Haben Polizisten einem Angeklagten einen Beutel mit Steinen umgehängt?

Erstveröffentlicht: 
07.09.2016

Beim Prozess im Zusammenhang mit den gewalttätigen Ausschreitungen Linksautonomer am 5. Juni 2015 im Leipziger Zentrum hat der Angeklagte Lars Malte S. am Mittwoch sein Schweigen gebrochen.

 

Leipzig. Weil ihm nach dem Ende des Bafögs eine weitere Studienfinanzierung nicht mehr möglich war, habe er abgebrochen und so keinen akademischen Abschluss. S. gab an, sich früher in Mülheim an der Ruhr in einer Bürgerinitiative gegen den Abriss alter Häuser engagiert zu haben, Verdi-Mitglied zu sein und seit 2013 in Leipzig zu leben. Gegenwärtig wohne er in einer WG und arbeite als Büroangestellter mit einem Monatseinkommen von rund 600 Euro. Auf die Frage vom Vorsitzenden Richter Klaus Hüner, wo genau die Anstellung sei, zeigte sich, dass S. bei Rechtsanwalt Daniel Werner arbeitet, der ihn auch in dem Prozess vertritt.

 

Der Verteidiger nutzte die fast zweistündige Verhandlung für vier Beweisanträge, mit denen er die Vorwürfe gegen seinen Mandanten zu entkräften sucht. Im Zentrum stehen dabei Aussagen von Polizeibeamten, die aus Sicht der Verteidigung widersprüchlich sind. Sie beziehen sich auf die Festnahme von S. an jenem 5. Juni, als bis zu 200 meist vermummte Personen im Bereich Harkort-, Tauchnitz-, Grassi- und Ebertstraße für hohe Sachschäden sorgten und Polizisten mit Steinen und Molotowcocktails angriffen. Vier Beamte erlitten Verletzungen.

 

 In dem später im Internet veröffentlichten Bekennerschreiben war von einem kommenden Aufstand die Rede. „Wir sind nicht blind und lassen uns von euch nicht blenden angesichts des Elends in aller Welt und der Art und Weise, wie es sich in Leipzig niederschlägt.“ Als Tatverdächtiger wurde bisher nur S. ermittelt, der nahe des Bundesverwaltungsgerichtes festgesetzt wurde. Die genauen Umstände der Festnahme blieben am Mittwoch weiter unklar. Vor allem steht im Raum, ob S. dabei möglicherweise Gewalt angetan wurde und ob ihm da erst jener Beutel umgehängt wurde, in dem sich bei der späteren Durchsuchung Steine befunden haben sollen.

 

S. hatte am 6. Juni 2015 einen Arzt aufgesucht, festgestellt wurden unter anderem ein Nasenbeinbruch und eine oberflächliche Schädelprellung. Die Staatswaltschaft ermittelt dazu nun gesondert – gegen Unbekannt. Ein Prozessende ist nicht in Sicht. Am 15. und 20. September wird die Verhandlung fortgesetzt.

 

Von Mario Beck