Blockade von Neonazi-Demo in Dresden: Verfahren gegen Bundestagsmitglied eingestellt

Erstveröffentlicht: 
18.02.2015

Dresden. Das Amtsgericht Dresden hat ein Verfahren gegen die Linke-Politikerin Caren Lay nach der Teilnahme an einer Blockade gegen einen genehmigten Aufmarsch von Neonazis ohne Auflagen eingestellt. Lay, Vize-Fraktionschefin der Linken im Bundestag, machte den Ausgang des Verfahrens am Mittwoch öffentlich. Das Amtsgericht bestätigte die Entscheidung auf Nachfrage. „Der Begründung des Gerichts, „die Schuld erscheint gering“, kann ich nur zustimmen. Neonaziaufmärsche zu verhindern, ist kein Verbrechen“, sagte die Politikerin. 

 

Lay hatte am 19. Februar 2011 mit anderen Politikern und Hunderten weiteren Gegendemonstranten in Dresden an einer Sitzblockade teilgenommen und so einen Aufzug von Rechtsextremen verhindert. Die Einstellung des Verfahrens wertete sie als weitere „Schlappe für die Staatsanwaltschaft in Dresden“. Diese sei „mit beispiellosem Verfolgungseifer“ bevorzugt gegen Gegner der Neonazis vorgegangen, sagte Lay mit Blick auf die vielen Strafverfahren gegen Blockade-Teilnehmer. Die Kriminalisierung habe zur Einschüchterung demokratischer und antifaschistischer Proteste beigetragen.