Plädoyers gehalten- Verteidigung zweifelt Terrorpläne von "Oldschool Society" an

Erstveröffentlicht: 
21.02.2017

Die in München vor Gericht stehenden vier mutmaßlichen Mitglieder der rechtsextremen "Oldschool Society" (OSS) können schon bald mit einem Urteil rechnen. Nachdem vergangene Woche die Bundesanwaltschaft ihr Plädoyer gehalten und mehrjährige Haftstrafen gefordert hat, stellte die Verteidigung am Dienstag in ihrem Schlussvortrag die Gefährlichkeit der Gruppe infrage.

 

Nur Worte, statt Taten?


Die vier Angeklagten hatten im Prozess am Münchener Oberlandesgericht betont, keine Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte geplant zu haben. Sie hätten lediglich darüber gesprochen. Der Verteidiger des mutmaßlichen Anführers plädierte daher an das Gericht, bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen, dass es keinen Anschlag gab. Dem Appell schließt sich derAnwalt des ehemaligen OSS-Vizepräsidenten an. Der Vorsatz, Menschen durch Anschläge zu töten, sei aus der Beweisaufnahme nicht herzuleiten. Der Verteidiger findet, dass die Haftstrafen sehr hoch angesetzt sind. Seine Forderung: Freispruch. Sollte es doch zu einem Schuldspruch kommen, plädierte er auf eine dreieinhalbjährige Haftstrafe. 

 

Probleme mit "komplexer Welt"


Der Verteidiger des Anführers machte in seinem Schlussvortrag noch einmal auf die Persönlichkeiten der Beschuldigten aufmerksam. Die Vier eine das Gefühl, zu kurz zu kommen, und sie könnten die Flut an Informationen nicht einordnen. Die Welt sei zu komplex, um verstanden zu werden - "jedenfalls von denen". Das wiederum mache ihnen Angst. 

 

Anklage: viereinhalb bis sieben Jahre Haft


Die drei beschuldigten Männer und eine Frau haben nach Ansicht der Bundeanwaltschaft eine terroristische Vereinigung gegründet. Die Anklage fordert daher sechseinhalb Jahre Haft für den 58-jährigen Anführer, sieben Jahre für den Stellvertreter, viereinhalb Jahre für den "Pressesprecher" der Gruppe und fünfeinhalb Jahre für die 24-jährige Beschuldigte aus Freital.

 

Der Vorwurf, Sprengstoffanschläge auf eine Flüchtlingsunterkunft geplant zu haben, wurde Ende Januar zurückgenommen. Wie der Bayerische Rundfunk berichtete, beantragte die Bundesanwaltschaft eine Teileinstellung des Verfahrens, da den Beschuldigten kein konkreter Anschlagsplan auf ein Heim im sächsischen Borna nachgewiesen werden konnte.

Das Urteil gegen die vier Angeklagten könnte Mitte März fallen.