Aus dem Gerichtssaal - Mit Reizgas zu Pegida

Erstveröffentlicht: 
03.11.2016

Pfefferspray auf eine Demo mitzubringen, ist keine gute Idee. Vor allem, wenn man erwischt wird und bereits mehrfach vorbestraft ist.

 

Etwa 70 Hooligans hatten sich vor Acki‘s Sportsbar am Straßburger Platz getroffen, um gemeinsam mit der Straßenbahn der Linie 13 zum Bahnhof Neustadt zu fahren. Dort hatte Pegida am Montag, 23. Mai, zur Demo eingeladen – zum ersten Marsch durch die Äußere Neustadt. Die von der Polizei „erlebnisorientierte Hooligans“ genannten Leute aus der Linie 13 waren jedoch nicht dabei. Es hatte Ankündigungen gegeben, am Rande der Pegida-Demo die Antifa „aufmischen“ zu wollen. Die Beamten stoppten die Bahn nach der Albertbrücke. Einige Störer, teilweise vermummt oder im Dynamo-Fan-Outfit, hatten Fahrgäste vertrieben, später die Notbremse gezogen. Stundenlang kontrollierte die Polizei die Störer nach Waffen und Vermummungsutensilien. Sie wurden fündig. Eine 27-jährige Altenpflegehelferin aus dem Osterzgebirge hatte Pfefferspray in ihrer Handtasche.

 

Die Frau mit dem Spray stand nun vor dem Amtsgericht Dresden und gab den Vorwurf zu. „Ich habe nicht daran gedacht, das auszupacken“, verteidigte sich die Angeklagte in ihrem Prozess. Sie habe sich mit anderen Fans bei Acki’s getroffen, um zu Pegida zu fahren. Das Pfefferspray habe sie immer dabei gehabt, „für den Fall, dass etwas passiert“. Diese Aussage genügte Richterin Monika Frömmel nicht. Die Angeklagte konnte auch auf Nachfrage nicht erklären, warum sie das Spray überhaupt mit sich führte.

 

Die Staatsanwältin nannte die Aussage der Angeklagten eine Schutzbehauptung. Sie habe gewusst, dass sie zu Pegida unterwegs gewesen sei. Richterin Frömmel verurteilte die Angeklagte wie von der Staatsanwältin gefordert zu einer recht drastischen Geldstrafe von 2 000 Euro wegen Verstoßes gegen das sächsische Versammlungsgesetz. Dafür gab es zwei Gründe. Zum einen war das Reizgas in Deutschland nicht zugelassen. Die 27-Jährige hatte es in Polen gekauft. Darüber hinaus stand die Frau zur Tatzeit unter Bewährung. Im August 2015 war sie wegen einer Crystal-Geschichte zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Frömmel: „Sie wussten, das Spray hat in Ihrer Handtasche nichts zu suchen.“ 

 

Einzige Angeklagte aus Linie 13?


Der Pfefferspray-Fall der Altenpflegehelferin ist derzeit der einzige bekannte Prozess nach dem Polizeieinsatz am Rosa-Luxemburg-Platz. Einige Hooligans hatten Widerstand gegen die Beamten geleistet, um die Durchsuchungen zu verhindern. Die Uniformierten mussten sogar selbst zum Pfefferspray greifen, um den Mob unter Kontrolle zu bringen. Ein Polizist sagte als Zeuge, seine Einheit wurde alarmiert, um die Haltestelle abzusichern und die Fahrgäste zu kontrollieren – es habe den Verdacht eines Landfriedensbruchs gegeben. Außerdem habe man denjenigen finden wollen, der die Notbremse ausgelöst hatte.

 

Von einem solchen Verfahren wurde bislang jedoch nichts bekannt. Die bewaffnete Altenpflegehelferin ist bisher offenbar die einzige Angeklagte aus der Linie 13.