„Zum Glauben verpflichtet.“ – Kirche und Arbeitsrecht in der BRD

Die arbeitsrechtliche Situation von Millionen Beschäftigten kirchlicher und kirchennaher Institutionen in Deutschland unterscheidet sich erheblich von der aller anderen Arbeiter*innen. Der Staat hat kirchlichen Institutionen als Arbeitgebern eine Vielzahl von Sonderrechten eingeräumt: So haben die anerkannten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften die Möglichkeit, ein eigenständiges Arbeitsrecht zu erlassen. Dieses kirchliche Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht hat für die Arbeiter*innen der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften arbeitsrechtlich zahlreiche negative Auswirkungen. Zum Beispiel die Regelung der Loyalitätspflicht: Von den Arbeiter*innen wird das Einhalten religiöser Vorstellungen erwartet. Bewerber*innen können auf Grund ihrer religiösen (Nicht-)Zugehörigkeit, ihres Familienstandes oder sexuellen Orientierung abgelehnt werden. Verstöße gegen diese Loyalitätspflichten wie Kirchenaustritt, Wiederheirat, „uneheliche“ Kinder oder Homosexualität stellen in katholischen Einrichtungen immer noch einen Kündigungsgrund dar. Darüber hinaus existieren auf auf der Ebene des Kollektivrechtes, zum Beipsiel in Bereichen der betrieblichen Mitbestimmung, des Tarifrechts und auch des Streikrechts spezielle, die Rechte einschränkende Regelungen.

 

Angesichts sich wandelnder gesellschaftlicher Realitäten, einer sinkenden Akzeptanz in der Bevölkerung und verstärkten Angriffen auf das Streikrecht erachten wir* für notwendig, die Sonderrolle des kirchlichen/religiösen Arbeitsrechts einer kritischen Betrachtung zu unterziehen und zur Diskussion zu stellen. >„Zum Glauben verpflichtet.“ – Kirche und Arbeitsrecht in der BRD< ist der Titel einer Diskussionsveranstaltung, die am 12.11. in Düsseldorf stattfindet. Auftakt des Abends bildet ein Vortrag der Politologin Corinna Gekeler, Autorin der Studie “Loyal Dienen”, die sich mit Fällen von Diskriminierung durch religiöses Arbeitsrecht beschäftigt hat. Was muss sich rechtlich ändern? Selbstbestimmungsrecht? Individuelles Arbeitsrecht? Antidiskriminierungsrecht? Was sind die Nachteile des Dritten Weges für die Beschäftigten in kirchlichen/religiösen Betrieben? Diese und weitere Fragen wollen wir mit Corinna Gekeler und euch diskutieren.

 

Am: Donnerstag, den 12.11.2015
Einlass: 19:00 Uhr
Beginn: 19:30 Uhr
Ende: 22:00 Uhr
Eintritt: Frei – Spenden erwünscht
Ort: FAU-Lokal „V6“, Volmerswerther Straße 6, 40221 Düsseldorf
Veranstalter*innen: FAU-Düsseldorf, ADH, Düsseldorfer Aufklärungsdienst

 


Veranstalter*innen: FAU-Düsseldorf, ADH, Düsseldorfer Aufklärungsdienst

 

So kommt ihr zu uns (VRR-Auskunft):


FAU-Lokal „V6“
Volmerswerther Straße 6, 40221 Düsseldorf
S-Bahn:
S8/S11/S28 bis Völklinger Straße (Ausgang Volmerswerther Str.)
Straßenbahn:
704/709 bis Völklinger Straße S
Bus:
726/B09/N8 bis Völklinger Straße S
oder
Straßenbahn: 708/719 bis Bilker Kirche
von da zu Fuß in die Martinstraße, rechts halten und auf die Volmermerswerther Straße