Strafe bestätigt und erhöht

Erstveröffentlicht: 
23.12.2009

Rechtsextremisten / Vor Gericht

 

Strafe bestätigt und erhöht

 

Tübingen. Der rechtsextreme Verleger Wigbert Grabert wurde wegen Volksverhetzung  auch in der Berufungsinstanz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Beim Strafmaß legte das Landgericht Tübingen drauf: Grabert bekam nun eine Strafe von acht Monaten statt drei wie noch in der ersten Instanz.


In dem Verfahren ging es um mehrere Artikel in der geschichtsrevisionistischen Zeitschrift "Deutschland in Geschichte und Gegenwart", die in Graberts Verlag erscheint. Bereits im Februar 2007 war Grabert vom Amtsgericht Tübingen wegen eines Artikels eines finnischen Autors zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt worden. Grabert wie auch der Staatsanwalt hatten Berufung eingelegt.

In einem weiteren Verfahren war der 68-jährige Grabert dagegen vom Amtsgericht im November 2007 vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Dabei war es unter anderem um einen Text des Österreichers Herbert Schaller gegangen, in dem der die Existenz der Gaskammern in NS-Konzentrationslagern angezweifelt hatte. Der 85-jährige Schaller musste diesen Text nicht eigens für die Grabert-Zeitschrift verfassen, denn es handelte sich um eine Rede, die er im Dezember 2006 bei der Holocaustleugner-Konferenz in der iranischen Hauptstadt Teheran gehalten hatte. Darin hatte Schaller gesagt: "Tatsache ist aber auch, dass von einem rechtsstaatlich einwandfrei durch Sachbeweise erbrachten Nachweis der NS-Gaskammern nach wie vor keine Rede sein kann." Der Rechtsanwalt Schaller ist in Österreich und Deutschland als Verteidiger der Holocaustleugner David Irving und Ernst Zündel bekannt. Grabert wurde in diesem Prozess nur wegen "fahrlässiger Zuwiderhandlung gegen Vorschriften über das Impressum" zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt. Auch in diesem Fall waren Grabert und die Staatsanwaltschaft in die Berufung gegangen.

Beide Tatbestände wurden nun in einem Berufungsprozess  verhandelt. Das Verfahren hatte sich unter anderen wegen Krankheit eines Richters verzögert.

Das Landgericht sah in beiden Fällen eine strafbare Volksverhetzung. Grabert hatte sich darauf berufen, dass er die fraglichen Artikel nicht gekannt habe. Dafür hatte er zwei Mitarbeiter als Zeugen aufgeboten, unter anderem den früheren NPD-Landtagsabgeordneten Rolf Kosiek, der als Redakteur und mittlerweile auch als Herausgeber der Zeitschrift firmiert. Doch auch sie konnten Grabert nicht helfen: das Gericht erkannte Widersprüche in ihren Aussagen. Die angebliche Unkenntnis des Verlegers war "für die Kammer nicht glaubhaft“.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten gefordert, Graberts Verteidiger Thor von Waldstein - früherer Bundesvorsitzender des NPD-Studentenverbandes "Nationaldemokratischer Hochschulbund" (NHB) - wollte Freispruch für seinen Mandanten. Das Urteil blieb mit acht Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden, nur knapp unter dem Antrag der Anklage. Wegen der langen Dauer des Verfahrens gelten zwei Monate als bereits vollstreckt. Zusätzlich muss Grabert eine Strafe von 3.000 Euro bezahlen, die an die SOS-Kinderdörfer gehen soll.