Bochum: the daily rascism

black and white

Was soll ich denn in Afrika? Ich bin Deutscher. Da fahre ich im Urlaub hin. Dann komm ich aber zurück“.

So Patrick M. aus Bochum-Wattenscheid. Er konnte das gegröhlte „Neger, geh in dein Land zurück.“ seines weißhäutigen Nachbarn Christian K. nicht nachvollziehen. Cool setzte er seine Sonnenbrille im Zeugenstand des Bochumer Amtsgerichts am 12. Mai 2015 ab und schilderte das Verhältnis zu seinem ehemaligen Nachbarn.

 

Nein, er sei nicht mehr sauer auf ihn. Der Mann hätte im letzten Jahr jede Menge Probleme gehabt, viel getrunken und nachts die Musik immer so laut gedreht. Das wäre der Streitpunkt gewesen. All das Reden, die Ermahnungen der Polizei und die Ansage des Vermieters hätten nicht geholfen. Es sei beim nächtlichen Lärm geblieben. Schließlich hätte der Vermieter ihm geraten, wenn alles nicht hilft die Sicherung raus zu drehen. In der Nacht vom 5. Mai 2014 hätte er diesen Rat befolgt. Worauf K. betrunken vor seiner Wohnungstür erschienen sei, ihn nach Afrika gewünscht und mehrmals „Sieg Heil“ gebrüllt hätte. Dabei hätte er den rechten Arm zum „Deutschen Gruß“ erhoben. Das fand Herr M. eindeutig überzogen. Er sei geschockt gewesen, da er mit Herrn K. immer gut ausgekommen wäre. Ihn aber mit dem „N-Wort“ zu belegen und diese historischen Bezüge auf zu machen, das hätte er nicht erwartet. Und weil mittlerweile die Polizei erschienen sei, wäre dies zu Anzeige gekommen. Das Verhältnis zu Herrn K. wäre mittlerweile geklärt – man hätte sich versöhnt und alles wäre in Ordnung.


Vom Richter befragt bezeichnete Herr K. sein Verhalten als überzogen. Er könnte sich aber nicht mehr so richtig erinnern. Der Alkohol - man wisse doch. Das Verhältnis zu Herrn M. wäre in Ordnung.

Richter Ulrich ließ darauf die Anklage wegen Beleidigung fallen und verurteilte den verschuldeten, geschiedenen, vierfachen Familienvater zu 300 Euro Strafe wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (35 Ds -44/15).

 

 

 

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