Bachmann akzeptiert Verurteilung wegen Volksverhetzung

Erstveröffentlicht: 
10.11.2016

Der Prozess gegen Pegida-Chef Lutz Bachmann wegen Volksverhetzung wird nun doch nicht wieder komplett aufgerollt. Wie das Landgericht Dresden am Donnerstag mitteilte, haben sowohl Bachmanns Verteidigerin als auch die Staatsanwaltschaft erklärt, ihren Einspruch gegen das Urteil des Amtsgerichts Dresden auf das Strafmaß zu beschränken. Damit erkennen beide Seiten den Schuldspruch vom 3. Mai 2016 an. Dieser ist somit rechtskräftig.

 

Flüchtlinge als Dreckspack bezeichnet


Das Dresdner Amtsgericht hatte den Pegida-Chef wegen herabwürdigender und hetzerischer Beleidigungen gegen Flüchtlinge schuldig gesprochen. Der Richter sah es als erwiesen an, dass Bachmann am 19. September 2014 in einem öffentlichen Facebook-Post Flüchtlinge als "Viehzeug", "Gelumpe" und "Dreckspack" bezeichnet hatte. Der 43-Jährige bestritt bisher stets, diese Posts verfasst zu haben. 

 

Verhandlung über neues Strafmaß


In der nun auf einen Tag, den 30. November, beschränkten Berufungsverhandlung am Landgericht geht es damit nur noch um die Höhe der Strafe für Bachmann. Das Amtsgericht hatte ihm eine Geldzahlung von 9.600 Euro auferlegt, was 120 Tagessätzen zu je 80 Euro entspricht. Die Anklage hatte sieben Monate Haft gefordert, weil der Pegida-Chef zu diesem Zeitpunkt wegen mehrerer Vorstrafen bereits unter Bewährung stand. Sie legte deshalb vor allem gegen die nach ihrer Auffassung zu geringen Strafe Berufung ein. Die Verteidigung stellte dagegen zunächst auch den Schuldspruch infrage. Sie wird nun voraussichtlich versuchen, die Geldstrafe zu drücken.