Urteil am Landgericht Stendal Asylbefürworter "an die Wand stellen" – ist keine Volksverhetzung

Erstveröffentlicht: 
15.12.2016

Der frühere AfD-Funktionär René Augusti ist vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Das Landgericht Stendal hob damit am Donnerstag ein Urteil der Vorinstanz auf.

 

René Augusti, einst Kreisvorstand der Alternative für Deutschland im Altmarkkreis Salzwedel, hatte in einer internen Facebook-Gruppe zum Mord an politischen Gegnern aufgerufen. Anlass war die Flüchtlingswelle. "Die Völkerwanderung muss aufgehalten werden. Die sich Deutsche nennen und dies fördern gehören an die Wand gestellt", schrieb Augusti am Abend des 5. Oktober 2015. Der Grünen-Politiker Sebastian Striegel zeigte ihn daraufhin an.

 

Urteilsbegründung: Adressat ungenau


Zur Begründung teilte das Landgericht mit, die Aussagen richteten sich nicht gegen eine konkrete Gruppe. Deshalb könne der Volksverhetzungsparagraph nicht greifen. Gleichwohl seien die Aussagen hasserfüllt.

Das Amtsgericht Gardelegen bewertete die Lage Mitte März noch anders. Es sah den Bestand der "Verbreitung von Hass" als erfüllt und verhängte wegen Volksverhetzung eine sechsmonatige Bewährungsstrafe.

 

"Werde in Zukunft noch mehr aufpassen"


René Augusti sagte nach dem Urteil MDR SACHSEN-ANHALT: "Super!" Das Urteil werde ihn vielleicht etwas rehabilitieren. Er werde in Zukunft noch mehr aufpassen, wo und was er sage. Seine Aussage sei falsch verstanden worden. Es habe sich um eine "Anregung zur Meinungsbildung" innerhalb einer Gruppe gehandelt. "Es ist nicht meine politische Meinung, jemanden zu töten." Man müsse zur politischen Meinungsbildung aber auch mal "an Grenzen gehen", um Gespräche führen zu können.

 

Striegel sagte nach dem Urteil, er sei enttäuscht. "Es ist ein problematisches Signal." Es sei aber unzweifelhaft, dass der Angeklagte zu Hass und Gewalt aufgerufen habe. Striegel regte an, den Paragraphen zur Volksverhetzung anzupassen. Das sei aber eine Diskussion, die auf Bundesebene geführt werden müsse.

AfD-Landeschef André Poggenburg sagte, für ihn sei unabhängig vom Urteil klar, dass Augusti mit seinen Aussagen nicht zur AfD gehöre. "Das können wir überhaupt nicht mittragen." Deshalb sei ein Parteiausschlussverfahren gegen Augusti durchgeführt worden. Die AfD sei durch den Vorfall aufmerksamer geworden. Auch in internen Gruppen gebe es Dinge, die nicht gesagt werden dürfen.