Gericht bestätigt Fackelverbot bei Aufzug von Neonazis

Erstveröffentlicht: 
30.12.2015

Bei einem Neonazi-Aufmarsch gegen Flüchtlingsheime in Dortmund dürfen Teilnehmer keine Fackeln entzünden. Ein entsprechendes Verbot der Polizei Dortmund hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Mittwoch (30.12.2015) bestätigt. Mit Blick auf die aktuelle politische Lage wirke das Benutzen von Fackeln im besonderem Maße bedrohlich.

Die Dortmunder Polizei werde nicht zulassen, dass Rechtsextreme mit Symbolen der Nazizeit Menschen einschüchtern würden, sagte Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange. Der Aufzug war für Mittwochnachmittag angemeldet.