[Bln] Alexandra: Kein Ende in Sicht?

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Etwas mehr als anderthalb Monate ist es jetzt her, dass Alexandra in einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten vom Vorwurf der versuchten Brandstiftung freigesprochen wurde. Vorausgegangen waren dem Freispruch eine 156 Tage andauernde Untersuchungshaft und insgesamt vier Verhandlungstage (1, 2, 3, 4). Seit dem 9. Dezember liegt das schriftliche Urteil vor.

Im Wesentlichen wird darin noch einmal die Begründung des Freispruchs aus der mündlichen Hauptverhandlung wieder gegeben. So ist noch einmal schriftlich festgehalten, „dass die Angeklagte möglicherweise Opfer einer Verwechslung geworden ist." Anstatt Alexandra den Vorwurf der versuchten Brandstiftung nachzuweisen, habe das Gericht, so die Urteilsschrift, „danach im Gegenteil durchgreifende Zweifel an der Täterschaft der Angeklagten."

Die Angelegenheit ist allerdings noch nicht ausgestanden: Da die Staatsanwaltschaft wenige Tage nach der mündlichen Verkündung des Freispruchs Rechtsmittel eingelegt hat, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat nunmehr seit Eingang des schriftlichen Urteils vier Wochen Zeit, Gründe für eine Revision anzuführen. In jenem Fall würde das Berliner Kammergericht darüber entscheiden und das Verfahren, so es der Revision statt gibt, an das Amtsgericht zurück verweisen. Sollte die Staatsanwaltschaft jedoch innerhalb der gesetzten Frist keine Gründe für eine Revision angeben, geht das Verfahren automatisch an das Landgericht, zur Berufung.

Die dritte Möglichkeit wäre, dass die Staatsanwaltschaft die Rechtsmittel zurück zieht, doch davon gehen Prozessbeobachter_innen derzeit nicht aus. Vielmehr hat die Anklage unter StA Angelika Hoffmann in den zurückliegenden Monaten konsequent gezeigt, dass sich ihr unbedingter Verurteilungwille weder durch die mangelhafte Beweislage, noch durch Gerichtsentscheidungen bremsen lässt.

 

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