Kaum Konsequenzen nach rechten Attacken

Teile des Nazimobs am 24.Juli 2015

Fast ein Jahr nach den rechten Krawallen vor einer eilig eingerichteten provisorischen Zeltstadt für bis zu 1.100 Asylsuchende auf der Bremer Straße, fand am Mittwoch vor dem Dresdner Amtsgericht der erste Prozess gegen zwei der an den Ausschreitungen beteiligten Männer statt. Damals hatten mehr als 150 rechte Hooligans und Nazis nach dem Ende einer NPD-Kundgebung versucht, die nur wenige Meter entfernten Gegenproteste anzugreifen und dabei mehrere Menschen verletzt (Fotos). Zwei Frauen, die durch Glasflaschen getroffen worden waren, mussten sich anschließend mit Kopfverletzungen in einem Krankenhaus behandeln lassen.

 

Die Staatsanwaltschaft warf den beiden 23 und 26 Jahre alten Männern vor, am 24. Juli vergangenen Jahres mit einer Warnbarke in Richtung der Gegenproteste geworfen bzw. einen Polizisten vor ein Auto gestoßen zu haben. Für die im Raum stehenden Vorwürfe fiel das Urteil am Mittwoch jedoch erstaunlich milde aus.

 

Schon im Vorfeld war es bei der Einrichtung des Lagers nicht nur zu Angriffen und Drohungen auf linke Unterstützerinnen und Unterstützer, sondern auch auf Angestellte des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und des Technischen Hilfswerk (THW) gekommen. Die Situation vor Ort war damit bereits vor dem Einzug von Geflüchteten sehr angespannt.

 

Warum die Dresdner Versammlungsbehörde dennoch die NPD-Kundgebung unmittelbar gegenüber der Einfahrt genehmigte und die Dresdner Polizeiführung lediglich 20 Einsatzkräfte zum Schutz abstellen konnte, blieb während des Prozesses ebenso unbeantwortet, wie die Tatsache, dass fast 200 teilweise alkoholisierte Nazis und rechte Hooligans ohne Vorkontrollen und mit Glasflaschen in der Hand auf solch eine Kundgebung gelassen werden konnten. Auch der Fokus der Polizei lag an jenem Julitag zunächst auf den Gegenprotesten; erst als aus der rechten Kundgebung mit Flaschen, Steinen und Pyrotechnik geworfen wurde, ging die zahlenmäßig deutlich unterbesetzte Polizei dazwischen und hatte Mühe, dem Mob Einhalt zu gebieten.

 

Der 26jährige Michel Kunath, welcher erst im November letzten Jahres wegen eines rechten Übergriffs zu einer 9-monatigen Haftstrafe verurteilt worden war, wurde für seinen Angriff vom Gericht lediglich zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt, die allerdings auf zwei Jahre Bewährung ausgesetzt wurde.

 

Noch mehr Glück hatte der 23 Jahre alte René Förster, der für seine Attacke auf einen Polizisten nach einer Entschuldigung sogar mit einer 600 Euro Geldstrafe davonkam.

 

Zur Erinnerung: Förster hatte am besagten Tag einen Polizisten in den fließenden Verkehr gestoßen. Zuvor hatten die beiden Angeklagten angesichts der erdrückenden Beweislage über ihre Verteidiger die gegen sie erhobenen Vorwürfe eingeräumt. Obwohl schon im August 2015 gegen insgesamt vier Beteiligte Anklage erhoben worden war, hatte sich der Prozessbeginn immer wieder verschoben, da mit Tom Zumpe ein dritter an den Krawallen Beteiligter mittlerweile untergetaucht sein soll. Sein Verfahren wurde inzwischen abgetrennt.