Ermittlungsverfahren gegen Dresdner Richter eingestellt

Erstveröffentlicht: 
12.02.2017

Die Staatsanwaltschaft Dresden sieht in der "Schuldkult"-Rede des AfD-Politikers Jens Maier keine Rechtsverletzung. Doch ihm droht ein Rückschlag an anderer Stelle.

 

Der Richter am Dresdner Landgericht Jens Maier muss für seine umstrittene Rede von Mitte Januar in Dresden keine Strafverfolgung fürchten. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen den AfD-Politiker wegen Volksverhetzung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ein, wie die Behörde mitteilte.

 

Maier hatte im Januar bei seiner Rede vor Anhängern der AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative in einem Dresdner Ballhaus unter anderem den Schuldkult für "endgültig beendet" erklärt und über eine "Herstellung von Mischvölkern" gesprochen. Entscheidend sei der objektive Gehalt der Formulierungen, nicht die subjektive Absicht Maiers oder wie seine Äußerungen bei Dritten ankommen, zitierte die Sächsische Zeitung Claus Bogner, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Maiers Rede sei sicher kritikwürdig, erfülle jedoch keinen Straftatbestand.

 

Das Gericht hatte Maier Ende Januar die Zuständigkeit für Verfahren des Presse- und Medienrechtes und des Schutzes der persönlichen Ehre entzogen. Es prüft zudem hausintern, ob Maier gegen das Mäßigungsgebot für Richter verstieß. Das Gebot hält Richter an, ihre Neutralität und Unbefangenheit nicht durch öffentliche Äußerungen zu gefährden.

 

Parallel hatte die Staatsanwaltschaft gegen den Thüringer Landes- und Fraktionschef Björn Höcke ein Ermittlungsverfahren eröffnet, vor dem ihn zunächst seine parlamentarische Immunität als Abgeordneter schützte. Höcke hatte in Dresden nach Maier gesprochen. Offensichtlich unter Anspielung auf das Holocaustmahnmal in Berlin hatte er von einem "Denkmal der Schande" gesprochen und damit Empörung ausgelöst. "Wir Deutschen, also unser Volk, sind das einzige Volk der Welt, das sich ein Denkmal der Schande in das Herz seiner Hauptstadt gepflanzt hat", sagte Höcke. Zudem forderte er, wieder eine positive Beziehung "zu unserer Geschichte" aufzubauen und sprach von einer "dämlichen Bewältigungspolitik" die eine "erinnerungspolitische Wende um 180 Grad" erfordere. Die Gedenkstätte Buchenwald schloss ihn deswegen vom Gedenken für die Opfer des Holocaust aus, auch im Landtag war er zur Gedenkstunde unerwünscht. Ob auch das Verfahren gegen Höcke eingestellt wurde, konnte sein Anwalt am Sonntag auf Nachfrage nicht sagen. 

 

Landesliste: Maier könnte seine aussichtsreiche Positionierung verlieren


Maier kandidiert für die AfD auch für den Bundestag. Er  steht auf der Landesliste auf dem zweiten Platz. Möglicherweise muss diese Landesliste jedoch neu erstellt werden, Maier könnte dabei seine aussichtsreiche Positionierung verlieren. Grund sind rechtliche Bedenken hinsichtlich der Wahl der Kandidaten für die ersten fünf Listenplätze bei einem Parteitag vor knapp zwei Wochen. Die AfD war während des Parteitags mangels Zeit nur bis Platz fünf gekommen. Der Rest der 20 Plätze umfassenden Kandidatenliste soll nach bisheriger Planung auf einer Fortsetzungsversammlung am 3. und 4. März bestimmt werden. 

 

Der Landeswahlleiter arbeitet derzeit an einer Bewertung der Verdachtsmomente. Geprüft werde zum einen, wie lang eine Aufstellungsversammlung unterbrochen werden dürfe, sagte eine Sprecherin des Landeswahlleiters. Außerdem ob alle im Bundeswahlgesetz geregelten Vorgaben zur Wahl der Listenkandidaten eingehalten seien. Laut Freier Presse hatte die AfD  in Klipphausen versäumt, zwei Versammlungsteilnehmer zu bestimmen, die laut Gesetz einen ordnungsgemäßen Verlauf der geheimen Wahl an Eides statt versichern müssen. 

 

Eine Bewertung des Landeswahlleiters sei in der kommenden Woche zu erwarten, sagte die Sprecherin.