Generalstaatsanwaltschaft: Doch Ermittlungen gegen Frauke Petry

Erstveröffentlicht: 
03.05.2016

AfD-Chefin Frauke Petry muss nun doch mit Ermittlungen wegen Meineides und uneidlicher Falschaussage rechnen. Nachdem die Staatsanwaltschaft Dresden am Montag die Einstellung der Ermittlungen verkündet hatte, gab es von Seiten der Generalstaatsanwaltschaft nun die Rolle rückwärts.

 

Dresden.  AfD-Chefin Frauke Petry muss nun doch mit Ermittlungen wegen Meineides und uneidlicher Falschaussage rechnen. Nachdem die Staatsanwaltschaft Dresden am Montag die Einstellung der Ermittlungen verkündet hatte, gab es von Seiten der Generalstaatsanwaltschaft nun die Rolle rückwärts.

 

Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, der Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtages sei keine zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle. Die Generalstaatsanwaltschaft sieht das anders und beruft sich dabei auf das Sächsische Wahlprüfungsgesetz. „Geladene Zeugen und Sachverständige sind erforderlichenfalls zu hören und, falls der Wahlprüfungsausschuss dies für geboten hält, zu vereidigen“, heißt es dort in Paragraf 8. Daher wird nun wieder ermittelt. Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Dresden wurde aufgehoben.

 

Auslöser ist eine Anzeige des Linken Landtagsabgeordneten Andre Schollbach. Petry war im November vom Wahlprüfungsausschuss des Landtages wegen Unregelmäßigkeiten bei der Listenaufstellung der AfD zur Landtagswahl vernommen und anschließend vereidigt worden. Schollbach hatte in der damaligen Aussage Widersprüche zu den Angaben anderer Beteiligter erkannt und daraufhin die Anzeige erstattet.

 

Nun muss geprüft werden, ob die betreffenden Zeugenaussagen Petrys inhaltlich richtig oder falsch waren.