Gefährder-Gesetz: Bayern führt die Unendlichkeitshaft ein

Erstveröffentlicht: 
20.07.2017
  • Gefährder können ab August in Bayern länger vorbeugend eingesperrt werden.
  • Der Landtag in München stimmte mit den Stimmen der CSU für das Polizeiaufgabengesetz, das die Erhöhung der Präventivhaft von bisher 14 Tagen auf unbefristete Zeit vorsieht.
  • Alle drei Monaten soll ein Richter darüber entscheiden müssen.
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    Kommentar von Heribert Prantl

      

    In Bayern gibt es künftig eine Haft, die es nirgendwo sonst in Deutschland gibt. Sie heißt hier offiziell, wie in anderen Bundesländern auch, Gewahrsam; auch Vorbeugehaft wird sie genannt. In Wahrheit ist sie Unendlichkeitshaft, sie ist eine Haft ad infinitum:

     

    In Bayern kann man künftig, ohne dass eine Straftat vorliegt, schon wegen "drohender Gefahr", unbefristet in Haft genommen werden. Da nimmt sich vergleichsweise das schludrige Prozedere, mit dem einst Gustl Mollath in der Psychiatrie festgehalten wurde, schon fast vorbildlich aus.

     

    Bisher konnte die Vorbeugehaft in Bayern bis zu 14 Tage dauern, länger als anderswo. Künftig aber, nach der Reform des Polizeiaufgabengesetzes, können diese 14 Tage ewig dauern; es gibt keine Höchstfrist mehr; und die richterliche Kontrolle ist sehr unzureichend.

     

    Das alles ist eigentlich unvorstellbar; bei diesem Gesetz "zur Überwachung gefährlicher Personen" denkt man an Guantanamo, Erdogan oder die Entrechtsstaatlichung in Polen. Die Haft ad infinitum wurde aber im Münchner Landtag beschlossen. Die CSU sollte sich schämen; die Opposition, deren Aufstand nicht einmal ein Sturm im Wasserglas war, auch. Dieses Gesetz ist eine Schande für einen Rechtsstaat.

     

    Es führt im Übrigen auch die Fußfessel für Personen ein, von denen eine Gefahr ausgeht. Man sollte die Fessel, am besten auch für die Hände, den Abgeordneten anlegen, die für so ein Gesetz stimmen.