Neues im Entschädigungsverfahren gegen KIK

Am 30.08.2016 gab das Landgericht Dortmund bekannt, dass den Hinterbliebenen der toten Arbeiter_innen des Fabrikbrandes in Karachi (Pakistan) Prozesskostenbeihilfe gestatet wird. Die Fabrik Ali Enterprises hatte fast ausschließlich für KIK produziert. Die Entscheidung zur Gewährung von Prozesskostenbeihilfe ist gleichbedeutend mit dem Zulassen der Entschädigungsklage gegen KIK in Deutschland. Die Hinterbliebenen der Arbeiter_innen verklagen KIK um Entschädigung.