (Zeigen von Fahnen und Symbolen, Parolenrufen) mit einer Einstellung des Verfahrens. Generell gilt, nicht zu glauben, solche Verfahren alleine durchziehen zu können. Die Gefahr, sich selbst und andere unbewusst zu belasten, ist zu groß.


Es sei noch einmal darauf hingewiesen: Einer ins Haus flatternden Ladung zu einem Termin bei der Polizei muss niemand Folge leisten, einer staatsanwaltlichen hingegen ja. Doch sollte spätestens dann ein Anwalt/eine Anwältin eingeschaltet worden sein.

 

Nach wie vor gilt: Die Ursache der Kriminalisierung, das Betätigungsverbot der PKK, muss aufgehoben werden!

 

AZADÎ e.V.
Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden
in Deutschland, Düsseldorf

13. März 2011

 


 

MOBITRACK für den TATORT Kurdistan Solidaritätsblock +++ Flyer, Plakate und Banner +++ Kampagne TATORT Kurdistan