Regierung plant Teilamnestie für Geheimdienste

Erstveröffentlicht: 
20.01.2015

Berlin. Die Regierung bereitet offenbar eine Strafbefreiung für Mitarbeiter vor, die undercover tätig sind. Hintergrund ist der Rechtsschutz für V-Leute.

 

Die Bundesregierung bereitet eine Strafbefreiung für Mitarbeiter der Geheimdienste vor. Noch in diesem Jahr werde eine Gesetzesreform auf den Weg gebracht, erfuhr unsere Zeitung in Regierungskreisen. Von einer „Schutzlücke“ spricht der CDU-Außenpolitiker Philipp Missfelder. Die Mitarbeiter der Dienste bräuchten „den Rechtsschutz, dass sie nicht für Straftaten von V-Leuten belangt werden, die zur Tarnung verübt wurden“, sagte er unserer Zeitung.

 

Die Politik reagiert nicht zuletzt auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2011. Damals sahen die Richter keinen Grund, bei einem kriminell gewordenen V-Mann des Bundesnachrichtendiensts von einer Strafe abzusehen. Juristisch ist in einem solchen Fall der V-Mann der Haupttäter, sein Agentenführer der Anstifter.

 

Für Irritation hatte im April 2014 eine Expertise von Mitarbeitern des Generalbundesanwalts gesorgt. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass für den V-Mann-Einsatz die gesetzliche Ermächtigung fehle. Laut WDR, NDR und „Süddeutsche Zeitung“ haben die Dienste Probleme, V-Leute anzuwerben und sie im Terrormilieu zu platzieren.

 

Gratwanderung - kein Freibrief für Straftaten

Die Geheimdienste haben Angst, dass ihre Mitarbeiter sich strafbar machen. Zur Diskussion stehen zwei Modelle: Eine Generalklausel zur Strafbefreiung oder ein Katalog, in dem definiert wird, was V-Leute dürfen oder nicht. Ihr Einsatz sei „unverzichtbar“, doch dürfe ihre Tätigkeit „kein Freibrief für Straftaten sein“, erläuterte Meyer. Es werde darauf ankommen, eine „praktikable Lösung“ zu finden.

 

Nach dem Anschlag von Paris fällt die Forderung auf fruchtbaren Boden. So rief Missfelder dazu auf, die Geheimdienste zu stärken. Er forderte mehr Mittel und Befugnisse, um die Kommunikation über Skype oder WhatsApp zu überwachen.