Verfassungsschutz und AfD - Petr Bystron darf weiter beobachtet werden

Erstveröffentlicht: 
28.07.2017

Der bayerische Landesvorsitzende der Alternative für Deutschland, Petr Bystron, darf weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Das hat, nach Informationen von ARD und Süddeutscher Zeitung, jetzt das Münchner Verwaltungsgericht entschieden.

 

Allerdings darf Bystrons Name nicht im offiziellen Verfassungsschutzbericht genannt werden. Seit März diesen Jahres wird der bayerische AfD-Vorsitzende Petr Bystron vom bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet – vor allem wegen seiner unverhohlenen Sympathie für die rechtsextreme Identitäre Bewegung. So erklärte Bystron im Frühjahr bei einer AfD-Veranstaltung im oberbayerischen Maisach:

 

"Identitäre ist eine tolle Organisation. Das ist eine Vorfeld-Organisation der AfD und die müssen wir unterstützen."

Petr Bystron

 

Später legte Bystron in einem Artikel für ein rechtes Internetportal nach und forderte, die AfD müsse "Schutzschild" für die Identitären sein, aber auch für andere rechte Gruppen, etwa die Pegida-Bewegung, die insbesondere in Bayern ein Sammelbecken von Neonazis und Rechtsterroristen ist. "Wir sind eine parlamentarische Partei, Pegida, IB etc. sind außerparlamentarische Opposition. Wir haben ähnliche Ziele, wollen diese aber auf unterschiedlichen Wegen erreichen", so Bystron. 

 

Neonazi-Aktivisten bei den "Identitären"


Auch bei den Identitären, die in Deutschland auf etwa 300 Personen geschätzt wird, mischen zahlreiche einstige Neonazi-Aktivisten mit. Der AfD-Bundesvorstand versucht deshalb Distanz zu halten und mahnte Bystron wegen seines Lobs für die Rechtsextremisten sogar offiziell ab. Auch der bayerische Verfassungsschutz reagierte und nahm Bystron ins Visier. Bei der Vorstellung des jüngsten Verfassungsschutzberichts im April verkündete LfV-Präsident Burkhard Körner offiziell, dass der bayerische AfD-Landeschef unter Beobachtung stehe. Dagegen hatte Bystron geklagt. 

 

Die Begründung des Münchner Verwaltungsgerichts


Bystron dürfe auch weiterhin beobachtet werden, hat nun das Münchner Verwaltungsgericht entschieden, da er "tatsächlich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen" aufzeige. Allerdings dürfe der Freistaat Bayern nicht öffentlich namentlich auf ihn hinweisen. Bystron und andere Funktionäre der bayerischen AfD haben in der Vergangenheit immer wieder wenig Berührungsängste nach Rechtsaußen gezeigt. Das AfD-Landesvorstandsmitglied Thomas Fügner marschierte regelmäßig bei Pegida in München mit und trat dort auch als Redner auf, der Bundestagskandidat Benjamin Nolte ist Mitglied der Burschenschaft Danubia, deren Aktivitäten vom Verfassungsschutz beobachtet werden.