[Halle] Prozess gegen Sven Liebich: Rechter Provokateur vor Gericht

Sven Liebich im Juni bei einer Demo im sächsischen Sebnitz. Foto: Youtube
Erstveröffentlicht: 
24.08.2016

Halle (Saale) - Bei den nur noch höchst spärlich besuchten Montagsdemos in Halle fordert deren Hauptredner Sven Liebich gerne Meinungsfreiheit ein. Beim Kundtun seiner Meinung ist der Hallenser offenbar nicht zimperlich: Wegen Körperverletzung und Beleidigung ist Liebich im Januar dieses Jahres per Strafbefehl zu einer Geldstrafe in Höhe von 700 Euro verurteilt worden. Nachdem der Hallenser gegen diesen Strafbefehl - ein Urteil ohne mündliche Verhandlung - teilweise Einspruch eingelegt hat, steht er derzeit wegen des Vorwurfs der Körperverletzung vor dem Amtsgericht.

 

Der Vorwurf: Mitte Juli vergangenen Jahres soll der T-Shirt-Unternehmer, bis 2003 eine der führenden Figuren in der rechtsextremen Szene Halles, bei einer Veranstaltung in den Franckeschen Stiftungen die 25-jährige SPD-Mitarbeiterin M. verletzt haben. Beim Versuch, sich gewaltsam Zugang zu der Diskussion zum Thema „Krise in der Ukraine – Europa aus den Fugen“ zu verschaffen, habe Liebich der Mitarbeiterin von Halles SPD-Bundestagsabgeordnetem Karamba Diaby kräftig den Ellenbogen in die rechte Seite gestoßen, die dadurch eine Rippenprellung erlitten habe.

 

Liebig bestreitet bewusste „Verletzungshandlung“

Am ersten Verhandlungstag hat der Angeklagte eingeräumt, dass er in die bereits laufende Veranstaltung eindringen wollte, an der unter anderem Karamba Diaby und der ukrainische Botschafter teilgenommen haben. Er habe ein Transparent zeigen und ein Lied abspielen wollen. Er halte dies für einen „friedlichen Protest“, eine bewusste „Verletzungshandlung“ hingegen bestritt er. „Mein Mandant kann sich nicht daran erinnern, in dem Gedränge eine Frau verletzt zu haben. Absichtlich würde er so etwas nie tun“, so Verteidiger Michael Matthias gegenüber der MZ.

Die Zeugin M. bestätigte im Gerichtssaal den Anklagevorwurf. Dem Angeklagten sei damals mitgeteilt worden, dass er wegen der „Ausschlussklausel“ keinen Zutritt zu der Veranstaltung habe. Nach dieser Klausel hätten Personen, die rassistisches oder rechtsextremes Gedankengut vertreten, keinen Zutritt zu SPD-Veranstaltungen. Sven Liebich habe aber gleichwohl versucht, gewaltsam in den Veranstaltungssaal einzudringen - und sie dabei verletzt.

Wie Wanja Seifert vom Verein „Bündnis gegen Rechts“ sagte, habe Sven Liebich im Gerichtssaal verbotenerweise Zeugen und Prozessbeobachter fotografiert und die Bilder anschließend im Internet veröffentlicht.

 

Vorwurf der Beleidigung des Strafbefehl akzeptiert

Ein zweiter Verhandlungstermin mit einer weiteren Zeugenvernehmung ist am Freitag vorgesehen. Ob es dazu kommt, daran zweifelte Liebliches Rechtsanwalt Michael Matthias am Dienstag indes. Warum, könne er nicht sagen, das unterliege der Schweigepflicht.

Liebich hatte bereits den Vorwurf der Beleidigung des Strafbefehl akzeptiert - und ist deswegen nun rechtskräftig verurteilt. Beim von der Stadt im August vergangenen Jahres veranstalteten Flüchtlingsfrühstück in Neustadt, an dem mehr als 1.000 Hallenser teilgenommen haben, hatte er den städtischen Flüchtlingsbeauftragen Oliver Paulsen als „Faschist“ bezeichnet.

Immer wieder stört Sven Liebich politische Veranstaltungen. Schon mehrfach wurde er des Saales verwiesen, vergangenes Jahr etwa aus der Händelhalle. Zuletzt sorgte er überregional für Schlagzeilen, als er im Juni im sächsischen Sebnitz gegen Bundespräsidenten Joachim Gauck pöbelte. Aktiv ist Liebich aber vor allem bei den Montagsdemonstrationen in Halle sowie im Internet. Eine von ihm betriebene Hetz-Seite, auf der ungeheuerliche Gerüchte über Flüchtlinge verbreitet wurden, hat Facebook wiederholt abgeschaltet. (mz)