Deutschland wird "dem Anspruch des Grundgesetzes nicht gerecht"

Erstveröffentlicht: 
26.06.2017

Deutschland muss sich bald wieder den Fragen der Vereinten Nationen stellen. Nach Ansicht der Grünen sieht die erste Bilanz der Menschenrechtslage in Sachen Rassismus nicht so gut aus.

von Andrea Dernbach

 

Die Grünen haben den Einsatz der Bundesregierung für Menschenrechte als mittelmäßig kritisiert. Seit der letzten Prüfung der Lage im UN-Menschenrechtsrat 2013 habe Deutschland nur "schwachen Durchschnitt" geliefert und werde "in vielen Bereichen dem Anspruch des Grundgesetzes nicht gerecht", moniert der Grünen-Menschenrechtspolitiker Tom Koenigs. Er und seine Fraktion hatten, knapp ein Jahr vor der nächsten UN-Überprüfung, mit einer Großen Anfrage nachgehakt, inwieweit die Empfehlungen von 2013 inzwischen umgesetzt seien. 

 

Gesetze für Kinder und Gleichheit der Geschlechter


Seit 2007 gibt es das Prüfverfahren UPR (Universal Periodic Review) der UN zur Lage der Menschenrechte in den Mitgliedstaaten, seit 2009 nimmt auch Deutschland daran teil. Dabei berichtet stets die Regierung des geprüften Landes aus ihrer Sicht, das UN-Hochkommisariat stellt dem zwei Dokumentationen gegenüber, die es aus eigenen Quellen und aus Berichten von Aktivisten und Nichtregierungsorganisationen speist. Anschließend stellt sich das jeweilige Land im Plenum den Fragen und der Kritik der anderen Mitglieder im Plenum des Menschenrechtsrats in Genf. Sie sprechen danach Empfehlungen aus, die das untersuchte Land akzeptieren oder zurückweisen kann.

 

In seiner aktuellen Antwort auf die Große Anfrage der Grünen, die dem Tagesspiegel vorliegt, listet das zuständige Auswärtige Amt den Umgang der Bundesregierung mit sämtlichen 168 Empfehlungen auf, die die anderen Mitglieder des Menschenrechtsrats Deutschland 2013 aufgaben. Zur Frage nach Fortschritten der Geschlechtergerechtigkeit verweist die Bundesregierung jetzt auf mehr und bessere Kinderbetreuung, Änderungen bei Elterngeld und Elternzeit, die Quote für Führungspositionen in Wirtschaft und öffentlichem Dienst und den Mindestlohn, der "vor allem weibliche Beschäftigte im Niedriglohnbereich begünstigt". Auch die "Lanzarote-Konvention" zum Schutz von Kindern sei seit einem Jahr in Deutschland in Kraft. 

 

Nach NSU galten die meisten Fragen dem Rassismus in Deutschland


Die meisten kritischen Nachfragen im Menschenrechtsrat betrafen 2013 - zwei Jahre nach Entdeckung des NSU-Terrornetzes - Rassismus in Deutschland und den Umgang von Politik und Behörden damit. Im Plenum galten 2013 mehr als 70 Anmerkungen das Thema, deutlich vor Geschlechterfragen (etwas über 20) oder jedem anderen Menschenrechtsthema. Die Regierung verweist jetzt auf Gesetzesänderungen - wobei sie einschränkend bemerkt: "Die Wirkungen der ergangenen Gesetze sind zum jetzigen Zeitpunkt, das heißt relativ kurzfristig nach Inkrafttreten der jeweiligen Gesetze, häufig noch nicht verlässlich feststellbar." Seit 2015 stünden aber "rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ Beweggründe ausdrücklich im Strafgesetzbuch und müssten bei Festsetzung von Strafen berücksichtigt werden. Auch Polizei und Staatsanwaltschaften seien durch die Neuformulierung der „Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren“, darauf verpflichtet.

 

Schmallippig bleibt die Antwort allerdings im Punkt "racial profiling", die Praxis vor allem der Bundespolizei, Menschen verschärft zu kontrollieren, die sie wegen dunklerer Haut- oder Haarfarbe etwa in Grenzregionen für potenziell unerlaubt Einreisende hält. "Die Polizei erhält eine umfassende Theorieausbildung, in der unter anderem entsprechende Rechtskenntnisse und interkulturelle Kompetenzen vermittelt werden", heißt es dazu in der Antwort der Bundesregierung. "Im Rahmen der Aus- und Fortbildung und bspw. auch durch interne, spezifische Vorträge wird das geltende Verbot des racial profiling thematisiert." Grünen-Politiker Koenigs liest den Satz so: Die Regierung habe das Thema "gar nicht erst bearbeitet". "Die vielfach dokumentierten Erfahrungen der hier lebenden Menschen – oft deutsche Staatsbürger – werden einfach für nicht existent erklärt. Das ist eine fortgesetzte Diskriminierung." 

 

Menschenrechtler: Wirken die neuen Gesetze auch?


Das Deutsche Institut für Menschenrechte hatte erst letzte Woche moniert, dass aber auch veränderte Gesetze womöglich gar nicht die Wirklichkeit erreichen, wenn ihre Wirkung nicht geprüft werde. Am letzten Donnerstag beschloss der Bundestag nämlich den Abschlussbericht des 2. NSU-Untersuchungsausschusses. Schon der Bericht des ersten im August 2013 "sollte der Auftakt für einen weitreichenden Reformprozess in Polizei und Justiz sein", monierte die zuständige Dimr-Abteilungsleiterin Petra Follmar-Otto.

 

Seither habe es zwar wichtige Gesetzesänderungen gegeben, um rassistische Taten besser zu verfolgen. Ob sie aber wirkten, sei unklar - die Erfahrungen von Betroffenen und Initiativen seien andere. In der Stellungnahme zum Bericht erwähnt das Institut eine Formulierung der Polizeilichen Dienstvorschriften, die man so lesen muss, als werde ein rassistisches Motiv nur bei Taten mit politischem Hintergrund untersucht. "Dazu würde passen, dass von Nichtregierungsorganisationen und Opferberatungsstellen seit Jahren kritisiert wird, dass Taten von Personen außerhalb des organisierten rechtsextremen Spektrums nicht adäquat erfasst werde."

 

Das Thema dürfte also auch bei der nächsten Genfer UPR-Überprüfung Deutschlands im April und Mai 2018 wieder auf dem Zettel stehen. Den nächsten Staatenbericht, sprich die offizielle Schilderung der Menschenrechtslage, werde man den Vereinten Nationen bis Februar vorlegen. Er werde "unter anderem einen Schwerpunkt auf die Umsetzung der Empfehlungen" aus der letzten Runde legen. Vorher, so verspricht die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Grünen-Anfrage, wird öffentlich mit Köpfen aus der Zivilgesellschaft und auch dem Institut für Menschenrechte debattiert.