2011 Kesselklagen jetzt beim Verfassungsgericht

Polizeikessel nach Castorblockade unzulässig

Schadenersatzklagen von Demonstranten, die in einem rechtswidrigen „Polizeikessel“ beim Castor-Transport durchs Wendland im November 2011 gefangen gehalten wurden, sind jetzt als Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungericht ingereicht worden. Burghard Kulow in Lüchow, von der Gruppe WiderSetzen, teilt mit: "Unsere Anwältin schreibt dazu: Jetzt wird es wahrscheinlich 2 – 3 Jahre dauern." Der Vorgang habe jetzt das Aktenzeichen: do2015/0051Z- - Leitz ./. Land Niedersachsen, Verfassungsbeschwerde.


 
Birgit Fuhrmann von WiderSetzen teilt zu 2010 mit: "Nun habe ich eine Nachricht von einem der Anwälte der Klagen von 2010 erhalten. Für 2010 wurde demnach keine uns bekannte Schadensersatzklage eingereicht. Es ist jetzt auch verjährt, falls jemand von einem noch laufenden Verfahren zum Kessel von 2010 weiß, bitten wir um Mitteilung."
Der Wortlaut der eingereichten Verfassungsbeschwerde kann bei b.fuhrmann@gmx.de nachgefragt werden.