Antifa-Prozess in Dresden: Nichts Neues aus Sachsen

Barrikade

Am 27. Juni wurde vor dem Dresdner Amtsgericht der Prozess gegen einen Stuttgarter Antifaschisten verhandelt. Hintergrund waren die militanten und erfolgreichen antifaschistischen Proteste gegen den Nazi-Großaufmarsch am 19. Februar 2011 in Dresden. Die Staatsanwaltschaft warf dem Antifaschisten mehrere Steinwürfe gegen Bulleneinheiten und Wasserwerfer, sowie die Beteiligung am Bau von Materialblockaden vor. Der Tag endete mit einer Verurteilung wegen Landfriedensbruch in besonders schwerem Fall, siebenfacher gemeinschaftlicher Körperverletzung und dem Verstoß gegen das versammlungsrechtliche Vermummungsverbot. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten, ausgesetzt auf 2 Jahre Bewährung.

 

Von Stuttgart nach Dresden und zurück

 

Der gelaufene Prozess ist Teil von mindestens sechs Verfahren gegen AntifaschistInnen aus der Region um Stuttgart, die mit den antifaschistischen Aktionen am 19. Februar 2011 in Dresden zusammenhängen. Nach Hausdurchsuchungen im Oktober 2011 in diesem Zusammenhang bei vier Stuttgarter AntifaschistInnen, die von lokalen Bullen zusammen mit der Dresdner SOKO 19/2 organisiert wurde, zeichnete sich bereits ab, dass die Repressionsorgane in diesem Fall ein besonderes Interesse an der Verfolgung von Stuttgarter AktivistInnen haben. An einer gemeinsamen Bus-Anreise zu den antifaschistischen Protesten beteiligten sich damals über 250 AktivistInnen aus der Region.


Jeans, Niké's und schwarze Regenjacken

 

Die Anklage der Staatsanwaltschaft basierte voll und ganz auf diversem Bild- und Videomaterial von den Protesten am 19. Februar – auf Bullenaufnahmen, Presseaufnahmen und weiteren nicht näher erklärten Aufnahmen aus der Mitte der Proteste. Wie in anderen Fällen auch, wurde der Antifaschist vor Ort weder festgenommen, noch am Tag selber durch sonstige Maßnahmen zur Personalienfeststellung polizeilich identifiziert.

 

Auf Grundlage polizeilicher Videoaufnahmen, die den Antifaschisten am 19. Februar unvermummt in einer Menschenmenge von Protestierenden in Dresden zeigen sollen, haben die Behörden eine Reihe vermeintlich eindeutiger Kleidungsmerkmale herausgearbeitet, auf denen sie sämtliche Tatvorwürfe aufbauen. Konkret ging es um einen horizontalen schwarzen Streifen auf dem Rücken einer schwarzen Regenjacke, ein am linken Fuß leicht umgeschlagenes Hosenbein, Auswaschungen und Falten auf einer Jeans-Hose und um graue oder braune Schuhe, auf denen laut Bullen ein „Nike-Logo“ zu erkennen sein soll.

Diese Merkmale wollen sie auf weiteren Aufnahmen des Tages, auf denen – zu anderer Uhrzeit und an anderer Stelle - militante Auseinandersetzungen zwischen durchweg vermummten AntifaschistInnen und der Polizei zu sehen sind, wiedererkannt haben. Insgesamt behaupten die Dresdner Bullen für die Täterbestimmung mehrere hundert Stunden Videomaterial gesichtet zu haben.

Die in diesem Ermittlungsverfahren implizierte Einzigartigkeit von ausgewaschenen und umgeschlagenen Jeanshosen, horizontalen Streifen auf schwarzen Regenjacken und Schuhen mit „Nike-Logo“ unter den etwa 20.000 Protestierenden in Dresden, wurde vom Gericht nicht in Frage gestellt. Stattdessen reichte die schwammige Behauptung eines Bullenzeugen der Dresdner SOKO 19/2, der Antifaschist hätte sich den ganzen Tag über in einer Gruppe von angeblich polizeibekannten Stuttgarter AntifaschistInnen bewegt, um die Identifizierung gerichtsfest zu machen.


Ich seh' was, was du nicht siehst...

 

Das Vorgehen der Ermittlungsbehörden und ihr richterlicher Zuspruch sollten juristisch nicht unterschätzt werden: In einer Zeit, in der ein Großteil der kämpferischen linken Aktionen durch Video- und Bildaufnahmen von allen Seiten begleitet wird, bietet das Urteil ein Einfallstor für Repressionsbehörden, alleine anhand von beliebigen äußeren Merkmalen willkürlich gegen AktivistInnen vorzugehen. Schon die selektive Verwendung von Bildmaterial, kann schnell zur Einmaligkeit von Streifen auf Jacken, Falten auf Hosen, oder Logos auf Schuhen führen.

Nicht zuletzt um an diesem Punkt Druck auf die Ermittlungsbehörden aufzubauen und um die Gefahr von politisch motivierten, willkürlichen Indizienprozessen aufzuzeigen, ist die Verteidigung des Antifaschisten gegen das Urteil in Berufung gegangen.

 

Das Verfahren hat zudem ein weiteres Mal deutlich gemacht, dass die Begleitung von Aktionen durch Kameras eine zwiespältige Sache ist, mit der linke AktivistInnen sehr bedacht umgehen müssen. Der Großteil von belastendem Videomaterial in diesem Verfahren, wurde aus der Menge der Protestierenden – vermutlich von erkenntlichen PressefilmerInnen – heraus aufgenommen. Ohne den großen Wert von Bildern und Videos für linke Öffentlichkeitsarbeit herunterspielen zu wollen, ist die Diskussion über klarere Regeln für filmende/fotografierende AnwohnerInnen/Presseleute/AktivistInnen doch hinsichtlich möglicher repressiver Folgen für die praxisorientierte Linke in der BRD notwendig. Wer im Nachhinein der Aktionen Zugriff auf entsprechendes Material hat, ist nur in den wenigsten Fällen von den beteiligten AktivistInnen selbst wirklich kontrollierbar.

 

Justiz auf sächsisch

 

Der Ablauf der Verhandlung stellte keine große Überraschung dar, verdeutlichte aber nocheinmal die unverfrorene Offenheit, mit der die Dresdner Justiz sich auch heute noch, nach über drei Jahren, für eine Vergeltung der erfolgreichen antifaschistischen Proteste 2010/2011 einsetzt.

 

Sieben Aachener Bereitschaftsbullen, die am 19. Februar die Route der Nazis absichern sollten, durften zu Beginn des Prozesses, mal mehr, mal weniger dramatisch, von vermeintlichen Verletzungen berichten, die sie durch Steinwürfe erlitten: blaue Flecken, vereinzelte Kratzer und nicht näher definierte „Schmerzen“ an Beinen oder Schulter stellten das ganze Ausmaß der „siebenfachen gefährlichen gemeinschaftlichen Körperverletzung“ dar. Dienstfähig blieben sie alle. Allein die Äußerung: „In der Situation habe ich mich zum ersten Mal gefragt weshalb ich überhaupt Polizistin geworden bin.“, ließ doch auf einen gewissen didaktischen Wert der Auseinandersetzungen hoffen.

 

Zwei Dresdner FahrzeugbesitzerInnen berichteten anschließend von ihren PKW's, die am 19. Februar 2011, vermutlich durch Steinwürfe, stark beschädigt wurden. Diese Zeugenladungen, sollten offensichtlich ebenso wie die vorangegangenen Bulleninterviews, die Show des „linken Gewaltausbruchs“ fortsetzen.

 

Bei der eigentlichen „Beweisführung“ hingen Staatsanwältin und Richter schließlich voll an den Lippen des eher unbedarften Dresdner Kripo-Bullen, der auf kritische Nachfragen der Verteidigung zumeist wenig zu sagen wusste.

 

Sozialisten und Idioten


Der Umgang des Richters mit den antifaschistischen ProzessbeobachterInnen folgte der politischen Linie des gesamten Prozesses: Bestimmte Stühle im Gerichtssaal ließ der Richter für selbsternannte Pressevertreter und Bullenzeugen, die Lust auf's Zuschauen hatten, reservieren. Stühle, die von AntifaschistInnen besetzt werden durften, wurden von ihm später als „billige Plätze“ klassifiziert. Zu guter Letzt beendete er sein größtenteils inhaltsleeres Plädoyer mit der Vulgär-Version einer altbekannten bürgerlichen Weisheit: „Wer mit 18 kein Sozialist ist, hat kein Herz. Wer mit 80 immer noch Sozialist ist, ist ein Idiot“. Auch wenn die eigentliche Formulierung dieses schon hundertfach wiedergekäuten Sprichwortes, das Linken ab einem bestimmten Alter den Verstand abspricht, hier nicht ganz getroffen wurde, spricht dieses politische Statement aus den hohen Hallen des Dresdner Amtsgerichtes doch ganz für sich.

 

Für einen effektiven Antifaschismus auf allen notwendigen Ebenen!

Sozialismus statt sächsischer Barbarei!

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Wie sind die Bullen eigentlich an die Personalien gekommen? Hatten die die schon vorher?

 

... guter Bericht.

Wenn du in Stuttgart politisch aktiv bist ist die Wahrscheinlichkeit nicht in irgendeiner Datei gespeichert zu sein sehr sehr gering. Aktuelle Infos zu den Verhältnissen: https://linksunten.indymedia.org/en/node/116551

....ca. 80-jähriger Dresdner:

 

"Hier macht jeder wasser will!! D'r Adolf soll wiederkomm!!"