Entschädigung nach M31 -Last Call!

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Jetzt aber schnell. Wer am 31. März 2012 im Zuge der M31-Demonstration von der Polizei gekesselt und festgehalten wurde, hat Anspruch auf Schmerzensgeld! Aber nur noch bis Ende nächsten Monat!

 

Dank einiger erfolgreich klagenden Betroffenen kann es bis zu 600 Euro Entschädigung vom Polizeipräsidium Frankfurt geben. Allerdings muss dieser Anspruch noch bis zum 31.12.2015 geltend gemacht werden! Das bedeutet eure Briefe müssen noch vor Weihnachten bei der Polizei ankommen.

Wie das geht, erfahrt ihr bei der Ortsgruppe Frankfurt der Roten Hilfe. Schickt dazu eine E-Mail an m31-kessel(ihr kommt das at rein) riseup.net .

Wir würden uns sehr freuen, wenn noch möglichst viele der Betroffenen entschädigungen einklagen würden. Bisher hat sich nur ein Bruchteil der ungefähr 500 Gekesselten bei der Polizei gemeldet, und es sind trotzdem schon über 20.000 Euro Schmerzensgeld dabei rumgekommen. Ein paar mehr Informationen dazu findet ihr hier: http://rhffm.blogsport.eu/archives/1132

 

Im Juli 2013 gab das Landgericht Frankfurt einer Klägerin recht, die Entschädigungszahlungen für das Festhalten im Kessel der M31-Demo
forderte. Seitdem ist es allen 457 Betroffenen, die im M31-Kessel am 31.03.2012 festgehalten wurden, möglich, vom Polizeipräsidium Frankfurt
bis zu 600 Euro Entschädigungzahlungen zu fordern. Hierfür hat die Ortsgruppe Frankfurt der Roten Hilfe  eine Email-Adresse eingrichtet, an
die sich alle Betroffenen wenden können. Dort erhalten sie Informationen und ein vorgefertigtes Anschreiben, dass es ihnen möglich macht, auch
ohne anwaltliche Hilfe die Entschädigungsforderungen zu erhalten. Bisher konnten so viele Betroffene erfolgreich Entschädigungszahlungen
einfordern. Die Rote Hilfe Frankfurt fordert zudem dazu auf, einen Teil des Geldes zu spenden.

Die Frist für die Entschädigungsforderungen ist der 31.12.2015.

Ein Vetreter der Roten Hilfe Frankfurt sagte dazu: „Wir würden uns freuen, wenn wir uns gemeinsam vom Staat mindestens 5000 Euro Spenden
einklagen könnten; damit könnten wir drei Verfahren zahlen.“

 

Spendenkonto der Ortsgruppe Frankfurt:

Rote Hilfe e.V. Ortsgruppe Frankfurt

IBAN: DE24 4306 0967 4007 2383 90

BIC: GENODEM1GLS

Konto: 4007238390

BLZ: 43060967 GLS-B