Durchsuchungen auch bei Villingen-Schwenningen: Razzia gegen Neonazi-Webseite

Erstveröffentlicht: 
27.01.2016

Rassistisch, volksverhetzend - die Inhalte der Website "Altermedia" sind nichts für schwache Nerven. Jetzt hat der Generalbundesanwalt zum Schlag gegen das Neonazi-Netzwerk ausgeholt.

 

Am Mittwochmorgen haben Ermittler des Bundeskriminalamts (BKA) Objekte in Baden-Württemberg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Spanien durchsucht. Bei den mutmaßlichen Betreibern der Seite handelt sich nach SWR-Informationen um eine Frau aus Bielefeld und einen Mann aus St. Georgen (Schwarzwald-Baar-Kreis). Sie sollen zusammen mit drei weiteren Verdächtigen eine kriminelle Vereinigung gegründet haben. Sie sollen Volksverhetzung betrieben, zum Rassenhass aufgerufen und den Holocaust geleugnet haben. Der Generalbundesanwalt hat den Fall wegen der besonderen Bedeutung des Falles übernommen und das BKA mit den Ermittlungen beauftragt.

 

Die beiden Festgenommenen sollen dem Haftrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt werden. Nach Angaben des Generalbundesanwalts laufen die Seiten über russische Server, um sie vor Kontrolle durch die deutschen Behörden zu schützen. Deshalb seien die russischen Behörden gebeten worden, die Server abzuschalten.

 


 

Das Neonazi-Netzwerk Altermedia betreibt international Internetseiten, auf denen zu Rassenhass aufgerufen und Volksverhetzung propagiert wird. Der deutsche Teil wird vom Verfassungsschutz beobachtet und soll bislang jährlich mehrere Millionen Mal aufgerufen worden sein. Der mutmaßliche Betreiber aus St. Georgen trat nach SWR-Informationen 2014 als Kandidat der NPD bei der Kommunalwahl an.

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Festnahme- und Durchsuchungsmaßnahme wegen des Verdachts der Bildung einer rechtsextremistischen kriminellen Vereinigung gegen die Betreiber von "Altermedia Deutschland"

 

Die Bundesanwaltschaft hat heute (27. Januar 2016) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 20. Januar 2016

die 47-jährige deutsche Staatsangehörige Jutta V. sowie
den 27-jährigen deutschen Staatsangehörigen Ralph Thomas K.

durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohnungen der Festgenommenen und weiterer Beschuldigter durchsucht. Von den Maßnahmen waren Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Berlin und Thüringen sowie Lloret de Mar/Spanien betroffen. An dem Einsatz waren insgesamt rund 60 Beamte des Bundeskriminalamts sowie der Polizeibehörden der betroffenen Bundesländer beteiligt. In die Ermittlungen sind auch Erkenntnisse des Bundesamtes für Verfassungsschutz eingeflossen.

Jutta V. und Ralph Thomas K. sind dringend verdächtig, sich mit drei weiteren namentlich bekannten Beschuldigten zusammengeschlossen zu haben, um als Betreiber des Internetportals „Altermedia Deutschland“ strafbare Inhalte, namentlich volksverhetzende Äußerungen, zu verbreiten. In den Haftbefehlen wird ihnen daher zur Last gelegt, eine kriminelle Vereinigung gegründet und sich an ihr als Rädelsführer beteiligt zu haben. Weiter besteht der dringende Verdacht, dass sie dabei Straftaten der Volksverhetzung begangen haben (§ 129 Abs. 1 und Abs. 4 StGB, § 130 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 5 i.V.m. Abs. 3 und Abs. 4 StGB alter und neuer Fassung, § 25 Abs. 2, 52, 53 StGB).

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen betrieben die Festgenommenen gemeinsam mit drei weiteren namentlich bekannten Beschuldigten das im deutschsprachigen Raum führende rechtsextremistische Internetportal „Altermedia Deutschland“. Nach dem Willen ihrer Betreiber dient die Internetseite der massenhaften und systematischen Verbreitung rechtsextremistischen und nationalsozialistischen Gedankenguts. Neben verbotenen nationalsozialistischen Grußformeln und Parolen werden auch volksverhetzende Äußerungen veröffentlicht. Diese reichen von Gewaltaufrufen gegen in Deutschland lebende Ausländer über die Verächtlichmachung von Menschen anderen Glaubens und anderer Hautfarbe bis hin zur Leugnung des Holocausts. Jutta V. und Ralph Thomas K. waren nach den bisherigen Erkenntnissen als Administratoren für die inhaltliche Ausrichtung des Internetportals verantwortlich und hatten umfassende Zugriffsrechte auf dessen Betriebsstruktur. Gemeinsam mit den weiteren drei Beschuldigten überprüften sie – so das Ergebnis der bisherigen Ermittlungen - die von den Nutzern der Internetplattform verfassten Beiträge im Hinblick auf die ideologischen Vorgaben von „Altermedia Deutschland“ und schalteten sie anschließend auf der Internetseite frei.

Zur Abschottung der Internetseite gegen staatliche Zugriffe wurde ein Serverstandort in Russland gewählt. Die russischen Behörden wurden ersucht, den Server im Laufe der nächsten Tage abzuschalten.

Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen der besonderen Bedeutung des Falles übernommen. Die strafbaren Inhalte des Internetportals werden weltweit und frei zugänglich verbreitet. Sie sollen andere Rechtsextremisten zu weiteren Straftaten ermuntern und schaffen dadurch ein Klima der Angst bei den betroffenen Personengruppen. Vor diesem Hintergrund war auch mit Blick auf das Ansehen der Bundesrepublik im Ausland eine Übernahme in die Strafverfolgung des Bundes geboten.

Die Festgenommenen werden heute und morgen dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen den Haftbefehl eröffnen und über die Anordnung von Untersuchungshaft entscheiden wird.

Seine hässliche Fresse auf Facebook

facebook.com/ralph.kastner.1

Ralph Thomas Kästner Johann-Sebastian-Bach-Straße 24b 78112 St. Georgen

Bundesministerium des Innern
Bekanntmachung
eines Vereinsverbots gegen
„Altermedia Deutschland“
Vom 4. Januar 2016

Nach Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes vom 5. August 1964 (BGBl. I S. 593), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 29 des Gesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434) geändert worden ist, erlässt das Bundesministerium des Innern die folgende
Verfügung:

1.    Der Verein „Altermedia Deutschland“ richtet sich gegen die verfassungsgemäße Ordnung und läuft nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider.


2.    Der Verein „Altermedia Deutschland“ ist verboten und wird aufgelöst.


3.    Es ist verboten, die unter der URL „www.altermedia-deutschland.info“ sowie unter der IP-Adresse 91.210.104.208 abrufbare Internetseite des Vereins zu betreiben. Dies gilt auch für die sonstigen Internetpräsenzen des Vereins, zum Beispiel auf Twitter (URL: twitter.com/AltermediaD; Benutzername: @AltermediaD), Facebook (URL: www.facebook.com/levke.hadden.1, Benutzername: Petra Kamenz) und Fumano (URL: fumano.com/altermedia-deutschland; ­Benutzername: Altermedia-Deutschland; URL: fumano.com/Levke-Hadden, Benutzername: Levke Hadden). Sämt­liche E-Mail-Adressen des Vereins, insbesondere „info@altermedia-deutschland.info“, „technik@altermedia-deutschland.info“ und „altermedia-deutschland@0x300.com“, sind abzuschalten.


4.    Es ist verboten, Kennzeichen des Vereins „Altermedia Deutschland“ für die Dauer der Vollziehbarkeit des Verbotes öffentlich, in einer Versammlung oder in Schriften, Ton- und Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen, die verbreitet werden oder zur Verbreitung bestimmt sind, zu verwenden. Dieses Verbot betrifft insbesondere die grafische Verwendung des prägenden Vereinsnamensbestandteils „Altermedia“ in einem von Rot ins Schwarze verlaufendem Schriftzug und gilt auch für eine Verbreitung im Internet:
    Abgebildet ist der Vereinsname „Altermedia“ in einem von Rot ins Schwarze verlaufendem Schriftzug und darüber das Wort „Deutschland“.


5.    Das Vermögen des Vereins „Altermedia Deutschland“ wird beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen.


6.    Forderungen Dritter gegen den Verein „Altermedia Deutschland“ werden beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen, soweit sie nach Art, Umfang oder Zweck eine vorsätzliche Förderung der gesetzeswidrigen Bestrebungen des Vereins „Altermedia Deutschland“ darstellen oder soweit sie begründet wurden, um Vermögenswerte des Vereins „Altermedia Deutschland“ dem behördlichen Zugriff zu entziehen oder den Wert des Vermögens des Vereins „Altermedia Deutschland“ zu mindern. Hat ein Gläubiger eine solche Forderung durch Abtretung erworben, wird sie eingezogen, soweit der Gläubiger die Eigenschaft als Kollaborationsforderung oder als Umgehungsforderung im Zeitpunkt ihres Erwerbs kannte.


7.    Sachen Dritter werden beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen, soweit der Berechtigte durch Überlassung der Sachen an den Verein „Altermedia Deutschland“ dessen gesetzeswidrige Bestrebung vorsätzlich gefördert hat oder soweit die Sachen zur Förderung dieser Bestrebungen bestimmt sind.
8.    Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet. Dies gilt nicht für die Einziehungsanordnungen in den Nummern 5, 6 und 7.

Berlin, den 4. Januar 2016

ÖS II 3 - 20106/2#4

Bundesministerium des Innern
Im Auftrag
Kaller

 

bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=a86ebca97b5987d73f1fec5b5c432ca3&page.navid=detailsearchlisttodetailsearchdetail&fts_search_list.selected=2a58811415abe64d&fts_search_list.destHistoryId=28386

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Wie ist die Idee zivilrechtlich gegen die Betreiber vorzugehen und sie bis aufs letzte Hemd zu verklagen?

Gründe gibt es mehr als genug. Holocaustleugnung, Beleidigung, Verherrlichung von Straftaten, Hetze und und und das ist endlos fortsetzbar.

Anzeige erstatten bis sie bis zu ihrem Lebensende in Gerichtssälen herumsitzen. Sammelklagen. Jugenschutz.net usw. miteinbeziehen. Lasst uns was einfallen und denen ein für allemal zeigen, dass ihre Ideologie einfach nur braune Scheiße ist.

Altermedia hat schon einen ableger im DW. Die gleichen leute (bis auf die verhafteten).