Urteil : NPD-Bundesvorstand Wulff freigesprochen

Erstveröffentlicht: 
08.11.2010

Bochum. Für eine Rede auf einer NPD-Demo in Bochum woillte der Staatsanwalt NPD-Bundesvorstandsmitglied Thomas Wulff ins Gefängnis schicken. Aber das Landgericht Bochum sprach Wulff am Montag frei. Es sah die Rede durch die Meinungsfreiheit gedeckt.

 

Ein Mitglied des NPD-Bundesvorstandes, Thomas Wulff, ist am Montag vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte anderthalb Jahre Haft ohne Bewährung gefordert. Aber das Bochumer Landgericht hatte Zweifel, ob das, was Wulff im Oktober 2008 auf einer NPD-Demo in Bochum gesagt hatte, strafbar war - und entschied nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“. Wulff selbst hatte sich im Prozess auf die Meinungsfreiheit berufen.

Der 47-Jährige, wegen politischer Straftaten mehrfach vorbestraft, war damals Gastredner auf einer NPD-Demo mit dem Motto: „Deutsche wehrt euch! Gegen Überfremdung, Islamisierung und Ausländerkriminalität.“ Die Staatsanwaltschaft meinte, er habe in seiner Rede auf der Viktoria-straße zum Hass gegen hier in Deutschland lebende Ausländer aufgestachelt. Aber genau das konnte die 6. Strafkammer nicht sicher feststellen.

 

Enge Kriterien für den Straftatbestand der Volksverhetzung

 

„90 bis 95 Prozent der Rede sind auf jeden Fall strafrechtlich absolut unbeachtlich“, sagte Richter Volker Talarowski. Beim übrigen Teil sprang den Richtern vor allem der Passus ins Auge, in dem Wulff von „Mafiastrukturen aus dem Ausland“ gesprochen hatte, die sich „in unsere Gesellschaft hineingefressen“ hätten. Das System könne deshalb „krepieren“.

Talarowski verwies auf die strengen gesetzlichen Kriterien für den Straftatbestand der Volksverhetzung. Danach müsse sicher sein, dass der Redner gegen eine konkret begrenzbare Gruppe gezielt habe. Diese Begrenzung sahen die Richter nicht. Talarowski meinte zwar, dass mehr dafür spreche, dass Wulff damit alle hier in Deutschland lebenden Ausländer gemeint habe und ihnen vorwerfe, dass sie „das Sozialsystem unseres Landes zerstören“ würden. Aber ebenso habe er die internationale Großfinanz oder Vertreter der Globalisierung oder alle hier lebenden kriminellen Ausländer meinen können. Davon unabhängig betonte der Richter, dass es „nicht Aufgabe der Strafgerichtsbarkeit“ sei, „politische Dinge zu werten“.

 

„Sie sollten sich gut überlegen, was Sie sagen“

 

Der Freispruch, warnte der Richter den Angeklagten, sei „kein Freibrief für zukünftige Äußerungen“. Einige Teile der Rede seien „schon in der Nähe der Volksverhetzung“ gewesen. „Sie sollten sich gut überlegen, was Sie sagen.“