Freiburg: Hat Verfassungsschutz im Fall Moos rechtswidrig gehandelt?

Der Freiburger Rechtsanwalt Michael Moos vor den geschwärzten Akten.
Erstveröffentlicht: 
01.02.2015

Der Verfassungsschutz verteidigt sich. Die Anwaltskammer übt Kritik. Michael Moos wurde über 40 Jahre beobachtet. Die Herausgabe der 700 Seiten dicken Akte musste sich der Anwalt erstreiten.

 

Im Fall Michael Moos hat die Präsidentin des Landesamts für Verfassungsschutz, Beate Bube, gegenüber der BZ das Vorgehen ihrer Behörde verteidigt. Moos hatte ausführlich darüber berichtet, wie er vom Verfassungsschutz rund 40 Jahre lang beobachtet und in einer mehr als 700 Seiten dicke Akte erfasst worden sei.

 

Die Herausgabe der Akte hatte er erstritten, allerdings ist ein Großteil der Blätter geschwärzt. Moos will nun vor Gericht erreichen, dass die Schwärzungen entfernt werden und festgestellt wird, dass der Verfassungsschutz rechtswidrig gehandelt hat. Unterstützung erhält er von der Freiburger Rechtsanwaltskammer. Es handle sich um einen "krassen Eingriff nicht nur in die persönlichen Freiheiten vom Kollegen Moos, sondern auch in die Ausübung seiner Rechte als Rechtsanwalt" sowie "um eine grandiose Verschwendung von Steuergeldern", heißt es in einem Schreiben des Kammer-Geschäftsführers Tilmann Winkler. Kritik übte auch der Anwaltsverein des Landes; die Gewerkschaft Verdi und die Strafverteidigervereinigung Baden-Württemberg unterstützen Moos’ Klage.

 

Der 68 Jahre alte Anwalt und Stadtrat der Linken Liste war und ist als linker Politiker aktiv, früher vertrat er auch RAF-Sympathisanten vor Gericht und war in zahlreichen politischen Prozessen als Anwalt tätig. Geschockt zeigte er sich darüber, dass seine Kanzlei in den 90er Jahren phasenweise minutiös beobachtet worden sei. Damit, findet er, sei das Anwaltsgeheimnis verletzt worden.

 

"Wichtig ist mir: Wir arbeiten auf einer gesetzlichen Grundlage. Im Landesverfassungsschutzgesetz ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen wir personenbezogene Informationen erfassen dürfen", sagte Verfassungsschutzpräsidentin Bube der BZ.

 

Man arbeite grundsätzlich nicht personenbezogen, sondern beobachte Organisationen und Gruppierungen. Bei der Beobachtung einer Organisation fielen natürlich auch Informationen zu einzelnen Personen an. "Man beobachtet offen oder mit nachrichtendienstlichen Mitteln zum Beispiel eine Parteiveranstaltung, dann fallen dabei personenbezogene Daten an. Solche einzelpersonenbezogenen Informationen dürfen wir nach dem Gesetz in unseren Dateien erfassen", so Bube. "Der Umstand, dass eine Person in der Datei des Verfassungsschutzes erfasst ist, heißt noch lange nicht, dass die Person gezielt beobachtet wird. Das wäre rechtlich unzulässig und kapazitätsmäßig für den Verfassungsschutz im Übrigen auch völlig unmöglich."

 

Kritisiert hatte Moos auch die Stadt Freiburg. Das Ordnungsamt habe dem Verfassungsschutz Informationen über ihn zugetragen. Rathaussprecherin Edith Lamersdorf sagte, dass die Verwaltung derzeit nicht feststellen könne, ob sie von sich aus über Moos berichtet habe oder das Landesamt damals Auskünfte angefordert habe, berechtigt sei es dazu per Gesetz. "Ob es noch alte Akten gibt, kann man nicht sagen."