„Aus reiner Freude am Schlagen“

Erstveröffentlicht: 
02.06.2016

Drei rechte Schläger wurden am Mittwoch für ihre Gewaltexzesse im vergangenen Jahr zu Jugendstrafen verurteilt.

 

Die Vorsitzende Richterin des Jugendschöffengerichts ließ keinen Zweifel: „Die Taten sind an Niedertracht kaum zu überbieten“, sagte sie am Mittwochnachmittag. „Aus reiner Freude am Schlagen, am Demütigen und am Machtausüben“ haben sich die Angeklagten ihre Opfer gesucht – vermeintliche Linke und Asylbewerber.

 

Nach vier Sitzungstagen endete der Prozess gegen die beiden 18-jährigen Hauptbeschuldigten und zwei weitere Mitangeklagte am Mittwochnachmittag. Die 18-Jährigen wurden zu Jugendstrafen von jeweils eineinhalb Jahren, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Raubes, verurteilt. Das Gericht setzte die Strafen zur Bewährung aus und erteilte den Männern straffe Auflagen – darunter 200 Sozialstunden und Antiaggressionskurse.

 

Die jungen Männer hatten alle Vorwürfe gestanden. Das halbe Jahr in Untersuchungshaft habe sie zum Nachdenken gebracht, sagten sie und räumten ein, reichlich „Mist“ gebaut zu haben. Sie sagten, sie seien Mitglieder der rechtsextremen „Freien Kameradschaft Dresden“ gewesen. Ende August haben sie zusammen mit drei weiteren Männern und einer Frau Pflastersteine und Blitzknaller auf die Asylbewerberunterkunft in der Podemusstraße geworfen. Zuvor hätten sie in jener Nacht in der Bremer Straße vor einer anderen Asylunterkunft demonstriert. Als Mittäter nannte einer der Angeklagten den inzwischen unter Terrorismusverdacht stehenden Timo S. (27) aus Freital. Der wiederum hatte in einer Vernehmung seine Mitwirkung gestanden. An jenem Abend des 23. August seien zunächst weitere Angriffe auf Asylunterkünfte in Dresden geplant gewesen.

 

Bereits im Juni 2015 hatten die Hauptangeklagten und der 19-jährige Mitangeklagte in einer Gruppe von bis zu 20 Mann sechs Heranwachsende nachts im Alaunpark zusammengeschlagen und einem den Rucksack und ein Handy geraubt. Stunden nach dem Überfall brüsteten sie sich in einer Straßenbahn mit den Gewalttaten. Die waren aus Sicht des Gerichts äußerst „niederträchtig“. So seien Opfer von den zahlenmäßig weit überlegenen Angreifern festgehalten worden, während ein dritter auf die Knienden eintrat.

 

Der 19-Jährige erhielt dafür eine Jugendstrafe von sechs Monaten, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wurde. Es könne hier nicht darum gehen, ein Exempel zu statuieren, sagte die Richterin. „Im Jugendstrafrecht geht es allein um den Erziehungsgedanken.“ Der vierte Angeklagte wurde freigesprochen. Der 22-Jährige hatte sich nicht an dem Angriff beteiligt und die Tat noch in der Nacht verurteilt.