Sprecher von Bärgida erhält für NS-Vergleiche Geldstrafe

Erstveröffentlicht: 
11.05.2017

Berliner Gericht hat gegen Jürgen H. Strafbefehl über 4200 Euro ausgesprochen

 

Berlin. Jürgen H., regelmäßiger Redner des Berliner Pegida-Ablegers Bärgida, ist wegen Beleidigungen zu 4200 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Zum angesetzten Prozesstermin vor einem Berliner Gericht am Mittwoch war er unentschuldigt nicht erschienen, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag bestätigte.

 

Ihr zufolge hatte die Staatsanwaltschaft am 11. Januar Anklage gegen Jürgen H. erhoben. Er soll in Reden auf Bärgida-Demonstrationen, wo er unter dem Namen Mario auftritt, die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion Katrin Göring-Eckardt als »Goebbels-Eckardt« bezeichnet haben. In Richtung von Gegendemonstranten soll er auf einer anderen Bärgida-Versammlung »Ich begrüße die neuen Hitlerjungen« gesagt haben.

 

Als Teilnehmer einer weiteren Demonstration der rechten Gruppierung soll er Gegendemonstranten als »Terror-Unterstützer« bezeichnet haben. Der Strafbefehl von 70 Tagessätzen à 60 Euro ist noch nicht rechtskräftig. Jürgen H. kann gegen den Strafbefehl Einspruch erheben. Dann muss ein neuer Termin anberaumt werden. Seit Januar 2015 treffen sich jeden Montag rund 30 Bärgida-Anhänger am Hauptbahnhof zu Kundgebungen oder Demonstrationen. Regelmäßig treffen sich parallel Gegendemonstranten von Nobärgida. Sie berichten, dass bei Bärgida häufig nicht nur Hooligans und Reichsbürger mitlaufen, sondern auch AfD- und NPD-Politiker.