8. gerichtlicher Beschluss des OLG Hamm

Liebe Leser,
nachdem nunmehr das Oberlandesgericht Hamm zum zweiten Mal feststellt (insgesamt der 8. gerichtliche Beschluss!), dass ich seit 2014 in den offenen Vollzug zu verlegen sei bzw. zu lockern bin in Haft und die JVA Bochum/Werl das aber nicht zulassen, erhalte ich ab sofort den Status „politischer Gefangener“!


Weil wir den Verein gegen Behördenwillkür mit Anwälten gegründet haben und ich nach der Entlassung in Kanzleien tätig bin als Jurist, und dann durch Spendengelder alle Inhaftierten in NRW kostenlos vertreten werde, will das Justizsystem das verhindern, um sich vor einem Outing zu schützen!


Ich werde seit Jahren massiv gemobbt und bin durch den Psychiater seit dem 23.02.17 dauerhaft krank geschrieben mit dem Verdacht auf Persönlichkeitsveränderung aufgrund der rechtswidrigen, willkürlichen und als kriminell zu beschreibenden Maßnahmen durch die Beamten in Uniform INNERHALB DER MAUERN!


Weil ich zurzeit noch ca. 200 Verfahren führen muss gegen dieses gesetzwidrige Verhalten derer, die sich gerade gesetzeskonform verhalten sollen, werden Kosten in Millionenhöhe verursacht, weil die Uniformierten (oder in Zivil!) sich nicht an Gesetze halten!


„Wer muss hier nochmal vor wem geschützt werden?“


Es verwundert hier kaum, warum aus der Haft Entlassene plötzlich radikalisiert sind und sich Terrornetzwerken anschließen, weil sie zusammenbrechen und keinen Ausweg mehr wissen!


Gegen diese kriminellen Methoden der Justiz (und aller Behörden, die ihre Macht durch Willkür missbrauchen!) werde ich mich stemmen! Zum Schutz der Allgemeinheit und der Gesellschaft!


„Euch“ scheint überhaupt nicht klar zu sein, was hinter den Mauern alles so passiert!


Macht die Augen auf!


Weitere Schmerzensgeldprozesse sind terminiert auf den u.a. 18.08.17, 9:25, LG Bochum, Saal A145, Az. I-5 O 81/16.


Ein Besuch wäre nett, denn dort werden sich die Verantwortlichen unangenehmen Fragen ausgesetzt sehen!


www.justizwillkuer.info